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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0012-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Zum Antrag von Frau Stadträtin Daniela Reinfelder, den Sylvanersee in Gaustadt von Schilfbewuchs freizuhalten, teilt der Entsorgungs- und Baubetrieb folgendes mit:

 

Der Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg ist nach Betriebssatzung für den Unterhalt Gewässer III. Ordnung und damit auch für den Sylvanersee zuständig.

 

Vorrangiges Ziel des Unterhaltes der Gewässer ist es im Wesentlichen, mit möglichst geringem Eingriff in die Natur die  Vorflut der Gewässer sicherzustellen, um Folgeschäden, z.B. bei Starkregenabflüssen, weitgehend zu vermeiden. Größere Arbeiten werden daher in der Regel mit dem Umweltamt abgestimmt, um Naturschutzbelange ausreichend zu berücksichtigen.

 

Der Sylvanersee ist darüber hinaus in erster Linie eine Anlage zum Hochwasserschutz, wobei vom EBB die Nebennutzung als „Naherholungsgebiet“ und damit verbunden auch die Nutzung als Schlittschuh- und Eishockeyweiher  im Winter positiv bewertet werden, weil die Anlage damit mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt wird. Dies dient nicht zuletzt ihrem Schutz.

 

Die Freihaltung von Schilf ist allerdings differenzierter zu betrachten. Schilf ist ein natürlicher Bestandteil von Uferlinien und Stillgewässern und nach Art. 13 d Bayer. Naturschutzgesetz geschützt. Für die Entfernung von Schilf, soweit es sich bereits angesiedelt hat, bedarf es einer naturschutzrechtlichen Genehmigung, der Antrag ist auch dem Naturschutzbeirat vorzulegen.

 

Durch einen Besatz mit Graskarpfen ist es möglich, den Schilfbewuchs einzudämmen, sicher jedoch nicht vollständig zu unterbinden. Es darf darauf hingewiesen werden, dass auch die in der Vergangenheit stattgefundene Nutzung des Sylvanersees zu Fischereizwecken die Ansiedlung von Schilf nicht verhindert hat. Dies entspricht auch der Erfahrung aus anderen Bereichen.

 

 

 

Darüber hinaus soll der Sylvanersee aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr als Fischteich genutzt werden. Gerade auch während längeren Trockenperioden hat der Fischbesatz durch den aufgetretenen Sauerstoffmangel große Probleme bereitet. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich auch ohne eine Nutzung zu Fischereizwecken Fische ansiedeln werden, die das natürliche Einwachsen der Wasserfläche zumindest bremsen. Auf den Fischbesatz durch den EBB sollte daher vorerst verzichtet werden.

 

Aufgrund der Größe des Sylvanersees ist ein natürlicher Wasserrandbewuchs ökologisch wie böschungssichernd sinnvoll. Im Bereich des östlichen Ufers wird sich dieser Bewuchs aufgrund des vorhandenen Baumbestandes voraussichtlich in Grenzen halten.

 

Die Nutzung für Freizeitzwecke wie Schlittschuhlaufen und Eishockeyspiel wird durch geringfügigen Schilfbewuchs üblicherweise nicht eingeschränkt, wie an anderen Beispielen (Stockseeweiher bei Lichteneiche, großflächig mit Schilf umgeben und stark frequentiert) zu sehen ist. Sollte wider Erwarten der Schilfbereich zu groß werden, kann im Rahmen von Pflegemaßnahmen Abhilfe geschaffen werden. Auf die naturschutzrechtlichen Vorgaben wurde oben hingewiesen.

 

Auf die unterschiedliche Zielsetzung -Gewässerunterhalt zum Zwecke der Sicherstellung der Vorflut und Hochwasserschutz gegenüber der Nutzung zu Freizeitzwecken- wurde oben bereits eingegangen. Ergänzend darf deshalb vorsorglich darauf hingewiesen werden, dass eine intensivere Pflege im Sinne des Antrages voraussichtlich höhere Kosten verursachen könnte. Hier müssen jedoch Erfahrungswerte abgewartet werden, die sich frühestens im Haushalt 2012 niederschlagen können. Der EBB schätzt diesen Aufwand mit etwa 500 – 1.000 € pro Jahr ein.

 

Bei der Kontrolle des Sylvanersees am 11.01.2011 konnte noch kein nennenswerter Schilfbewuchs festgestellt werden.  Der Entsorgungs- und Baubetrieb schlägt daher vor, die weitere Entwicklung abzuwarten und dann bei Bedarf in enger Abstimmung zwischen Umweltamt, Gartenamt und EBB die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, die die weitere Nutzung des Sylvanersees für die gewünschten Freizeitaktivitäten ermöglichen. Vom Besatz mit Fischen sollte vorerst Abstand genommen werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2.              Der Bau- und Werksenat beauftragt den Entsorgungs- und Baubetrieb, die weitere Entwicklung zu beobachten und in Abstimmung mit Umweltamt und Gartenamt geeignete Pflegemaßnahmen umzusetzen, um die gewünschte Nutzung der Eisflächen zu ermöglichen. Auf den Besatz mit Fischen durch den EBB wird vorerst verzichtet.

 

3.              Der Antrag ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

 

 

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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