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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0276-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Entwicklung der Städtebauförderung bis 2010

Die Bund-Länder-Städtebauförderung besteht seit vierzig Jahren. Der Grundidee nach ist die Städtebauförderung in der Weise aufgebaut, dass auf jeden Euro des Bundes ein Euro der Länder und ein Euro der Gemeinden hinzugelegt wird, um insgesamt als Fördermittel ausgereicht zu werden. Nachteil dieses Systems war es von Anfang an, dass bei der Drittelung der Finanzierung besonders krumme Beträge entstehen. Die genaue Ausgestaltung der Vergabe der Städtebauförderungsmittel ist allerdings Ländersache, so dass der Freistaat Bayern bereits vor vielen Jahren eine mathematische Vereinfachung in der Weise umgesetzt hat, dass nunmehr in Bayern die Finanzierung von Städtebauförderungsmaßnahmen zu 30 % vom Bund, zu 30 % vom Freistaat und zu 40 % von den Gemeinden getragen wird. Neben der mathematischen Vereinfachung hat dieser Finanzierungsschlüssel natürlich auch zur Folge, dass die Gemeinden in Bayern finanziell höher belastet werden, als im ursprünglichen System. Vorteil allerdings ist wiederum, dass insgesamt mehr Maßnahmen gefördert werden können, weil insgesamt mehr Geld zur Verfügung steht.

Ausgangspunkt der Gesamtsumme der Fördermittel, die zur Verfügung stehen, ist dabei immer der Bundeshaushalt. Wenn im Bundeshaushalt die dort bereitgestellte Summe der Städtebauförderung feststeht, stellt der Bayerische Landtag in aller Regel einen Betrag in derselben Höhe zur Verfügung. Über viele Jahre hinweg hat der Freistaat Bayern darüber hinaus auch noch eigene Mittel in einem reinen Länder-Gemeinden-Städtebauförderungsprogramm, dem sogenannten „Bayerischen Landesprogramm“ bereitgestellt, um Förderungsschwankungen des Bundes in einem gewissen Maße zum Wohle der bayerischen Gemeinden zu kompensieren.

Die Höhe der vom Bund bereitgestellten Städtebauförderungsmittel bewegte sich in den Jahren 1971 bis 1985 in einer Größenordnung von (alles umgerechnet in Euro) 100 bis 150 Millionen Euro pro Jahr.

In der langen Amtszeit von Bundesbauminister Dr. Oscar Schneider gelang eine dauerhafte Anhebung dieses Betrages in eine Größenordnung von 300 bis 500 Millionen Euro in den Jahren 1986-89. Für die „alten“ Länder gilt dasselbe auch für 1990. Die „neuen“ Länder haben 1990 zusätzlich rund 600 Millionen Euro in einem Sofortprogramm erhalten.

Von 1991 bis 1994 betrug das Bundesvolumen in der Städtebauförderung für „alte“ und „neue“ Länder zusammen jährlich rund 500 Millionen Euro, 1995 bis 2001 lag dieser Betrag dann bei nur ungeführ 350 Millionen Euro. Gravierender allerdings war, dass die Mittel in den Jahren 1993 bis 2000 fast nur in das Beitrittsgebiet geflossen sind. Auf die „alten“ Länder entfielen pro Jahr maximal 100 Millionen Euro. 1993 unter Bundesbauministerin Dr. Irmgard Schwaetzer kam es sogar zu einer Nullrunde für den Westen.

In den Jahren 2002 bis 2010 bewegte sich die Höhe der Bundesmittel in der Bund-Länder-Städtebauförderung in einem finanziellen Korridor zwischen 500 und 600 Millionen Euro pro Jahr. Der Förderanteil für die „alten“ Länder bewegte sich dabei zwischen 200 und 300 Millionen Euro. Das Niveau der Jahre 1986 bis 1990 wurde somit nicht wieder erreicht, das Niveau der Jahre 1993 bis 2001 aber deutlich überschritten.

Städtebauförderung 2011

Im Vorfeld der Haushaltsaufstellung für den Bundeshaushalt 2011 agierte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erstmals mit einem Ansatz von lediglich 305 Millionen Euro in der Städtebauförderung, ein Betrag, der also noch unter die Werte von 1999 und 2000 zurückfiel. Dies löste angesichts des enormen Bedarfs bei den Gemeinden, angesichts der herausragenden baukonjunkturellen Bedeutung der Städtebauförderung sowie angesichts der zahlreichen begonnenen und nicht abschließend bewilligten Maßnahmen eine breite Welle des Protestes bei Gemeinden, Städtetag, Wohnungsbauverbänden, Denkmalschutzverbänden und auch zahlreichen Bundestagsabgeordneten aus. Gerade auch der Bamberger Stadtrat hat mit dem „Bamberg Appell“(Anlage 1), der bundesweit große Beachtung gefunden hat, einen entsprechenden Beitrag geleistet. Im Ergebnis der zahlreichen Interventionen beläuft sich die Höhe der Städtebauförderung im Haushalt des Bundes im Jahr 2011 nunmehr auf 455 Millionen Euro. Wie Sie aus dem Schreiben von Bundesminister Dr. Peter Ramsauer vom 03. Dezember 2010 (Anlage 2) und dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Andres Scheuer vom 08.12.2010 (Anlage 3) entnehmen können, rühmt sich das Bundesministerium, dass hier ein „Aufwuchs um 150 Millionen Euro“ vorliege. Aus naheliegenden Gründen können die Gemeinden hier angesichts der Förderkulisse 2002 bis 2010 keinen wirklichen „Aufwuchs“ feststellen.

Zugleich weist das Bundesministerium die Voraussetzung für den deutlich unter 500 Millionen Euro gefallenen Haushaltsansatz gerne dem Deutschen Bundestag zu, der in der Tat letztlich den Bundeshaushalt 2011 trotz erheblicher Kürzungen in der Städtebauförderung verabschiedet hat.

Es stimmt bedenklich, dass praktisch alle Mitglieder des Deutschen Bundestages einerseits vor Ort in ihren Wahlkreisen eine Reduzierung des Haushaltsansatzes in der Städtebauförderung als unverantwortlich zurückgewiesen haben, zugleich aber am Ende doch eine Mehrheit der Abgeordneten genau diese Reduzierung beschlossen hat.

Haushaltsansatz 2012

Für den Bundeshaushalt 2012 kursieren nunmehr Zahlen in Höhe von 266 Millionen Euro als Gesamtansatz für die Städtebauförderung. Diese Zahl kann vor dem Hintergrund der vorangehend dargestellten Zahlen nur als dramatisch bezeichnet werden. Der Betrag wäre der geringste seit 25 Jahren und das ohne rechnerische Berücksichtigung der damals deutlich kleineren Bundesrepublik. Dementsprechend groß ist die bereits rollende Protestwelle der Organisationen und Verbände. Überrascht von diesen Protesten wurde aber offenbar der Bundesbauminister, der mündlich bei Veranstaltungen der Verbände, gerade innerhalb Bayerns, aktuell wiederholt bekräftigt, dass sich die Zahl von 266 Millionen Euro auf jeden Fall im Jahresverlauf nach oben bewegen werde. Aktuell wird Bundesminister Dr. Ramsauer in einer Pressemitteilung vom 25.05.2011 mit der Position zitiert, dass der Haushaltsansatz in der Städtebauförderung für 2012 nicht weniger als 455 Millionen Euro betragen dürfe (Anlage 4).

Verantwortungsfrage

Das Bundesbauministerium argumentierte bereits im Zusammenhang mit den Kürzungen für das Haushaltsjahr 2011 gerne mit der Verantwortung des Bundesfinanzministeriums und überhaupt der Verantwortung der Haushaltspolitiker, welche das drastische Sparen im Bundesbauministerium erzwungen hätten. Tatsächlich aber stellt sich die Situation offenbar in der Weise dar, dass das Bundesfinanzministerium keineswegs programmspezifische Einsparvorgaben gemacht hat, sondern generelle Vorgaben auf Ministeriumsebene. Folglich liegt es im Wesentlichen in den Händen des Bundesbauministeriums, bereits im Haushaltsansatz die programmatische Gewichtung in der Weise vorzunehmen, dass die geforderten Einsparungen weniger im Bereich der Städtebauförderung als vielmehr im Rahmen von Verkehrsinvestitionen erbracht werden. Obwohl viele dieser Verkehrsinvestitionen vor Ort erheblich umstritten sind und obwohl die konjunkturelle Wirkung von Verkehrsbauvorhaben sehr viel geringer ist, als die konjunkturelle Wirkung von Städtebauförderungsvorhaben, weil im Tiefbau nur wenige große Firmen mit hohem Maschineneinsatz und geringem Personaleinsatz tätig sind, während im Hochbau viele Unternehmen des Handwerks und des Mittelstands mit hohen Beschäftigungszahlen und zahlreichen Ausbildungsplätzen tätig sind, besteht an der Spitze des Ministeriums offenbar nach wie vor eine starke Priorisierung von Verkehrsinvestitionen des Bundes gegenüber Städtebauförderungsmitteln. Dies mag unter anderem daran liegen, dass im Bundesfernstraßenbau tatsächlich der Bund alleiniger Bauherr ist, während in der Städtebauförderung die geförderten Investitionen am Ende nicht im Eigentum des Bundes, sondern im Eigentum der Gemeinden oder Privater stehen.

Auf Seiten des Finanzministeriums wird stetig übersehen, welche enorme Anstoßwirkung privater Investitionen von der Städtebauförderung ausgeht. Auf jeden Euro, der an öffentlichen Investitionen im Rahmen der Städtebauförderung ausgegeben wird, wird das vier- bis zehnfache an privaten Investitionen in den Sanierungsgebieten ausgelöst. Hieraus ergibt sich beispielhaft auf der Basis von 500 Millionen Euro Bundesmitteln in der Städtebauförderung gerechnet, dass aus diesen 500 Millionen Euro des Bundes über weitere 500 Millionen der Länder und 667 Millionen der Gemeinden (Bayerischer Berechnungsschlüssel) auch bei zurückhaltender Berechnung weitere 6,67 Milliarden Euro privater Investitionen angestoßen werden, so dass insgesamt über 8 Milliarden Euro Investitionen ausgelöst werden, auf welche über 1,5 Milliarden Euro Mehrwertsteuer bezahlt werden. Aus den ursprünglich im Haushalt bereitgestellten 500 Millionen Euro Bundesmitteln werden also binnen Jahresfrist mehr als das dreifache an Steuereinnahmen erzielt. Diese Einnahmen allerdings fließen nicht dem Bundesbauministerium zu, sondern dem allgemeinen Bundeshaushalt. Würden diese ausgelösten Steuermehreinnahmen dem Bundesbauministerium zufließen, so wäre es sicherlich kein Problem, den jährlichen Ansatz des Bundes im Bereich der Städtebauförderung dauerhaft bei einer Milliarde Euro zu verankern. Letztlich ist es aber stets der Deutsche Bundestag, dessen Mitglieder im Rahmen der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2012 ein Bekenntnis für oder gegen die Städtebauförderung abgeben müssen.

Das Bundesbauministerium verweist nicht nur auf das Bundesfinanzministerium und den Deutschen Bundestag, sondern auch auf die Gemeinden selbst, die es in der Vergangenheit verabsäumt hätten, den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der jeweiligen Landtage hinreichend deutlich zu machen, für welch segensreiche Investitionen die Mittel der Städtebauförderung verwendet worden sind. Die Stadt Bamberg darf hierzu feststellen, dass mit großer Regelmäßigkeit bei Grundsteinlegungen, Richtfesten, Einweihungen, Freigaben u.ä. von Städtebauförderungsmaßnahmen die Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Bayerischen Landtages eingeladen worden sind, teilweise aber bei kleineren Maßnahmen in der Vergangenheit auf derlei Einladungen verzichtet wurde. Hieraus hat die Stadt Bamberg die Konsequenz gezogen, nunmehr konsequent zu sämtlichen Anlässen stets alle Mandatsträger einzuladen. Des Weiteren ist gerade die Stadt Bamberg dafür bekannt, dass sie bereits in der Vergangenheit über Broschüren, Fachtagungen, direkte Kontakte zu politischen Mandatsträgern und das Internet die Maßnahmen der Städtebauförderung stets offensiv veröffentlicht hat.

Städtebauförderung in der Medienberichterstattung

Allerdings muss festgestellt werden, dass das journalistische Feedback zu wünschen übrig lässt. So haben beispielsweise das Bundesministerium und die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern große Hoffnungen auf den Besuch des Bundespräsidenten beim Soziale-Stadt-Projekt „Baskidball“ gesetzt gehabt. Es bestand die Hoffnung, dass durch die Aufmerksamkeit, die der Bundespräsident auf dieses Projekt lenkt, auch den politischen Mandatsträgern deutlich vor Augen geführt wird, welch wichtige Projekte im Programm „Soziale Stadt“ verwirklicht werden.

Tatsächlich aber hat die gesamte Berichterstattung in Presse, Rundfunk, Fernsehen und Internet, angefangen von der Bamberger Lokalpresse bis hin zu den bundesweiten Fernsehsendern lückenlos verschwiegen, dass es sich beim Projekt „Baskidball“ um ein Projekt handelt, das überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Bundes, des Freistaates und der Stadt Bamberg finanziert wird. Sämtliche Journalisten haben sich vielmehr auf den Projektanteil der „Brose Baskets“ konzentriert und das Projekt „Baskidball“ ausschließlich im Zusammenhang mit den „Brose Baskets“ präsentiert und vollkommen losgelöst vom Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“. Aus journalistischer Sicht war die Verknüpfung von „Bundespräsident“ mit „Deutscher Meister“ und „benachteiligte Jugendliche“ deutlich attraktiver zu vermarkten, als die schnöde fiskalische Wirklichkeit.

Daraus ergibt sich, dass die Möglichkeiten der medialen Beeinflussung von politischen Mandatsträgern bereits sehr frühzeitig daran scheitern, dass bereits die Lokalpresse nicht bereit ist, die positiven Wirkungen der Bund-Länder-Städtebauföderung zu würdigen. Einzig und allein das Rathausjournal hat die Zusammenhänge korrekt wiedergegeben.

Vor diesem Hintergrund ist es folglich für die Gemeinden außerordentlich schwierig, den Mitgliedern des Deutschen Bundestages die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Städtebauförderungsmittel im Bundeshaushalt vor Augen zu führen. Umso wichtiger ist es, dass alle Mitglieder des Bamberger Stadtrates jeweils ihre individuellen Verbindungen zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages nutzen, um hier das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen.

Das spezifische Programm „Soziale Stadt“

Von den Kürzungen 2011 war in ganz überproportionalem Maße das Programm „Soziale Stadt“ betroffen. Im Spitzenjahr 2006 hatte der Bund hier 110 Millionen Euro bereitgestellt. In den Jahren 2007 bis 2010 bewegte sich der Förderansatz in einer Größenordnung von 90 bis 105 Millionen Euro. Im Jahr 2011 wurde hier die Förderung auf 28,52 Millionen Euro heruntergefahren.

Dass gerade das Programm „Soziale Stadt“ in besonderem Maße das Programm des Sparens darstellt, hat gleich mehrere Gründe:

Zum Einen besteht dies Programm bereits seit dem Jahr 1999, während beispielsweise der Stadtumbau-West erst seit 2004 besteht, das Zentrenprogramm erst seit 2008, der Städtebauliche Denkmalschutz-West erst seit 2009 und das Programm Kleinere Städte und Gemeinden erst seit dem Jahr 2010. Die „Soziale Stadt“ ist also ein vergleichsweise „altes“ Programm, bei welchem der Bund nach Artikel 104b des Grundgesetzes verpflichtet ist, die Mittel „befristet zu gewähren“. Außerdem sind Kraft Artikel 104b des Grundgesetzes die Finanzhilfen „im Zeitablauf mit fallenden Jahresbeträgen zu gestalten“.

Hinzu kommt, dass das Programm „Soziale Stadt“ im Jahr 1999 von der ersten Rot-Grünen-Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland aufgelegt worden ist. Aus Sicht der aktuellen Regierungsmehrheit im Deutschen Bundestag handelt es sich somit um ein Förderprogramm, welches nicht den Zielsetzungen und Zielgruppen der aktuellen Bundestagsmehrheit entspricht.

Des weiteren ist es verständliche politische Absicht des Bundesbauministers eigene programmatische Förderungsschwerpunkte setzen zu wollen. So wurde – wie erwähnt – 2010 das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ neu erschaffen. Auch dessen Finanzierung geht zu Lasten der „Sozialen Stadt“ und bringt damit die Zielsetzungen der regierenden Bundestagsmehrheit zum Ausdruck.

Bereits aus diesen drei Gründen ist mit einem Wiederansteigen der Städtebauförderungsmittel im Bereich der „Sozialen Stadt“ schwerlich zu rechnen.

Desweiteren wurden im Rahmen dieses Programms in den vergangenen zwölf Jahren in erheblichem Maße auch nichtinvestive Maßnahmen gefördert. Mit Beginn des Jahres 2011 hat das Bundesbauministerium eindeutig festgeschrieben, dass aus diesem Programm nur noch Investitionen gefördert werden dürfen. Auch dies entspricht eindeutig dem Wortlaut des Artikels 104b des Grundgesetzes. Zwar ist es richtig, dass die nichtinvestiven Vorhaben in der „Sozialen Stadt“ sehr häufig wichtig und nützlich gewesen sind. Natürlich ist z.B. das Beherrschen der deutschen Sprache eine ganz zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Integration. Genauso selbstverständlich aber müssen das Bundesfinanzministerium und das Bundesbauministerium die Frage stellen, wieso Sprachkurse aus dem Vermögenshaushalt des Bundesbauministeriums sollten bezahlt werden müssen. Schlüssiger wäre es, hier die Etats anderer Ministerien in die Pflicht zu nehmen und nicht den Investitionsetat des Bundesbauministers.

Nicht übersehen darf man in diesem Zusammenhang, dass gerade Bamberg in besonderem Maße von der Kürzung bei der „Sozialen Stadt“ profitiert hat. Denn nur durch diese Kürzung ist es möglich gewesen, dass die Mittel für den „Städtebaulichen Denkmalschutz-West“ unverändert geblieben sind und die Mittel im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Jahr 2011 gegenüber dem Jahr 2010 sogar noch weiter angestiegen sind. Die Mittel im sogenannten „Zentrenprogramm“ sind seit Programmauflegung im Jahr 2008 permanent angestiegen, worauf gerade Bamberg in ganz besonderem Maße angewiesen ist. Denn in Bamberg werden aus diesem Programm unter anderem folgende Projekte finanziert:

·               Umgestaltung des öffentlichen Raumes im Sand

·               Förderung privater Sanierungsmaßnahmen im Sand

·               Errichtung der Quartierstiefgarage in Bamberg-Mitte

·               Förderung privater Sanierungsmaßnahmen in Bamberg-Mitte

·               Neugestaltung der Straßenoberfläche im Bereich der Hauptwachstraße

·               Neugestaltung der Straßenoberfläche im Bereich der Kettenbrückstraße

·               Neugestaltung der Straßenoberfläche im Bereich des Vorderen Grabens

·               Neugestaltung der Straßenoberfläche im Bereich des Heinrichsdamms

·               Neugestaltung der Straßenoberfläche im Bereich der Tränkgasse

·               Erstmalige Herstellung des Verbindungsweges zwischen Tränkgasse und Luitpoldstraße

·               Förderung der Interessengemeinschaft „interesSAND…“

·               Förderung der Interessengemeinschaft „Aktive Mitte“

·               Sanierung des Gebäudes Brennerstraße 9 zur Errichtung eines Fahrradparkhauses

·               Neugestaltung des Umfelds für den Bahnhofseingang in der Brennerstraße

·               Errichtung eines Quartiersparks in der Klosterstraße

·               Grunderwerb im Bereich des Bahnhofsplatzes

·               Neugestaltung des Bahnhofsplatzes

Daraus ergibt sich, dass die Stadt Bamberg gegenüber den Förderbehörden allein nur für das Haushaltsjahr 2011 einen Förderungsbedarf in den Programmen „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ angemeldet hat, der über achtmal höher liegt, als der Förderungsbedarf, der für die Gebiete der „Sozialen Stadt“ angemeldet worden ist.

Für die „Soziale Stadt“ wurde eine Größenordnung von 1,1 Million Euro angemeldet und für die beiden anderen Programme eine Größenordnung von 8,7 Millionen Euro. Beide Beträge wird Bamberg natürlich im Jahr 2011 nicht erhalten. Auch in der Vergangenheit war es fast immer so, dass Bamberg weitaus mehr Projekte angemeldet hat, als im jeweiligen Jahr finanziell förderungsmäßig Berücksichtigung finden konnten. Wenn es aber zu einer Umschichtung innerhalb des Haushaltsansatzes des Bundesbauministeriums in der Weise kommen sollte, dass die Mittel der „Sozialen Stadt“ sich wieder verdoppeln und dafür die Mittel im „Städtebaulichen Denkmalschutz“ oder im „Zentrenprogramm“ in entsprechender Höhe gekürzt werden, so könnte Bamberg zwar im Bereich der „Sozialen Stadt“ zusätzliche Bewilligungsbescheide über ein paar hunderttausend Euro bekommen, gleichzeitig aber zusätzliche Bewilligungsbescheide in Millionenhöhe in den anderen Programmen verlieren. Es kann daher nicht Strategie der Stadt Bamberg sein, sich offensiv für eine Wiederanhebung der Bundesmittel im Bereich der „Sozialen Stadt“ einzusetzen, soweit dies mit der Gefahr verbunden ist, dass stattdessen die für Bamberg finanziell besonders wichtigen Programme gekürzt werden. Außerdem gilt nach wie vor aus den dargestellten Gründen, dass der Bundesminister ohnehin kein Interesse daran hat, das Programm „Soziale Stadt“ stärker als unbedingt notwendig finanziell auszustatten.

Strategie der Stadt Bamberg muss es folglich sein, die sinnvollen nichtinvestiven Vorhaben der „Sozialen Stadt“ von anderen Bundesministerien einzufordern.

Auswirkungen auf Bamberg

Dargestellt wurde bereits, dass die Stadt Bamberg auf die einzelnen Programme in unterschiedlichem Maße finanziell angewiesen ist. Unabhängig von dieser programmspezifischen Sichtweise hat die Kürzung der Bundesmittel im Haushalt 2011 und die drohende noch weitere Kürzung im Bundeshaushalt 2012 sich dahingehend verschärfend auf alle Programmgemeinden in Bayern ausgewirkt, dass die Anforderungen der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern an die Regierungen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um überhaupt eine neue Maßnahme förderunschädlich beginnen zu lassen, nochmals verschärft wurden.

Seit März 2011 gilt strenger als je zuvor, dass Städtebauförderungsanträge der Gemeinden, wie auch der Stadt Bamberg, von Seiten der Regierung unter gar keinen Umständen mit einer Zustimmung zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantwortet werden dürfen. Die Regierungen haben strikte Weisung, entweder einen Bewilligungsbescheid zu erlassen oder gar keinen Bescheid. Ein Bewilligungsbescheid kann aber nur dann erlassen werden, wenn tatsächlich Haushaltsmittel bereitstehen. Diese aber wiederum sind vorrangig auf die in Vorjahren bereits begonnenen und noch nicht in voller Förderhöhe mit Bewilligungsbescheiden ausgestatteten Maßnahmen einzusetzen. Somit kann die Stadt Bamberg faktisch pro Förderprogramm ein bis zwei neue Maßnahmen in Angriff nehmen.

Der reinen Lehre nach steht die Stadt Bamberg für sämtliche anderen grundsätzlich förderfähigen Bauvorhaben vor der Alternative, diese zurückzustellen, um die Förderung nicht zu gefährden oder diese förderschädlich zu beginnen und auf die Förderung definitiv zu verzichten. In der Praxis stellt sich die Situation für Bamberg im Augenblick noch nicht für alle Vorhaben so dramatisch dar, weil einige der aktuell laufenden Maßnahmen sich faktisch als spätere Bauabschnitte einer bereits früher grundsätzlich begonnenen Baumaßnahme darstellen. Diese Fallgestaltung wird Bamberg innerhalb des laufenden Haushaltsjahres vermutlich nochmals in die Lage versetzen, die meisten gewollten und im städtischen Haushalt abgebildeten Städtebauförderungsprojekte auch tatsächlich zu verwirklichen.

Dennoch steht bereits jetzt fest, dass die Oberflächengestaltung des Universitätsplatzes auf der Erba im Jahr 2011 keine Städtebauförderungsmittel erhalten kann und auch nicht förderunschädlich mit der Ausführung begonnen werden darf (Anlage 5). Weil aber natürlich alle Vorhaben auf der Erba in einen engen Projektrahmen eingespannt sind, bedeutet dies, dass für die Platzoberfläche definitiv auf Städtebauförderungsmittel verzichtet werden muss.

Ebenfalls vom strikten Vorgehen der Regierung betroffen sein könnte auch die Umsetzung des Lichtmasterplans auf dem Wilhelmsplatz. Hierzu liegt bereits ein negatives Regierungsschreiben vor, dessen Aussage der Anlage 5 entspricht. Allerdings liefen in dieser Angelegenheit zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieses Sitzungsvortrages noch Verhandlungen mit der Regierung von Oberfranken mit dem Ziel, die Beleuchtung des Wilhelmsplatzes doch noch kurzfristig städtebauförderungsfähig zu machen.

Spätestens ab dem 01.01.2012 wird selbst dann, wenn der Bund mehr als 266 Millionen Euro bereitstellt, keine neue Städtebauförderungsmaßnahme in Bamberg mehr begonnen werden können, weil es sich dann um wirklich vollkommen neue Maßnahmen handeln wird, die keine Teilbauabschnitte längerfristiger Bauvorhaben darstellen. Diese definitiv neuen Vorhaben werden schon allein deswegen nicht förderunschädlich begonnen werden können, weil die Stadt Bamberg mit den jetzt im Jahr 2011 noch laufenden Baumaßnahmen wiederum erhebliche Fördermittel bindet, die voraussichtlich zu deutlichen Teilen erst in den Folgejahren (auch über 2012 hinaus) werden bewilligt werden können und die vorrangig werden bewilligt werden müssen, bevor neue Maßnahmen werden begonnen werden dürfen.

Gerade der hohe Vorfinanzierungsüberhang der Stadt Bamberg gegenüber den Fördergebern könnte sich aber auch – wie bereits in früheren Jahren- dann positiv finanziell auswirken, wenn andere Gemeinden, andere Regierungsbezirke oder andere Bundesländer ihre Förderungsmittel nicht vollständig abrufen und es kurzfristig im Dezember zu Mittelumschichtungen zu Gunsten der Stadt Bamberg kommt.

Investitionsprogramm Nationale UNESCO-Welterbestätten

Außerdem laufen in Bamberg natürlich die Investitionen des „Investitionsprogramms Nationale UNESCO-Welterbestätten“ weiter, bei denen sämtliche Bewilligungsbescheide bis zum Jahr 2014 bereits in den Jahren 2009/2010 durch den Bund ergangen sind. Die Förderung ist hier also über etliche Jahre hinweg gesichert, führt allerdings in der Außendiskussion eher zu einer Schwächung der Stadt Bamberg, weil andere Gemeinden und insbesondere auch andere Mitglieder des Deutschen Städtetages stark dahingehend argumentieren, dass Bamberg infolge des „Investitionsprogramms Nationale UNESCO-Welterbestätten“ selbst im Falle einer drastischen Kürzung der Bund-Länder-Städtebauförderung im Endeffekt immer noch bessergestellt ist, als in den Jahren 2002 bis 2010, weil Bamberg den Ausfall an Bund-Länder-Städtebauförderung durch zusätzlich Förderung im Investitionsprogramm Welterbe kompensieren kann, während die Nicht-Welterbe-Gemeinden einen derartigen Kompensationseffekt nicht erzielen können.

Andererseits wiederum ist nicht übersehbar, dass auf Bundesebene eine große Sympathie für das Investitionsprogramm Welterbe besteht, weil hier eben nicht das Geld relativ unsichtbar in Vorhaben wie „Grunderwerb“ oder „Abbruch von Nebengebäuden“ oder ähnlichen Maßnahmen „verschwindet“, sondern in vorzeigbaren Höhepunkten der nationalen Kulturdenkmäler sichtbar und wirkungsvoll verwendet wird. Bamberg muss daher weiterhin seine besondere Situation das UNESCO-Welterbe offensiv ins Feld führen und den Bund daran gemahnen, dass auch über das Jahr 2014 hinaus hier eine besondere nationale Verpflichtung besteht, die gerade nicht in den normalen Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen abgebildet werden kann, sondern in einem spezifischen eigenen Programm für die Welterbestätten sichergestellt werden muss.

Weiteres Vorgehen

Wie bereits dargestellt, hat die Stadt Bamberg keine Möglichkeit, die Eckdaten des Bundeshaushaltes zu erzwingen. Es bleibt daher nur die Möglichkeit, dass alle lokalen Akteure die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um sowohl über Verbände als auch über Einzelpersonen auf sämtlichen Ebenen die Bewusstseinsbildung bei den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, im Bundesfinanzministerium, im Bundesbauministerium und im Bereich der Medien verstärkt voranzutreiben.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Finanzsenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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