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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0280-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die durch den doppelten Abiturjahrgang und den Wegfall der Wehrpflicht steigenden Studierendenzahlen und die generelle Attraktivität Bambergs als Studienstandort führt zu einer angespannten Wohnraumsituation in Bamberg – gerade für Studierende. Neben dem Appell an die Bamberger Bürgerinnen und Bürger Wohnraum zur Verfügung zu stellen, soll durch das Projekt „Wohnen für Hilfe“ ein weiterer Weg beschritten werden, Wohnraum für Studentinnen und Studenten zu schaffen.

Das Projekt „Wohnen für Hilfe – generationenübergreifende Wohnpartnerschaft“ ist ein Projekt der Stadt Bamberg -Wohnberatungsstelle- und wird gemeinsam mit dem Studentenwerk Würzburg getragen und von der Universität Bamberg -Studentenkanzlei- unterstützt wird. Ziel des Projektes ist es, Wohnpartnerschaften zwischen unterschiedlichen Generationen zu stiften.

Die Idee des Projekts, das bereits in mehreren anderen Universitätsstädten erfolgreich praktiziert wird, basiert auf einer einfachen Faustformel: Für jeden Quadratmeter Wohnraum wird eine Stunde Hilfe im Monat geleistet. Dies bedeutet, dass keine oder nur eine geringe Miete bezahlt wird. Basis der Wohnpartnerschaft ist also keine Vermieter- Mieter- Situation im klassischen Sinn, sondern eine auf instrumenteller Hilfe basierende generationenübergreifende Partnerschaft. Die Idee des Projekts stellt demnach einen Vorteil für beide Parteien dar. Studierende erhalten kostengünstigen Wohnraum und ältere Menschen oder Familien Unterstützung im Haushalt. Älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern kann so ermöglicht werden, länger im eigenen Zuhause zu bleiben, da sie Unterstützung bei den alltäglichen Aufgaben, wie z. B. beim Putzen oder Einkauf, erhalten. Für Familien kann das Projekt eine Entlastung bei der Kinderbetreuung bedeuten und den Charakter Bambergs als familienfreundliche Stadt weiter stärken. Natürlich richtet sich das Projekt auch an Menschen mit Behinderung, die Interesse an einer Wohnpartnerschaft haben.

Die Vermittlung von Wohnpartnerschaften wird von der Wohnberatungsstelle durchgeführt. Beide Parteien füllen einen Fragebogen aus, der die Wünsche im Bezug auf den Wohnraum, die Hilfsdienste und zur Person abfragt. Zu den Hilfsdiensten gehören Hausarbeit, Gartenarbeit, Einkaufen, Versorgung von Tieren, Begleitung außer Haus, Besuch von Kulturangeboten, Betreuung von Kindern und Gesellschaft leisten. Die Übernahme von Pflegetätigkeiten ist dabei ausgeschlossen.

Um sich von der Wohnsituation ein Bild zu machen, findet zunächst ein Besuch beim Vermieter statt. Nach der Vorauswahl der potenziellen Mieter für ein Zimmer findet ein gegenseitiges Kennenlernen statt, in dessen Rahmen man sich über die jeweiligen Gewohnheiten, wie Ruhezeiten, Anwesenheit am Wochenende oder Telefonnutzung austauschen kann. Das Treffen kann – muss aber nicht – begleitet werden. Dabei werden nur Vorschläge für Mieter gemacht, die Entscheidung selbst liegt aber immer beim Vermieter. Die Vereinbarungen über die Hilfsdienste und die anteiligen Nebenkosten werden in einem Mietvertrag vereinbart. Die abgeleisteten Hilfsdienste werden monatlich in einem Tätigkeitsnachweis festgehalten und von beiden Partnern unterschrieben.

 

Das Projekt wird durch die Wohnberatungsstelle begleitet und diese fungiert als Ansprechpartner für die Ausgestaltung des Mietverhältnisses und im Konfliktfall.

Das Studentenwerk Würzburg stellt für den Zeitraum von zwei Jahren monatlich 400 Euro zur Verfügung um die Personalkosten für die Vermittlung und Beratung zu finanzieren. Das Projekt ist demnach für die Stadt Bamberg kostenneutral.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              Der Familiensenat nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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