Beschlussvorlage - VO/2011/0070-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung einer Lager- und Umschlaghalle Bamberg, Kirschäckerstr. 26
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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02.03.2011
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Bauherr: Denscheilmann + Wellein GmbH
Entwurfsverfasser: Herr Ose Winfried
Kurzbeschreibung:
Die bestehende Lager- und Umschlaghalle soll durch einen 2-geschossigen Anbau mit Flachdach erweitert werden.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: ca. 45,94 m Länge: ca. 54,53 m 11,50 m
Antragseingang: 21.12.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 304 B / 307 F
rechtsverbindlich seit: 08.03.2002 / 13.01.1989
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO)
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der Baugrenzen
- (geringfügig an der Gundelsheimer Straße; im übrigen auf die Bahntrasse)
- Überbauung eines ausgewiesenen Pflanzgebotes bzw. eines Geh- und Radweges
Begründung:
Das Bauvorhaben liegt im Bereich von zwei verschiedenen Bebauungsplänen, wobei die
dazwischen liegende Bahnanlage bereits seit längerer Zeit aufgelassen wurde und der
parallel zur ehemaligen Bahnanlage ausgewiesene Fuß- und Radweg nicht mehr weiter
verfolgt wird. Die Abweichungen sind daher städtebaulich vertretbar, die Grundzüge der
Planung werden nicht berührt.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: (2x) Fl.Nr.6140, 6140/1, 6141/4
Nachbarschützende Belange werden nicht verletzt. Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des BPlans, d.h. die Abstandsflächen zu den Nachbarn ein.
Die Nachbarn erhalten eine Ausfertigung des Baubescheides.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 6 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 6
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 6 Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
- Naturschutz
Mit dem vorgelegten Freiflächengestaltungsplan besteht von Seiten des Umweltamtes Naturschutz - Einverständnis. Die 11 auf dem Grundstück vorhandenen Bäume können gefällt werden, eine entsprechende Ersatzpflanzung ist vorgesehen. Weiterhin sind Dach- und Fassadenbegrünungen sowie eine Ausgleichsfläche mit Gehölzpflanzungen herzustellen.
- Immissionsschutz
Bezüglich der Erweiterung wurde ein schalltechnisches Gutachten zur Geräuscheinwirkung in der
Nachbarschaft vorgelegt. In dieser schalltechnischen Untersuchung wurde der Nachweis erbracht,
dass die zu erwartenden Immissionen unter den zu Tag- und Nachtzeit einzuhaltenden Immissions-
richtwerten liegen werden und keine Beeinträchtigungen entstehen.
- Gem. Beschluss des Bausenates vom 11.05.2010 wurde für den damals beantragten Neubau eines
LKW- und PKW Parkplatzes auf dem selben Grundstück die Baugenehmigung bereits am
01.07.2010 erteilt.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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