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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2011/0020-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bezüglich der allgemeinen Ausführungen zu den Haushaltsausgaberesten wird auf die Anlage 1 zur Sitzungsvorlage VO/2011/0022-20 verwiesen.

 

Die im Vermögenshaushalt 2010 der Stadt zu übertragenden Haushaltsausgabereste der Anlage 1 stellen sich im Vergleich mit den Vorjahren wie folgt dar:

 

 

 

Somit ist im Vermögenshaushalt im Vergleich zum Vorjahr bei der Übertragung der Haushaltsausgabereste eine Steigerung von 17% entstanden. Der Betrag liegt aber noch deutlich unter dem Rekordwert des Jahresübertrages 2008 auf 2009.

 


Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Haushaltsreste zwangsläufig umso höher ausfallen, je größer die Maßnahmen sind, die sich im Bau befinden. Hier kann es durch äußere Umstände leicht zu zeitlichen Verschiebungen bei der Bauausführung kommen.

 

Unter diesen Gesichtspunkten sind unter anderem folgende größere Ausgabereste ab 0,5 Mio. € zu erklären:

 

HSt.

Bezeichnung

Summe

58100.93000

Kapitaleinlage Landesgartenschau

3.149.000,00 €

63000.96740

Ausbau Kronacher Straße (3. BA)

1.568.426,13 €

63000.96690

Busbeschleunigung

852.472,40 €

46400.93200

Erwerb von Grundstücken

687.500,00 €

63000.96180

Neubau Franz-Fischer-Brücke

612.185,13 €

46400.98730

Errichtung einer Krippengruppe (KiGa St. Otto)

580.000,00 €

46400.98710

Anbau einer Krippengruppe (KiGa Friedrich Oberlin)

500.000,00 €

46400.98720

Errichtung von 2 Krippengruppen (KiGa St. Heinrich)

500.000,00 €

 

Summe

8.449.583,66 €

 

Daraus ergibt sich, dass rd. 58 % der alten und neuen Haushaltsreste im Vermögenshaushalt auf lediglich 8 größere oder Groß(bau)maßnahmen entfallen, deren Realisierung sich über mehrere Jahre erstreckt. Eine exakte Vorausschätzung der jeweils zu erwartenden kassenwirksamen Ausgaben wird bei derartigen Großprojekten niemals möglich sein.

 

Die Begründungen der Fachämter zu den einzelnen Positionen können der Anlage 2 entnommen werden.

 

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass ein Betrag von 5,031 Mio. € (siehe Anlage 3) nicht als Haushaltsrest übertragen werden kann, da die Einzelpositionen in 2010 über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt wurde. Gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.01.1992 können jedoch solche Mittel, die noch benötigt werden, im Haushaltsjahr 2011 zu Lasten von Rücklagenentnahmen neu bereitgestellt werden.

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II. Beschlussvorschlag

 

Von der Bildung von Haushaltsausgaberesten gemäß § 19 Abs. 1 KommHV bei den in Anlage 1 aufgeführten übertragbaren Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2010 der Stadt Bamberg wird Kenntnis genommen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

 

 

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