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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0064-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

In der Stadtratsitzung vom 28.04.2010 wurde auf Empfehlung des Stadtentwicklungssenats vom 21.04.2010 die Satzung „Förderverein Soziale Stadt“ beschlossen. Des Weiteren wurde bezüglich der Vorgehensweise vorgeschlagen, dass die Stadtteilmanagerin bzw. die beteiligten Büros die Gründung des Fördervereins baldmöglichst auf den Weg bringen. Die Verwaltung wird aber unterstützend helfen. Im November 2011 hat das Referat 5 die Thematik „Soziale Stadt“ federführend mit Unterstützung anderer Referate übernommen.

 

Der Termin für die Gründungsvorbereitungen wurde auf den 23.03.2011 in der Graf-Stauffenberg-Realschule festgelegt. Eine Informationsveranstaltung unter Leitung des Herrn Oberbürgermeisters findet vorab am 21.02.2011 um 11.00 Uhr in der „Kapelle“ statt.

 

Im Rahmen der Gründungsveranstaltungen wurden zahlreiche Einladungen zur Infoveranstaltung und zur Gründungsversammlung an verschiedene Institutionen, Behörden, Politik und dem sozialen Netzwerk versandt. Unter anderem auch an Herrn Weber, Direktor der AOK. Da er sich gerne am Förderverein „Soziale Stadt“ beteiligen möchte, wäre es für ihn wichtig, die Thematik Gesundheitsförderung bzw. Prävention in die Satzung mit aufzunehmen (Email von Herrn Weber vom 08.02.2011, vgl. Anlage).

 

 

In Absprache mit Frau Schmidt, Rechtsabteilung Bürgermeisteramt, wurde sich darauf geeinigt, dass unter § 2 Vereinszweck der Absatz mit aufgenommen wird: Förderung gesunder Lebensverhältnisse bzw. Förderung der Gesundheitsprävention der Menschen in den Stadtteilen (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 Abgabenordnung).

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.         Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag des Sozial- und Umweltreferates zur Kenntnis.

 

2.         Der Stadtrat beschließt die Ergänzungen der Satzung „Förderverein Soziale Stadt“:

 

              § 2 Abs. 1 lautet neu:

 

Zweck des Vereins ist die Förderung der Verbesserung der Lebensqualität und des gesellschaftlichen und sozialen Lebens der Menschen in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf in Bamberg.

 

Derzeit betrifft dies die Gebiete Gereuth-Hochgericht und Starkenfeldstraße. Eine Ausdehnung auf weitere Gebiete in Bamberg, die einer besonderen Förderung bedürfen, ist möglich.

 

Der Verein ist gemeinnützig tätig durch:

 

Förderung gesunder Lebensverhältnisse bzw. Förderung der Gesundheitsprävention der Menschen in den Stadtteilen (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 Abgabenordnung).

 

Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs.2 Nr. 4 Abgabenordnung)

 

Förderung von Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 Abgabenordnung)

 

Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung)

 

Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz und Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 Abgabenordnung)

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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