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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0048-62

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Beratungsfolge

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Bauherr:              Stadtbau GmbH Bamberg

Entwurfsverfasser:                            Stadtbau GmbH

 

Kurzbeschreibung:             

 

Über dem Erdgeschoss soll ein Lichthof zwischen zwei Verkaufsflächen mit einem Glasdach      überdacht werden. Das Dach soll als Regenschutz beim Überqueren des Hofes dienen.

 

Das Bauvorhaben wurde bereits im Bau- und Werksenat am 19.01.2011 behandelt. Der Beschluss des Senates lautete:

 

„Die Angelegenheit wird in die zweite Lesung verwiesen“

 

Die Stellungnahme der Abt. Denkmalpflege wurde ergänzt (s.u.), die Unterlagen vervollständigt. Am Beschlussantrag vom 19.01.2011 wird festgehalten.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:              4,11 m              Länge:              4,50 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               29.09.2010

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung: § 34 BauGB, Mischgebiet

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:               nein:      nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: /              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              /

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

     

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD: (nur Besprechung, ohne Protokoll)              ja               nein               nicht erforderlich

 

Inhalt des Antrages der Stadtbau GmbH ist eine Überdachung des kleinen Innenhofes in Form eines Regen- bzw. Witterungsschutzes. Der Innenhof als solcher bleibt erhalten und fällt keiner erdgeschossigen Ladenerweiterung in Form der Nutzflächenvergrößerung zum Opfer, wie dies z.B. beim Innenhof des Kaufhauses Honer geschehen oder aktuell auf dem Anwesen Hauptwachstraße 2 geplant ist. Hofüberdachungen in Form eines reinen Witterungsschutzes, die den Hof weiterhin als überdachte Freifläche in ansonsten unveränderter Form belassen, wurden bisher in der Regel befürwortet. Diese Praxis deckt sich auch mit den denkmalpflegerischen Anforderungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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Anlagen

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