Beschlussvorlage - VO/2011/0082-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau von Eigentumswohnungen Bamberg, Jakobsberg 29, 29a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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02.03.2011
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Bauherr: Bente Rainer
Entwurfsverfasser: Architekt Heinz Rosenberg
Kurzbeschreibung:
Die vorhandenen Gebäude auf dem Baugrundstück sollen abgebrochen werden, stattdessen wird eine Wohnanlage mit 9 Wohnungen errichtet. Das Gebäude besteht aus 3 Baukörpern:
- 1. Baukörper: Vorderhaus, 2-geschossig mit ausgebautem Satteldach, Dachneigung 48 Grad;
- 2. Baukörper: Zwischenbau, 2-geschossig mit Flachdach;
- 3. Baukörper: Rückgebäude, 3-geschossig mit ausgebautem Satteldach, Dachneigung 48 Grad;
Die Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen.
Größe des Bauvorhabens:
- 1.Baukörper:
Breite: ca. 10,99 m Länge: ca. 14,62 m ca. ca. 7,30 m Firsthöhe: ca. 13,50 m
- 2. Baukörper:
Breite: ca. 13,08 m Länge: ca. 11,32 m Höhe: ca. 7,00 m
- 3. Baukörper:
Breite: ca. 18,52 m Länge: ca. 11,99 m Traufhöhe: ca. 10,00 m Firsthöhe: ca. 16,50 m
Antragseingang: 17.01.2011
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Die Planung fügt sich städtebaulich harmonisch in die Eigenart der vorhandenen
Bebauung in der näheren Umgebung ein.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
ja: 5 x (Fl.Nrn. 2986/3, 2985/2, 2986/5, 2987, 2987/6)
nein: 1 x (Fl.Nr. 2985); die Nachbarbeteiligung wird zurzeit durchgeführt,
öffentlich-rechtlich geschützt Nachbarrechte werden in diesem Bereich nicht verletzt.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 9 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 9
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 9 Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich erforderlich
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Unter dem Az. 1696/10 wurde bereits ein Bauantrag bezüglich einer Bebauung auf dem Grundstück Jakobsberg 29, 29a eingereicht. Dieser Antrag wurde jedoch vom damaligen Bauherrn
zurückgezogen. Nun wurde von einem anderen Bauherrn ein neuer Antrag eingereicht, der jedoch der ursprünglichen Planung entspricht.
Bezüglich der abzubrechenden Bauteile liegen Erlaubnisanträge vor. Die Denkmalpflege hat diesen Anträgen bereits zugestimmt.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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