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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2011/0154-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Am 15.03.2010 wurde mit dem Einrichten der Umleitungsstrecke und dem Aufbau der Straßensperren in der Gaustadter Hauptstraße der Startschuss für die Baumaßnahme gegeben. Gefördert durch das Konjunkturpaket II wurde in drei großen Abschnitten der Fahrbahnbelag der Gaustadter Hauptstraße zwischen Heidengasse und Friedensbrücke auf rund 1,3 km Länge im Vollausbau neu hergestellt. Angrenzende Gehwege wurden gemäß der Beschlusslage des Bau- und Werksenates nur in Teilbereichen erneuert. Im Zuge der Bauarbeiten wurden acht zusätzliche Bäume gepflanzt, um den Straßenzug auch hinsichtlich der Begrünung aufzuwerten. Alle Bushaltestellen entlang der Gaustadter Hauptstraße, sowie die Querungsstellen an den Lichtsignalanlagen wurden barrierefrei und mit taktilen Elementen ausgestattet.

Parallel zu den Straßenbauarbeiten wurde auch die einsturzgefährdete Stützwand gegenüber dem Anwesen Gaustadter Hauptstraße 46 erneuert.

 

Aufgrund des verregneten August und des frühen Wintereinbruchs ab Mitte November war es nicht möglich die Straßenbauarbeiten wie geplant Ende November vollständig abzuschließen. In enger Abstimmung zwischen Baufirma, Ingenieurbüro und EBB konnte zumindest im Dezember die Befahrbarkeit der Gaustadter Hauptstraße kurzfristig hergestellt werden.

 

Die Restarbeiten unter anderem an den Gehwegen erfolgen Ende März 2011. Der Einbau der lärmoptimierten Asphaltdeckschicht zwischen Fabrikbau und Friedensbrücke wird zwischen 5. und 8. Mai 2011 erfolgen. Voraussetzung hierfür ist trockenes Wetter, ansonsten muss die Deckenbaumaßnahme auf ein folgendes Wochenende verschoben werden. Für die Asphaltierungsarbeiten muss die Gaustadter Hauptstraße im genannten Zeitfenster zwischen Friedensbrücke und Fabrikbau für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Eine zusätzliche Anliegerinformation erfolgt.

 

Das Projekt „Lärmsanierung Gaustadter Hauptstraße“ war ursprünglich mit rund 2,1 Mio. € im städtischen Haushalt eingeplant. Während der Bauarbeiten mussten jedoch unter anderem weit mehr PAK-haltiger Asphaltaufbruch entsorgt werden als in der Planungsphase angenommen. Dies führte dazu dass die voraussichtlich zu erwartenden Projektkosten auf ca. 2,37 Mio. € korrigiert und anteilig in den Haushalt 2011 eingefügt wurden.

Der Anteil der Förderung nach dem Konjunkturpaket II beträgt ca. 1,36 Mio. €.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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