Beschlussvorlage - VO/2011/0088-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Eigentumswohnanlage mit TGa Bamberg, Am Werkkanal 3
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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02.03.2011
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Bauherr: Insula GmbH, Berlin
Entwurfsverfasser: Architekt Franz Josef Knipping, Bochum
Kurzbeschreibung:
Es ist ein fünfgeschossiges Mehrfamilienhaus mit Flachdach geplant. In dem Mehrfamilienhaus sind insgesamt 21 vorgesehen. Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss ausgebildet, es wird umlaufend eingerückt und springt auf der Wasserseite um ca. 11,80m zurück. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen, die sich unter den Gebäuden Am Werkkanal 1 und 3 befindet. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist nordwestlich des Hauses Am Werkkanal 3 angeordnet. Das Gebäude hängt ca. 6,30 m über den Ufer- bzw. Böschungsbereich des linken Regnitzarmes und wird durch Stützen abgestützt.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: Länge:
Normalgeschoss: 18,00 m 40,00 m 14,10 m
Staffelgeschoss: 14,00 m 25,80 m 17,00 m
Antragseingang: 28.07.2010
vollständig: 17.02.2011
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 A
rechtsverbindlich seit: 17.12.2011
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der Baugrenzen durch die Balkone
- Überschreitung der Baugrenze durch das Staffelgeschoss
- Tiefgarage nordwestlich des Hauses an anderer Stelle
Begründung:
Da die Abweichungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, sind sie städtebaulich vertretbar.
Der Stadtplanungsbeirat hat sich intensiv mit der Baumaßnahme befasst. Die Ergebnisse wurden im Ältestenrat am 14.01.2011 vorgestellt.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: insbesondere Fl.-Nr. 533
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 21 anrechenbar: / nachzuweisen: 21
Nachweis in der Tiefgarage: 21
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Die wassertechnische Erschließung (Abwasser und Regenwasser) ist laut Projektsteuerung bis
Ende März für die Häuser Am Werkkanal 1 und 3 sichergestellt. (Trennsystem)
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Die Auflagen aus der Stellungnahme des Stadtarchäologen werden in den Baubescheid mit aufgenommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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469,8 kB
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536,1 kB
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624,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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102,4 kB
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