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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2011/0105-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag

 

Mit Schreiben vom 31.01.2011 beantragte die SPD-Stadtratsfraktion Bamberg, in der Gaustadter Hauptstraße – gegenüber der Einmündung Steigerwaldstraße – wieder einen Verkehrsspiegel anzubringen. Die jetzige Situation ohne Verkehrsspiegel hätte zu einer erheblichen Verkehrsgefährdung an der unübersichtlichen Kreuzungssituation geführt.

 

Bei einer Ortsbesichtigung am 15.11.2010 mit der Polizei – Herr PHK Rainer Kraus – und dem Straßenverkehrsamt – Herr Hermann Förtsch – wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass eine zwingende Notwendigkeit für die Wiederanbringung des Verkehrsspiegels nicht besteht.

 

Durch die Neugestaltung der Straßengeometrie im Bereich der Einmündung Steigerwaldstraße/Gaustadter Hauptstraße haben sich gegenüber früher völlig neue Situationen ergeben (z. B. geänderte Parkstände), die den Verkehrsspiegel entbehrlich machen. Bei einer Fahrprobe wurde festgestellt, dass beim Ausfahren von der Steigerwaldstraße in die Gaustadter Hauptstraße angesichts der bestehenden innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit eine ausreichende Sicht nach links – in Richtung Bamberg – besteht, wenn das Fahrzeug an der markierten Haltlinie ordnungsgemäß hält. Auch nach rechts – Richtung Bischberg – besteht dann eine ausreichende Sicht.

 

Anzumerken bleibt noch, dass ein Verkehrsspiegel nicht durch die Verkehrsbehörde angeordnet werden kann und die Zuständigkeit für die Anbringung beim Entsorgungs- und Baubetrieb als zuständigen Träger der Straßenbaulast liegt.

 

Nachdem eine zwingende Notwendigkeit für die Anbringung eines Verkehrsspiegels im Einmündungsbereich Gaustadter Hauptstraße/Steigerwaldstraße nicht besteht, soll von einer Wiederanbringung abgesehen werden.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.       Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient

             

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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