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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0053-10

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

In den Vorgesprächen mit der Regierung von Oberfranken bzgl. der kommunalrechtlichen Zulässigkeit des Erwerbs der Stechert-Arena (ehemals Jako-Arena) durch städtische Tochtergesellschaften wurde vereinbart, dass die STWB Stadtwerke Bamberg GmbH als Mitgesellschafterin der neuen Besitzgesellschaft Bamberg Arena GmbH ihren Unternehmensgegenstand in der Satzung entsprechend anpassen wird. Diese Anpassung konnte aus Zeitgründen nicht mehr im Rahmen des Stadtratsbeschlusses zum Erwerb der Arena vorgenommen werden und soll daher nun nachgeholt werden.

Vorgeschlagen wird folgende Neuformulierung des Unternehmensgegenstandes in § 2 Abs. 1 der Satzung der STWB (die dabei vorgenommene Ergänzung zur bisherigen Formulierung ist fett hervorgehoben):

"Gegenstand des Unternehmens ist die Erzeugung, der Bezug, der Handel, der Transport und die Verteilung von Strom, Gas und Wasser und Fernwärme, die Durchführung der Straßenbeleuchtung, die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs, der Bau und Betrieb von Parkeinrichtungen, der Bau und Betrieb von Bädern, die Erstellung von Telekommunikationsnetzen, -linien, die Erbringung von Telekommunikationsdiensten und -dienstleistungen, der Betrieb solcher TK-Netze und -Linien, die Verwaltung und Vermietung von Grundbesitz für die Stadt Bamberg oder ihre Tochterunternehmen sowie die Erbringung aller Dienstleistungen, die mit der vorgenannten Tätigkeit in Zusammenhang stehen können."

Die geplante Ergänzung erscheint sinnvoll, da sich diese Formulierung genauso im Unternehmensgegenstand der Bamberg Arena GmbH wiederfindet. Der zu ergänzende Text ist sowohl mit der STWB als auch mit der Regierung von Oberfranken abgestimmt.

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II. Beschlussvorschlag


II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

1.         Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.         Der Satzungsänderung der STWB Stadtwerke Bamberg GmbH gemäß Sitzungsvortrag wird zugestimmt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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