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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0281-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bis Ende 2012 wird das Mütterzentrum Känguruh mit einer Fördersumme von 40.000 Euro vom Bund als Mehrgenerationenhaus gefördert. An einer Weiterförderung von Seiten des Bundes über 2012 hinaus wird im Moment gearbeitet. Es liegen bereits Eckpunkte für ein Folgeprogramm des Aktionsprogramms vor. Dieses beinhaltet, dass nur noch 450 statt der 600 Mehrgenerationenhäuser gefördert werden. Zudem können sich auch neue Mehrgenerationenhäuser bewerben. Der Bund wird außerdem pro Mehrgenerationenhaus statt der 40.000 Euro nur noch 30.000 Euro in Aussicht stellen, d.h. es wird seitens des Bundes eine Kofinanzierung von den Kommunen bzw. von den Ländern erwartet bzw. gefordert.

 

Im schlimmsten Falle kann das Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum Känguruh nicht mehr unter das Folgeprogramm fallen, d.h. um die Institution weiter zu erhalten, müssten 40.000 Euro aufgebracht werden. Sollte das Mütterzentrum Känguruh unter die geplante Förderung fallen, ist von Seiten der Stadt eine maximale Förderung von 10.000 Euro erforderlich, bzw. minimal von 5.000 Euro, wenn das Land Bayern sich an der Kofinanzierung beteiligt. Derzeit beabsichtigt das Land Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, jedoch nicht, eine Kofinanzierung für die Mehrgenerationenhäuser zu übernehmen. Das Bayerische Sozialministerium setzt derzeit alles daran, dass der Bund die ganze Weiterförderung, d.h. 40.000 Euro, übernimmt.

 

Mit Schreiben vom 17.05.2011 wurde das Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum Känguruh seitens der Verwaltung bereits gebeten, dass - unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bestimmungen - ein Antrag zur Weiterförderung der Mehrgenerationenhäuser von Seiten des Mütterzentrums gestellt werden soll. Nach mündlicher Information von Frau Patricia Schneider, Mütterzentrum Känguruh, am 26.05.2011 kann der Förderantrag erst Mitte Juli 2011 gestellt werden.

 

Des Weiteren wurde das Mütterzentrum aufgefordert das Land Bayern zu ersuchen, auch einen Teil der Kofinanzierung in Höhe von 5.000 Euro zu übernehmen. Mit Schreiben vom 19.05.2011 erklärte Frau Schneider jedoch, dass Ihr mitgeteilt wurde, dass die SPD-Landtagsfraktion einen Änderungsantrag zur Finanzierung der MGH gestellt hat. Dieser wurde leider abgelehnt. Eine Unterstützung durch das Land Bayern scheint unwahrscheinlich.

 

Die Maximalsumme von 10.000 Euro würde im Haushalt des Jugendamtes bereitgestellt.

Ein Schreiben mit der Bitte um Unterstützung an Frau Staatssekretärin Huml erging ebenfalls.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.       Der Familiensenat nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

 

2.       Der Familiensenat empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss bei der Verteilung des Globalansatzes 40700.70200 für das Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum Känguruh 10.000 Euro bereitzustellen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 10.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist. (Haushaltsstelle 40700.70200 – „Zuschüsse – Globalbetrag“)

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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