Beschlussvorlage - VO/2011/0048-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Überdachung des Innenhofes, Bamberg, Grüner Markt 7 2. Lesung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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09.02.2011
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Bauherr: Stadtbau GmbH Bamberg
Entwurfsverfasser: Stadtbau GmbH
Kurzbeschreibung:
Über dem Erdgeschoss soll ein Lichthof zwischen zwei Verkaufsflächen mit einem Glasdach überdacht werden. Das Dach soll als Regenschutz beim Überqueren des Hofes dienen.
Das Bauvorhaben wurde bereits im Bau- und Werksenat am 19.01.2011 behandelt. Der Beschluss des Senates lautete:
Die Angelegenheit wird in die zweite Lesung verwiesen
Die Stellungnahme der Abt. Denkmalpflege wurde ergänzt (s.u.), die Unterlagen vervollständigt. Am Beschlussantrag vom 19.01.2011 wird festgehalten.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 4,11 m Länge: 4,50 m
Antragseingang: 29.09.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: § 34 BauGB, Mischgebiet
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: / anrechenbar: / nachzuweisen: /
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: (nur Besprechung, ohne Protokoll) ja nein nicht erforderlich
Inhalt des Antrages der Stadtbau GmbH ist eine Überdachung des kleinen Innenhofes in Form eines Regen- bzw. Witterungsschutzes. Der Innenhof als solcher bleibt erhalten und fällt keiner erdgeschossigen Ladenerweiterung in Form der Nutzflächenvergrößerung zum Opfer, wie dies z.B. beim Innenhof des Kaufhauses Honer geschehen oder aktuell auf dem Anwesen Hauptwachstraße 2 geplant ist. Hofüberdachungen in Form eines reinen Witterungsschutzes, die den Hof weiterhin als überdachte Freifläche in ansonsten unveränderter Form belassen, wurden bisher in der Regel befürwortet. Diese Praxis deckt sich auch mit den denkmalpflegerischen Anforderungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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145,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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9,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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293,2 kB
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