"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0088-62

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

Bauherr:              Insula GmbH, Berlin

Entwurfsverfasser:                            Architekt Franz Josef Knipping, Bochum

 

Kurzbeschreibung:             

Es ist ein fünfgeschossiges Mehrfamilienhaus mit Flachdach geplant. In dem Mehrfamilienhaus sind insgesamt 21 vorgesehen. Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss ausgebildet, es wird umlaufend eingerückt und springt auf der Wasserseite um ca. 11,80m zurück. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen, die sich unter den Gebäuden „Am Werkkanal“ 1 und 3 befindet. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist nordwestlich des Hauses „Am Werkkanal“ 3 angeordnet. Das Gebäude hängt ca. 6,30 m über den Ufer- bzw. Böschungsbereich des linken Regnitzarmes und wird durch Stützen abgestützt.

             

              Größe des Bauvorhabens:

                                          Breite:                            Länge:                                       

              Normalgeschoss:        18,00 m                       40,00 m                                    14,10 m

              Staffelgeschoss:          14,00 m                      25,80 m                                   17,00 m

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang: 28.07.2010

                            vollständig:         17.02.2011

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 A

                            rechtsverbindlich seit: 17.12.2011

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

-          Überschreitung der Baugrenzen durch die Balkone

-          Überschreitung der Baugrenze durch das Staffelgeschoss

-          Tiefgarage nordwestlich des Hauses an anderer Stelle

 

              Begründung:

Da die Abweichungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, sind sie städtebaulich vertretbar.

 

Der Stadtplanungsbeirat hat sich intensiv mit der Baumaßnahme befasst. Die Ergebnisse wurden im Ältestenrat am 14.01.2011 vorgestellt.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja: insbesondere Fl.-Nr. 533

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 21              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              21

              Nachweis in der Tiefgarage:              21

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

Die wassertechnische Erschließung (Abwasser und Regenwasser) ist laut Projektsteuerung bis

Ende März für die Häuser „Am Werkkanal 1 und 3 sichergestellt. (Trennsystem)

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

Die Auflagen aus der Stellungnahme des Stadtarchäologen werden in den Baubescheid mit aufgenommen.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Senat stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...