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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0284-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

1.         Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 2.02.2011 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Entwurf der Flächenutzungsplanänderung für das Gebiet Am Hahnenweg 27-29 in der Fassung vom 2.02.2011 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 26.04.2011 bis 27.05.2011gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Stadtplanungsamt öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

 

2.         Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen keine Anregungen zur Flächennutzungsplan-Änderung ein.

Die während der Auslegung und Beteiligung eingegangenen Schreiben beziehen sich mit ihren Anregungen ausschließlich auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren Nr. 50 J und führen zu keiner Änderung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung vom 2.02.2011.

 

 

3.         Empfehlung an den Stadtrat die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und den Feststellungsbeschluss zu beschließen.

 

Der Stadtentwicklungssenat empfiehlt dem Stadtrat die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und die Änderung des Flächenutzungsplanes festzustellen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.              Der Stadtentwicklungssenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

              2.1              Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung in der Fassung vom 2.02.2011 während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen eingegangen sind.

 

              2.2              Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 2.02.2011 sowie die Begründung vom 2.02.2011.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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