Beschlussvorlage - VO/2011/0283-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanverfahren Nr. 50 J Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet ?Am Hahnenweg 27-29? Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 G - Billigung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan- Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungssenat
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Entscheidung
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30.06.2011
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I. Sitzungsvortrag:
1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 16.03.2011 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 50 J in der Fassung vom 16.03.2011 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 26.04.2011 bis 27.05.2011 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
2. Behandlung der Anregungen
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.
A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
1. PLEdoc GmbH, mit Schreiben vom 13.04.2011
2. Kabel Deutschland, mit Schreiben vom 15.04.2011
3. E.ON Netz GmbH, Betriebszentrum Bamberg, mit Schreiben vom 13.04.2011
4. E.ON Bayern AG Kundencenter Bamberg, mit Schreiben vom 15.04.2011
5. Hochbauamt, Abt. Denkmalpflege, mit Schreiben vom 28.04.2011
6. Ordnungsamt, mit Schreiben vom 11.04.2011
7. Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 21.04.2011
8. Entsorgungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 02.05.2011
9. Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH, mit Schreiben vom 17.05.2011
10. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bbg./ Forchheim, mit Schreiben vom 02.05.2011
11. Freiwillige Feuerwehr Bamberg, mit Schreiben vom 20.05.2011
12. Familienbeirat der Stadt Bamberg, mit Schreiben vom 13.05.2011
13. Verkehrsclub Deutschland, mit Schreiben vom 27.05.2011
14. Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 25.05.2011
15. Umweltamt, mit Schreiben vom 31.05.2011
B. Öffentlichkeit
1. Heinz Heinkelmann, mit Schreiben vom 16.05.2011
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.
Die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen haben zu keiner Änderung des Bebauungsplanentwurfs geführt.
3. Durchführungsvertrag
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungsvertrags zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bamberg erforderlich. Der Durchführungsvertrag wurde innerhalb der Verwaltung abgestimmt und vom Vorhabenträger unterzeichnet.
4. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 J vom 16.03.2011 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Stadtentwicklungssenat billigt den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 J.
3. Der Stadtentwicklungssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
4. Der Stadtentwicklungssenat beschließt aufgrund
a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie
b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,
c) der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung
den Bebauungsplan Nr. 50 J vom 16.03.2011, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 16.03.2011.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,2 kB
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