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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0110-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz wurde am 18. März 2009 vom Senat für Stadtentwicklung beschlossen. Auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben und der vom Landesamt für Umweltschutz erarbeiteten Lärmkarten beinhaltet der Entwurf des nun vorgelegten Lärmminderungsplans Stufe I die Bewertung der derzeitigen Situation der ermittelten Lärmbrennpunkte. In der Stufe I sind Straßenzüge mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 16.400 Kfz/Tag zu bewerten. Konkrete zu betrachtende sogenannte Lärmbrennpunkte stellen Bereiche der Memmelsdorfer Straße, des Berliner Rings sowie des Münchner Rings dar. Darauf aufbauend beinhaltet der Entwurf mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung, die unter Beteiligung weiterer Fachdienststellen abgestimmt wurden. Bezüglich der durchgeführten Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung wird explizit auf das Schallschutzfensterprogramm im Rahmen des Konjunkturprogramms II eingegangen. Mit einer Fördersumme von ca. 100.000 Euro konnten allein in der Memmelsdorfer Straße 35 Wohnungen mit Schallschutzfenstern ausgestattet werden. In einer zweiten Stufe der Lärmminderungsplanung werden Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 8.200 Kfz/Tag bzw. Straßenabschnitte, die die entsprechend vorgegebenen Lärmrichtwerte überschreiten, betrachtet. Anwohner weiterer, stark durch den Verkehr belasteter Straßenzüge im Stadtgebiet Bamberg profitierten ebenfalls von den aus dem Schallschutzfensterprogramm zur Verfügung stehenden Mitteln. Hier konnten im Vorgriff auf die Stufe II der Lärmminderungsplanung weitere Wohnräume von dieser Förderung profitieren.

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit an der Mitwirkung der Lärmaktionspläne ist in den Mindestanforderungen für die Lärmaktionsplanung in § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Durch Einstellung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite des Umweltamtes der Stadt Bamberg wird die geforderte Öffentlichkeitsbeteiligung für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.       Der Bericht der Verwaltung wurde zur Kenntnis genommen.

 

2.       Der Stadtentwicklungssenat beschließt, den Lärmaktionsplan Stufe I im Internet zu veröffentlichen, damit der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben wird, an der Ausarbeitung und Überprüfung mitzuwirken.

 

3.       Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Stufe II.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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