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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0274-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bei Überprüfung der Darlehen von der Bayer. Landesbodenkreditanstalt an die Bürgerspital-Stiftung wurde festgestellt, dass die Darlehen ein relativ hohes Zinsniveau aufweisen und teilweise an hohe Restlaufzeiten gebunden sind. Es errechnet sich eine Kapitaldienstquote (Verhältnis Zinsen, Gebühren und Tilgung zu Darlehensrestbeträgen) in den nächsten 10 Jahren von jährlich 6,92 %. Außerdem stehen Restlaufzeiten von Darlehen bis zu 27 Jahre an.

 

Es handelt sich hierbei um die Darlehens-Nummern 23/1000491 und 23, 53, 133, 153, 173, 183, 243, 253, 263, 273, 283, 293, 303 und 313/1145512.

 

Um hohen Kapitaldienstleistungen entgegenzuwirken und um den Haushalt der Stiftung in den Folgejahren zu entlasten, kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, die Darlehensrestbeträge in Höhe von insgesamt 323.302,53 € zum 15.08. bzw. 01.10.2011 außerordentlich zu tilgen. Die Zustimmung von der BayernLabo zur vorzeitigen Rückzahlung der Darlehen wurde mit Schreiben vom 13.04.2011 eingeholt. Es fallen keine zusätzlichen Kosten bei vorzeitiger Ablösung der Darlehensreste an. Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe kann zu Lasten der freien Rücklage erfolgen.

 

Es wird um folgenden Beschluss gebeten:

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

1.              Der Finanzsenat stimmt der vorzeitigen Rückzahlung der Darlehensrestbeträge der im Sitzungsvortrag genannten Darlehens-Nummern zum 15.08. bzw. 01.10.2011 zu.

 

2.              Auf Antrag des Kämmereiamtes werden außerplanmäßig bereitgestellt bei

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

BWST

93250.97180

Außerordentliche Tilgung an Land

323.310 €

323.310 €

200

3.              Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

BWST

93280.31000

Entnahme aus der Rücklage

323.310 €

499.910 €

200

 

4.              Mittelfreigabe:

 

HSt.

Freibetrag

Anteil

93250.97180

323.310 €

100 %

 

5.              Gleichzeitig ist folgende Haushaltsstelle neu zu eröffnen:

HSt.

namentliche Bezeichnung

BWST

93250.97180

Außerordentliche Tilgung an Land

200

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                , für die Deckung im Haushaltsplan 2010 gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 323.310 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Deckung kann durch Mehreinnahmen bei HSt. 93280.31000 erfolgen.

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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