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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0017-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bezüglich der allgemeinen Ausführungen zu den Haushaltsausgaberesten wird auf die Anlage 1 zur Sitzungsvorlage VO/2011/0022-20 verwiesen.

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II. Beschlussvorschlag

 

Von der Bildung von Haushaltsausgaberesten gem. § 19 Abs. 1 KommHV bei den nachstehenden übertragbaren Ausgaben der Vermögenshaushaltspläne 2010 der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen wird Kenntnis genommen:

 

 

Erläuterungen:

 

1           Die Abrechnung der Baumaßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Es sind noch Honorare und Sicherheitseinbehalte auszuzahlen.

2           Wegen Koordinationsschwierigkeiten war die Wohnungssanierung in 2010 nicht mehr durchführbar und musste auf das HJ 2011 verschoben werden.

3           Verbindlichkeiten an die Sozialstiftung Bamberg aus der Standortsicherungsvereinbarung konnten in 2010 nicht mehr abgerechnet werden.

4           Die Fenstererneuerungen der Anwesen Veit-Stoß-Str. 1, 3 waren wegen den Witterungsverhältnissen im letzten Quartal 2010 nicht durchführbar und müssen auf das HJ 2011 verschoben werden.

5           Sanierungsmaßnahme läuft über 4 Jahre und wird voraussichtlich 2012 abgeschlossen. Sie kann aus Witterungsgründen nur in begrenzten Zeiträumen durchgeführt werden.

6           Maßnahme konnte in 2010 nicht abgeschlossen werden.

7           Die Ausführung der gesamten Teilprojekte des Konjunkturpaketes I ist für die Jahre 2009 mit 2014 vorgesehen. Die Ausgaben entwickeln sich abhängig vom Baufortschritt.

8           Die Abrechnung der Baumaßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Es sind noch Honorare und Sicherheitseinbehalte in Verbindung mit Gewährleistungsfristen auszuzahlen.

9           Sanierungsmaßnahmen an stiftischen Gebäuden und der Kirche befinden sich noch in der Durchführung.

10       Maßnahme kann erst in 2011 begonnen werden, da die Zuständigkeit der Bauführung am 15.12.2010 von der Sozialstiftung auf das Stiftungsmanagement übertragen wurde.

11       Die Auszahlung der Sanierungskosten erfolgt je nach Baufortschritt.

12       Die nicht verbrauchten Mittel aus 2010 und den Vorjahren werden benötigt, um im Jahr 2011 Kunst von angemessener Bedeutung erwerben zu können.

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III. Finanzielle Auswirkungen:    ./.

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