Beschlussvorlage - VO/2011/0087-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Eigentumswohnanlage mit TGa Bamberg, Am Werkkanal 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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02.03.2011
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Bauherr: Insula GmbH, Berlin
Entwurfsverfasser: Architektin Jacqueline Larsson, Berlin
Kurzbeschreibung:
Es ist ein fünfgeschossiges Mehrfamilienhaus mit Flachdach geplant. In dem Mehrfamilienhaus sind insgesamt 21 Wohnungen vorgesehen. Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss ausgebildet und springt auf der Wasserseite um ca. 12,90m zurück. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen, die sich unter den Gebäuden Am Werkkanal 1 und 3 befindet. Die Zufahrt zur Tiefgarage soll nordwestlich von Haus Am Werkkanal 3 erfolgen. Das Gebäude hängt ca. 7,20m über den Ufer- bzw. Böschungsbereich des linken Regnitzarmes und wird durch Stützen abgestützt.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: Länge:
Normalgeschoss: 18,00 m 38,00 m 14,00 m
Staffelgeschoss: 18,00 m 25,10 m 17,00 m
Antragseingang: 28.07.2010
Vollständig: 17.02.2011
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 A
rechtsverbindlich seit: 17.12. 2010
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet
vorgesehene Abweichung:
Überschreitung der Baugrenzen durch die Balkone
Begründung:
Da die Abweichung die Grundzüge der Planung nicht berührt, ist sie städtebaulich vertretbar.
Der Stadtplanungsbeirat hat sich intensiv mit der Baumaßnahme befasst. Die Ergebnisse wurden im Ältestenrat am 14.01.2011 vorgestellt.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: insbesondere Fl.-Nr. 533
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 21 anrechenbar: / nachzuweisen: 21
Nachweis in gemeinsamer Tiefgarage: 21
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Die wassertechnische Erschließung (Abwasser und Regenwasser) ist laut Projektsteuerung bis Ende März für die HäuserAm Werkkanal 1 und 3 sichergestellt (Trennsystem).
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Die Auflagen aus der Stellungnahme des Stadtarchäologen werden in den Baubescheid mit aufgenommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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103,4 kB
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