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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0097-A6

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Die bestehende Straßenstrecke „Unterer Leinritt“, die an der Flößergasse bei Fl. Nr. 31/2 beginnt und an der Fl. Nr. 395 nach 547 m endet., soll aufgrund ihrer jetzigen Verkehrsbedeutung vom Eigentümerweg als Teil des Unteren Leinritts zum beschränkt-öffentlichen Weg umgestuft werden. Die Umstufung ergibt sich aus der veränderten Verkehrsbedeutung der Wegstrecke sowie aus der Tatsache heraus, dass das Eigentum an der vorgenannten Wegstrecke bereits auf die Stadt Bamberg übergangen ist. Widmungsrechtlich ergibt sich damit ein neuer Verfügungsberechtigter, sowie ein neuer Straßenbaulastträger für die Fl. Nr. 423/3 der Gemarkung Gaustadt.

Eine dreimonatige vorherige Ankündigung der Umstufung nach Art. 7 Abs. 4 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes ist in diesem Fall nicht erforderlich, da die vorgenannte Straßenstrecke mit Übergang des Eigentums bereits im eigentlichen Unterhalt der Stadt Bamberg steht.

Aufgrund der Verkehrsbedeutung als Geh- und Radweg wird die Straßenstrecke Unterer Leinritt , Fl. Nr. 423/3 als beschränkt-öffentlicher Weg mit der Verkehrsbeschränkung „nur für Fußgänger und Radfahrer“ gewidmet.

 

Siehe zur Wegeführung auch den in der Anlage beigefügten Planausschnitt.

 

 

 

 


 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.       Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.       Der Stadtentwicklungssenat beschließt gemäß Art. 7 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes folgende Umstufung:

2.1   Die in der Stadt Bamberg bestehende Wegstrecke Teilfläche Unterer Leinritt Fl. Nr. 423/3 wird mit Wirkung zum 01.04.2011 als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.

Auf die Umsetzung der Vorgaben des Art. 7 Abs. 4 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes bezüglich der vorigen Ankündigung der geplanten Umstufung kann verzichtet werden.

2.2   Die umzustufende Straßenstrecke beginnt an der Flößergasse bei Fl. Nr. 31/2 und endet bei Fl. Nr. 395 nach 547 m.

2.3   Die Straßenstrecke wird Bestandteil des Unteren Leinritts.

2.4   Verfügungsberechtigte über die Straßenfläche sowie Baulastträger ist jeweils die Stadt Bamberg.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

Bamberg,

Baureferat

 

 

 

 

Michael Ilk                                                                                                  FB 6A:                            …………………………….

Baureferent                                                                                                                              Bernd Bauer-Banzhaf

 

 

 

 

 

                                                                                                                                            …………………………….

                                                                                                                                            Jürgen Fischer

 

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Anlagen

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