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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0069-62

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Beratungsfolge

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Bauherr:              Luther Hans Jörg und Gabriele

Entwurfsverfasser:                            Architekt Wieland Mack

 

 

Kurzbeschreibung:             

Es ist ein grenzständiges, eingeschossiges Einfamilienhaus mit einem ausgebauten Dachgeschoss geplant. Die geplante Dachform weicht von der üblichen Satteldachform ab. Auf der nördlichen und südlichen Dachseite wird das Dach abgetreppt. Zur Belichtung der Räume im Dachgeschoss wird in die Abtreppung ein Fensterband über die gesamte Gebäudeseite eingebaut.

Auf Grund der topographischen Lage erscheint das Gebäude auf der Südseite als dreigeschossiges Gebäude.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:              8,95 m              Länge:              12,00 m              Firsthöhe: 10,40 m (im Mittel)

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               27.09.2010

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 53 A/H

                            rechtsverbindlich seit: 22.05.1998

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

-          Überschreitung der Baugrenze durch den Windfang

-          Dachaufbau (Fensterband) größer als ein Drittel der Trauflänge

 

              Begründung:

Da die Abweichungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, sind sie städtebaulich vertretbar, zumal durch den Dachaufbau die zulässige Firsthöhe nicht überschritten wird und insgesamt ruhige Dachflächen sowie eine stimmige Gesamtsilhouette des Gebäudes entwickelt werden.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                            nein: Fl.-Nr.:3809/105               nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 1              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              1

              Nachweis auf Baugrundstück:              1              

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Senat stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

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Anlagen

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