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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0083-SW

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN)
 

In der Sitzung des Stadtrates am 28.01.2009 hat der Stadtrat dem Beitritt zum Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) zugestimmt. In der Sitzung des Stadtrates am 25.11.2009 wurde der Stadtrat über den Sachstand zu den einzelnen Punkten des Beschlusses vom 28.01.2009 explizit informiert. Der Beitritt zum VGN erfolgte zum 01.01.2010. Tendenziell lässt sich erkennen, dass sich der Beitritt zum VGN bei der Nachfrage nach Nahverkehrsleistungen positiv auswirkt und nach teilweise anfänglichen skeptischen Äußerungen die Vorteile des Verbundbeitritts zwischenzeitlich auf eine positive und breite Basis treffen.

 

Zu den einzelnen Punkten:
 

1.              Nahverkehrsplan
 

Mit der Erstellung eines gemeinsamen Nahverkehrsplans für Stadt und Landkreis Bamberg wurden die Arbeitskreise beider Aufgabenträger in 2010 eingerichtet.

Der Arbeitskreis der Stadt Bamberg tagte erstmalig am 31.03.2010 unter Beteiligung der aus den Stadtratsfraktionen entsandten Mitglieder, der VGN GmbH und der Verwaltung. Insgesamt wurden vier Sitzungen durchgeführt. Neben der Feststellung des Status Quo bei den Nahverkehrsleistungen hat sich der Arbeitskreis der Stadt Bamberg mit folgenden Punkten auseinander gesetzt:

o        Erschließung

- Topografie

- Bevölkerungsdichte

- Altersstruktur der Bewohner in den Verkehrszellen

o        Erreichbarkeit der Zielorte

o        Definition wichtiger Zielorte in und außerhalb der Stadt Bamberg

- Bedienungshäufigkeit

o        Fahrzeugauslastung

o        Ausreichende Verkehrsbedienung

o        Festlegung von Zielvorgaben

 

Darüber hinaus fanden Sitzungen mit dem Arbeitskreis des Landkreises Bamberg zum Informationsaustausch, der Informationsgewinnung und für Abstimmungen statt.

Die Arbeiten am Nahverkehrsplan sind so weit fortgeschritten, dass ein erster Zwischenbericht in der nächsten Vollsitzung des Stadtrates im März 2011 vorgestellt werden kann. Dabei ist vorgesehen, die Ergebnisse des Arbeitskreises zu präsentieren und diese durch den Stadtrat abzusichern.

 

2.              Verkehrsverträge

 

Mit dem Landkreis Bamberg und den Umlandgemeinden konnte Ende letzten Jahres nach mehreren Gesprächen und Abstimmungen vereinbart werden, dass der VGN als neutraler Gutachter über die Höhe der Ausgleichszahlungen für die Erbringung von Verkehrsleistungen in den Umlandgemeinden beauftragt wird. Schwierig gestaltete sich dabei, mit welchem Ansatz und mit welchen Parametern die Berechnung durchgeführt werden soll.
 

Bei der Bedienung über die Grenzen eines Aufgabenträgers hinaus kennt der VGN in seinen Statuten nur den Fall, dass eine Bedienung bisher nicht erfolgt und der externe Aufgabenträger eine Bedienung haben möchte. In Bamberg besteht bereits eine Bedienung. Daher wird es erforderlich, den Zustand - zumindest fiktiv - herzustellen, den der VGN „kennt“, um auf diesem aufbauend seine Berechnung durchführen zu können.
 

Die STVP erstellt daher einen fiktiven „Stadtfahrplan“ einschl. Umlauf- und Dienstplanung, um für diesen die Kosten für eine ausschließliche Bedienung des Stadtgebietes zu ermitteln.

Diese Kosten werden den Kosten des derzeitigen Leistungsangebotes gegenübergestellt. Ebenfalls wird in diesem Zusammenhang eine Erlöszuscheidung von Tarifzonen überschreitenden Reisenden für die einzelnen Tarifzonen fiktiv vorgenommen. Die Erlöse werden dann den Kosten gegenübergestellt und aus der Differenz die nicht gedeckten Betriebskosten ermittelt.

Die STVP entwickelt derzeit den fiktiven Stadtfahrplan. Da die Arbeiten sehr zeitaufwendig sind, wird dieser Arbeitsschritt voraussichtlich erst im Laufe des II. Quartals 2011 abgeschlossen werden können. Anschließend können die weiteren Berechnungen erfolgen.

 

Da eine Verständigung zu den Verkehrsverträgen eine Voraussetzung für die Übernahme der zusätzlichen sich aus der Beibehaltung des Haustarifs in der Stadt Bamberg ergebenden Harmonisierungsverluste des Landkreises Bamberg in Höhe von anfänglich ca. 100.000 € pro Jahr war, dies aber bisher nicht geschehen ist, hat sich für die Stadt Bamberg diese Verpflichtung bisher nicht ergeben.

 

 

3.              Gesellschafterstatus der STVP

 

Mit Beitritt der Stadt Bamberg zum VGN konnte wegen der Vielzahl von anstehenden Beitritten vom VGN noch keine Aussage getroffen werden, ob die STVP Gesellschafterstatus in der Gesellschafterversammlung des VGN erlangen kann. Zwischenzeitlich wurde abgesichert und in der Gesellschafterversammlung des VGN am 28.06.2010 beschlossen, dass die STVP während des Übergangszeitraums (bis Ende 2014) beratendes Mitglied in der Gesellschafterversammlung ist und mit Vollintegration Gesellschafter der Gesellschafterversammlung des VGN wird.

 

 

 

Bahnhofsumfeld 

 

a.              Regionaler Omnibusbahnhof  (ROB)

 

In der Vollsitzung des Stadtrates am 28.07.2010 wurde letztmalig über den Sachstand berichtet. Die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn über einen möglichen Erwerb der benötigten Grundstücke werden derzeit geführt. Da hier verschiedene Geschäftsbereiche der Deutschen Bahn tangiert eingebunden sind, ist davon auszugehen, dass die Verhandlungen langwierig sein werden. Sobald sich hierzu erste Ergebnisse abzeichnen bzw. Ergebnisse erzielt werden konnten, wird der Stadtrat aktuell davon unterrichtet werden.

 

b.              P+R Brennerstraße

 

Der Stadtrat wurde in seiner Sitzung am 28.07.10 unter dem Tagesordnungspunkt „Bahnhofsumfeld-Sachstandsbericht“ über den Sachstand zum Projekt P+R-Anlage Brennerstraße informiert.

Das Projekt befindet sich hinsichtlich Termine, Kosten und inhaltlichen Zielstellungen derzeit (Februar 2011) im vorgesehenen Projektkorridor. Im Zuge der Umsetzung der Maßnahme wird der Projektleiter Herr Peter Scheuenstuhl im Rahmen einer Präsentation den aktuellen Sachstand erläutern.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.       Der Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2.       Der Antrag der FW-Fraktion vom 07.12.2010 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

3.       Der Antrag der GAL-Fraktion vom 08.11.2010 ist damit bezgl. des Punktes Sachstandsberichterstattung zum Thema ROB geschäftsordnungsmäßig erledigt. Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zum Thema Bahnhofsvorplatz erfolgt noch vor der Sommerpause.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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