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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0068-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Nach den Rückmeldungen der Kindergärten in der Stadt Bamberg und hier speziell im Innenstadtbereich (Statistischer Bezirk 1) gibt es aktuell und vor allem zum September 2011 einen erheblichen Mangel an Kindergartenplätzen. Von 207 Anmeldungen in den 6 Kindergärten in der Innenstadt können nur 105 Kinder aufgenommen werden.

 

              Gemäß Art. 24 Abs. 1 SGB VIII hat ein Kind vom vollendeten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Da es auch in anderen Stadtteilen derzeit keine freien Kapazitäten gibt, scheitert ein Verweis an andere Kindergärten außerhalb der Innenstadt. Die sich aktuell abzeichnende steigende Nachfrage nach Kindergartenplätzen wird sich nach den vorliegenden Einwohnerzahlen (aus der Einwohnerdatei Meso) auch noch in den nächsten Jahren fortsetzen. Mittels dieser Datenquelle steht fest, dass die Zahl der Kinder, welche bis zum 31.12. jeden Jahres 3 Jahre oder älter (bis zur Schulpflicht) sind von aktuell 472 Kindern (Gesamtstadt: 1.897) auf 576 Kinder (Gesamtstadt: 2.033) im Herbst 2013 steigt (= + 22% Innenstadtbereich; 7,2% gesamtstädtisch). Für den September 2013 ist nach bisherigen Erhebungen noch mit einer weiteren Steigerung zu rechnen.

 

Bezirk/

Ist-

Istplätze

2010/2011

2011/2012

2012/2013

Jahrgang

plätze

+Zusatz

3,5

3,5

3,5

Bezirk I

435

470

472

503

576

GESAMT

1813

1978

1897

1959

2033

 

 

              Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Inanspruchnahme durch die Eltern sich um etwa ein halbes Jahr bis ein Jahr nach vorne verschoben hat. Das heißt, dass im Gegensatz zu früher die meisten Kinder heute bereits mit dem 3. Geburtstag oder kurz danach einen Kindergartenplatz benötigen. Ebenso führt der Ausbau der Kinderkrippen dazu, dass diese Kinder einen sich unmittelbar anschließenden Betreuungsplatz in eineKindergarten benötigen. Ferner muss berücksichtigt werden, dass die durch das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz möglich gewordene Altersöffnung dazu führt, dass etwa 60 Plätze in den Kindergärten durch Schulkinder belegt sind. Hinzu kommt weiterhin die Tatsache, dass auch Eltern aus anderen Stadtteilen durch ihre Berufstätigkeit in die Innenstadt drängen. Es muss somit von einem Bedarfszeitraum für die zusätzlichen Plätze von mindestens 5 bis 6 Jahren ausgegangen werden.

 

Im Hinblick auf den drohenden akuten Mangel an Kigaplätzen im Innenstadtbereich wurde nach geeigneten Lösungen gesucht. Als optimalste Variante bieten sich die Räumlichkeiten in der Mußstraße 28 an, die aktuell 24 Krippenkinder und 25 Kindergartenkinder beherbergen. Die Räume könnten mit überschaubaren Investitionen künftig mit 2 Kindergartengruppen genutzt werden. Darüber hinaus liegt die Zusage der Kath. Kirchenstiftung St. Martin vor, auch für diese 2 neuen Gruppen die Betriebsträgerschaft zu übernehmen. Die Summe der Argumente führt im Endergebnis zu der Entscheidung, die Räume in der Mußstraße 28 für 2 zusätzliche Kindergartengruppen zu nutzen.

 

Der Antrag auf stiftungsaufsichtliche Genehmigung beim Erzbischöflichen Ordinariat wurde von der Kath. Kirchenstiftung St. Martin gestellt und nach den vorliegenden Informationen sollte diese auch gewährt werden wenn die Stadt Bamberg diese Maßnahme befürwortet und im Rahmen der üblichen Finanzierung unterstützt.

 

Am 14.02.2011 fand eine Besprechung mit den Anwohnern der Kindertagesstätte Mußstraße 28 statt:

 

Herr Oberbürgermeister Andreas Starke umriss die aktuelle Situation der Kita Mußstraße 28 (voraussichtlicher Umzug der 2 Krippen- und 1 Kiga-Gruppe im Juli 2011 in die neuen Räume Don-Bosco-Straße). Ferner erläuterte er die Gründe für den unvorhersehbar akuten zunehmenden Bedarf an Kiga-Plätzen im Bereich der Innenstadt.

 

Anlass für die Besprechung mit den Anwohnern sei die Erörterung der geplanten weiteren Nutzung der Räume Mußstraße 28 für 2 Kindergartengruppen und diesbezüglichen Anregungen der Anwohner im Hinblick auf ihre persönliche Wohnsituation.

 

Zusammenfassend wurden folgende klärungsbedürftige Themenbereiche benannt:

 

1) Außenspielfläche der Kita

Da die Außenspielfläche für die anwesenden Anwohner in sehr unterschiedlichem Maß eine akustische und optische Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität darstelle, wurde die Verwaltung nach eingehender Diskussion beauftragt zu prüfen:

 

a.       Die bisherige Außenspielfläche wird nur an einzelnen Wochentagen genutzt. An den anderen Tagen finden „Ausflüge“ zu dem in ca. 150-200 m entfernten Spielplatz statt. Problem hierbei ist zum einen die Aufsichtspflicht, wenn beim Besuch des öffentlichen Spielplatzes Kinder auf die Toilette und zur Kita zurück begleitet werden müssen. Ferner sind auf den Weg zum öffentlichen Spielplatz 2 Straßen zu überqueren.

 

b.       Ob eine Teilung des öffentlichen Spielplatzes in einen kleinen öffentlichen und einen eingezäumten, als neue Außenspielfläche der Kita zu nutzenden Teil möglich ist. Die bisherige Außenspielfläche könnte dann aufgegeben werden.

 

2) An- und Abfahrt/Abholung durch die Kita-Eltern

Die steile Rampe der Garagenausfahrt des Hauses Mußstraße 28 und die Nichteinhaltung des eingeschränkten Halteverbotes im Sichtbereich der Ausfahrt begründe bei verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen (in erster Linie bei Abholung der Kinder) wegen der Sichtbehinderung ein erhebliches Gefahrenpotential sowohl für den fließenden Verkehr, als auch für die Kinder.

 

Die Verwaltung wurde daher beauftragt zu prüfen, ob eine Verlegung des Eingangs der Kita in die Rückseite des Hauses (über Wintergarten) zur Schlüsselstraße, verbunden mit einem eingeschränkten Haltverbot in diesem Bereich möglich ist.

 

3) Betrieb als reine Krippengruppe

Nachdem sich ein Teil der Anwohner durch die Nutzung der Kinderkrippe und durch unter 3-Jährige nicht beeinträchtigt fühlt, wurde die Verwaltung beauftragt, u.a. mit der Regierung von Oberfranken abzuklären, ob ein quasi „interner Tausch“ mit der zukünftigen Kita in der Don-Bosco-Straße für die dortige Krippenförderung schädlich oder möglich wäre. Wegen der umfangreichen Vorplanungen und des Baufortschrittes in der Don-Bosco-Straße wird dieser Vorschlag für unrealistisch gehalten, wird aber geprüft.

 

Herr Oberbürgermeister Starke stellte nach Überprüfung der vorstehenden Punkte durch die Verwaltung des Jugendamtes eine weitere Besprechung mit den Anwohnern in Aussicht.

 

 

Die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme stellen sich wie folgt dar:



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auch wenn die Räume aktuell für Kinderbetreuung genutzt werden, so sind doch verschiedene Anschaffungen und Mobiliarergänzungen notwendig, so z.B. die Möblierung der 2. Kindergartengruppe (bislang befindet sich dort nur 1 Kindergartengruppe, deren Möbel auch dort verbleiben).

 

Die notwendigen zusätzlichen finanziellen Mittel in 2011 werden hinsichtlich der Investition voraussichtlich erst im Juni/Juli benötigt. Die laufenden Kosten aus dem gesetzlichen Zuschuss und der Miete erst im Herbst dieses Jahres. Der freiwillige Zuschuss wird kassenwirksam sogar erst im nächsten Haushaltsjahr benötigt, da dieser erst im Juli für den Abrechnungszeitraum September 2011 bis August 2012 ausbezahlt wird.

 

Inwieweit das Stadtjugendamt aus seinem Budgetring die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten decken kann, wird sich im Jahresfortschritt zeigen. Sollten gegen Ende des Haushaltsjahres hierfür zusätzliche Haushaltsmittel notwendig sein, muss der Budgetring 510 entsprechend erhöht werden. Die aktuell benötigten Mittel für die erforderlichen Anschaffungen in Höhe von maximal 35.000,00 € müssen sofort bereit gestellt werden, damit die Plätze zum Kindergartenjahresbeginn zur Verfügung stehen. Deckung der notwendigen Investitionsmittel kann durch Kürzung bei HSt. 46420.70890 erfolgen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.       Der Einrichtung von 2 neuen Kindergartengruppen mit 50 Plätzen in den Räumen Mußstraße 28 wird zugestimmt. Die Bedarfsnotwendigkeit dieser zusätzlichen provisorischen Plätze wird anerkannt.

2.       Die Betriebsträgerschaft wird der Kath. Kirchenstiftung St. Martin übertragen.

3.       Der Kath. Kirchenstiftung wird zur notwendigen Einrichtung und Anpassung der Räumlichkeiten und Außenanlagen an die neuen Gegebenheiten ein Zuschuss in Höhe von bis zu maximal 35.000,00 € gewährt.

4.       Die notwendigen Haushaltsmittel für den Investitionszuschuss werden bei der Haushaltsstelle 46420.98790 „Investitionszuschüsse Kindergärten“ zu Lasten der Haushaltsstelle 46420.70890 „Instandhaltungszuschüsse“ bereitgestellt.

5.       Die erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel für den Betrieb dieser Einrichtung werden in der Haushaltsplanung der künftigen Haushaltsjahre entsprechend berücksichtigt.

6.       Die Verwaltung des Stadtjugendamtes wird mit der Umsetzung der Maßnahme rechtzeitig zum 01.09.2011 beauftragt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 41.000,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 35.000,00 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:  Kürzung bei HSt. 46420.70890

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten: 123.000,00 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Die aktuelle Haushaltslage zeigt, dass der momentane Stand bei der Gewerbesteuer um 4,2 Mio. € unter dem Ansatz liegt. Selbst die Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen mit 3,0 Mio. € können die negative Auswirkung auf der Einnahmeseite nicht kompensieren. Deshalb käme eine Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel eigentlich nicht in Betracht.

 

Andererseits stellt der Kindergarten in der Mußstraße einen Sonderfall dar. Hier können kostengünstig 50 zusätzliche Kindergartenplätze zur ausreichenden Versorgung des Stadtgebietes geschaffen werden. Ein Deckungsvorschlag des Fachamtes liegt ebenfalls vor.

 

Unter Abwägung aller Gesichtspunkte bestehen seitens des Finanzreferates deshalb keine Einwände.

 

Bamberg, 15.02.2011

Finanzreferat 

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

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