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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0082-62

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Beratungsfolge

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Bauherr:              Bente Rainer

Entwurfsverfasser:                            Architekt Heinz Rosenberg

 

Kurzbeschreibung:             

Die vorhandenen Gebäude auf dem Baugrundstück sollen abgebrochen werden, stattdessen wird eine Wohnanlage mit 9 Wohnungen errichtet. Das Gebäude besteht aus 3 Baukörpern:

-          1. Baukörper: Vorderhaus, 2-geschossig mit ausgebautem Satteldach, Dachneigung 48 Grad;

-          2. Baukörper: Zwischenbau, 2-geschossig mit Flachdach;

-          3. Baukörper: Rückgebäude, 3-geschossig mit ausgebautem Satteldach, Dachneigung 48 Grad;

Die Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              -                1.Baukörper:

                   Breite: ca. 10,99 m   Länge: ca. 14,62 m   ca. ca. 7,30 m   Firsthöhe: ca. 13,50 m

-    2. Baukörper:

                  Breite: ca. 13,08 m                 Länge: ca. 11,32 m   Höhe: ca. 7,00 m

-    3. Baukörper:

     Breite: ca. 18,52 m                 Länge: ca. 11,99 m   Traufhöhe: ca. 10,00 m      Firsthöhe: ca. 16,50 m

 

                      bereits ausgeführt:   ja        nein

                            Antragseingang:               17.01.2011

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

                           

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung: Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)

                            Die Planung fügt sich städtebaulich harmonisch in die Eigenart der vorhandenen

                            Bebauung in der näheren Umgebung ein.

 

             

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:             

                  ja:      5 x (Fl.Nrn. 2986/3, 2985/2, 2986/5, 2987, 2987/6)

                  nein:  1 x (Fl.Nr.   2985); die Nachbarbeteiligung wird zurzeit durchgeführt,

                      öffentlich-rechtlich geschützt Nachbarrechte werden in diesem Bereich nicht verletzt.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 9              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              9

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              9               Nachbargrundstück:              -/-

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              -/-

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               erforderlich


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

Unter dem Az. 1696/10 wurde bereits ein Bauantrag bezüglich einer Bebauung auf dem Grundstück Jakobsberg 29, 29a eingereicht. Dieser Antrag wurde jedoch vom damaligen Bauherrn

zurückgezogen. Nun wurde von einem anderen Bauherrn ein neuer Antrag eingereicht, der jedoch der ursprünglichen Planung entspricht.

Bezüglich der abzubrechenden Bauteile liegen Erlaubnisanträge vor. Die Denkmalpflege hat diesen Anträgen bereits zugestimmt.

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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Anlagen

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