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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0070-62

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Beratungsfolge

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Bauherr:              Denscheilmann + Wellein GmbH

Entwurfsverfasser:                            Herr Ose Winfried

 

Kurzbeschreibung:             

Die bestehende Lager- und Umschlaghalle soll durch einen 2-geschossigen Anbau mit Flachdach erweitert werden.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:  ca. 45,94 m              Länge:  ca. 54,53 m                11,50 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               21.12.2010

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 304 B / 307 F

                            rechtsverbindlich seit: 08.03.2002 / 13.01.1989

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Gewerbegebiet (§ 8  BauNVO)

 

              vorgesehene Abweichung:

-          Überschreitung der Baugrenzen

-          (geringfügig an der Gundelsheimer Straße; im übrigen auf die Bahntrasse)

-          Überbauung eines ausgewiesenen Pflanzgebotes bzw. eines Geh- und Radweges

              Begründung:

                               Das Bauvorhaben liegt im Bereich von zwei verschiedenen Bebauungsplänen, wobei die

                               dazwischen liegende Bahnanlage bereits seit längerer Zeit aufgelassen wurde und der

                               parallel zur ehemaligen Bahnanlage ausgewiesene Fuß- und Radweg nicht mehr weiter

                               verfolgt wird. Die Abweichungen sind daher städtebaulich vertretbar, die Grundzüge der

                               Planung werden nicht berührt.

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                                       nein: (2x) Fl.Nr.6140, 6140/1, 6141/4

Nachbarschützende Belange werden nicht verletzt. Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des BPlans, d.h. die Abstandsflächen zu den Nachbarn ein.

             

              Die Nachbarn erhalten eine Ausfertigung des Baubescheides.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 6              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              6

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              6               Nachbargrundstück:              -/-

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              -/-

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

              -   Naturschutz

Mit dem vorgelegten Freiflächengestaltungsplan besteht von Seiten des Umweltamtes – Naturschutz - Einverständnis. Die 11 auf dem Grundstück vorhandenen Bäume können gefällt werden, eine entsprechende Ersatzpflanzung ist vorgesehen. Weiterhin sind Dach- und Fassadenbegrünungen sowie eine Ausgleichsfläche mit Gehölzpflanzungen herzustellen.

 

-   Immissionsschutz

  Bezüglich der Erweiterung wurde ein schalltechnisches Gutachten zur Geräuscheinwirkung in der
  Nachbarschaft vorgelegt. In dieser schalltechnischen Untersuchung wurde der Nachweis erbracht,
  dass die zu erwartenden Immissionen unter den zu Tag- und Nachtzeit einzuhaltenden Immissions-
  richtwerten liegen werden und keine Beeinträchtigungen entstehen.

 

         -    Gem. Beschluss des Bausenates vom 11.05.2010 wurde für den damals beantragten Neubau eines
              LKW- und PKW – Parkplatzes auf dem selben Grundstück die Baugenehmigung bereits am
              01.07.2010 erteilt.

 

 

 

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt den erforderlichen Befreiungen sowie der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

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Anlagen

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