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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0287-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Familiensenat vom 31.03.2011 wurde das Sozialreferat beauftragt die konkreten Maßnahmen, die aus der Festlegung der einzelnen Ziele des Sozialreferates resultieren, zu konzipieren, zu priorisieren und mit Kosten zu belegen.

 

Diesbezüglich wurden die einzelnen Fachstellen, wie Jugendamt, Behindertenbeauftragte, Seniorenbeauftragter, Sozialamt  und Jobcenter gebeten, konkrete Maßnahmen für die Realisierung einzelner Ziele mit Konzept, Zeitschiene und Kostenplan zu benennen, die derzeit als am dringendsten angesehen werden.

 

Hinsichtlich der 8 Ziele kam es zu folgenden priorisierten Maßnahmen:

 

1.                   Kinder – und Jugendbetreuung ausbauen, gestalten und Eltern unterstützen/

2.       Zugang aller Kinder und Jugendlichen zu Bildung, Eltern unterstützen

 

Wichtig innerhalb dieser zwei Ziele ist es die Kinderbetreuung stetig auszubauen und Kinder aus sozial schwächeren Familien mit dem Ausbau der Projekte Opstapje und Sozialarbeit an Grund – und Hauptschulen zu stärken.

Die Jugendsozialarbeit an Schulen hat sich bewährt. Diese soll auf Grundschulen ausgeweitet werden, um so früh wie möglich sozial benachteiligte Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und zu fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen dieser jungen Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden. (Anlagen 1-4)

 

Ein wichtiger Baustein ist die Beratung der Kindertagesstätten. Im Hinblick auf die Thematik Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Erstellung von Konzepten für den Betrieb der Kitas, den Teilbereich „Kindertagsstätten der Jugendhilfeplanung“ und die Bedarfsplanung erfordern diese Tätigkeiten neben der fachlichen Kompetenz nicht unerhebliche Zeitressourcen. Eine ebenfalls gewichtige Aufgabe ist die Beratung der Kindertagesstätten bezüglich vermuteter Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII. Die Bedeutung dieser Aufgabe soll im neuen Bundeskinderschutzgesetz in Form eines § 8b SGB VIII verstärkt zum Ausdruck kommen (Rechtsanspruch auf Beratung). Eine Kindertagesstättenfachberatung ist daher ebenfalls von äußerster Notwendigkeit. (Anlage 5)

 

Mit der Installierung von Familienstützpunkten werden niederschwellige Beratungsangebote stadtteilbezogen angeboten, um auf der einen Seite die Transparenz der vielfältigen Angebote darzustellen, aber auch um sozial schwächere und damit auch schwer erreichbare Familien an die Angebote heranzuführen, mit dem Ergebnis, dass auch diese Bevölkerungsgruppe die Angebote nutzt. Es könnten hier auch thematische Schwerpunkte wie Migration, Allein erziehend etc. gesetzt werden. (Anlage 6)

 

Kosten:

 

Ausbau der Kindertagesstätten (ab 2013):             

 

1.610.000 €

(Anlage 1)

Erweiterung des Projektes Opstapje:                ab 2012             

39.000 €
(statt 24.000 €)

(Anlage 2)

ab 2013             

44.500 €

(statt 24.000 €)

 

Beibehaltung der Jugendsozialarbeit an Schulen:                                           

150.000 €

(Anlage 3)

Einführung der Jugendsozialarbeit an Grundschulen:             

60.000 €      

(Anlage 4)

Kindertagesstättenfachberatung:                                              

28.500 €              

(Anlage 5)

Familienstützpunkte:                                                                

40.000 €            

(Anlage 6)

 

 

3.       Senioren - den demographischen Wandel erkennen, gestalten und nutzen (Anlage7)

 

Mit der personellen Verstärkung des Seniorenbeauftragten durch Frau Hahn (ab 01.09.2011 halbtags, ab 01.01.2012 ganztags) wurde eine langjährige Forderung des Altenhilfeplanungsgremiums erfüllt.

Hierdurch können die unter 3.1 bis 3.8 aufgeführten Maßnahmen verstärkt umgesetzt werden.

 

Die Punkte 3.1., 3.2., 3.4. und 3.7.  zeigen auf, welche Maßnahmen für die nächsten Jahre vom Seniorenbeauftragten geplant sind, wie z.B. Schwerpunktsetzung in der Thematik Wohnen, Angebotsschaffung offener Mittagstische und die stetige Aktualisierung der Ausgabe „Älter werden in Bamberg“ oder sukzessive Erweiterung der Treffmöglichkeiten in den Stadtteilen.

 

Die Punkte 3.3., 3.4., 3.5., 3.6. und 3.8. legen den Ist-Stand dar. Der Seniorenbeauftragte wollte mit dieser Bestandsaufnahme nochmals aufzeigen, dass es in Bamberg bereits ein vielfältiges Angebot gibt.

             

Der Seniorenbeauftragte benötigt zur Umsetzung keine weiteren Gelder, da diese bereits in seinem bestehenden Budget vorhanden sind.

 

4.                   Gestaltung der Bamberger Integrationspolitik , Teilhabe von MigrantenInnen stärken

 

Seit der Einführung des flächenübergreifenden Integrationsprojektes 2007 und die stetige Arbeit von Ehrenamtlichen, Trägern, Politik und Verwaltung wird ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der nach und nach umgesetzt wird. Dem Projekt stehen aktuell 20.000 Euro zur Verfügung. Derzeit steht keine Umsetzung größerer Projekte an. Projekte, wie „Lesefreunde“ und „MiMi – Mit Migranten für Migrannen“ und viele kleinere Maßnahmen, werden realisiert. Projekte wie Opstapje, Jugendsozialarbeit an Grund – und Hauptschulen und Familienstützpunkte etc. dienen im großen Maße vor allem auch der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

 

5.                   Inklusion behinderter Menschen – Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

 

Hinsichtlich dieses Punktes wird auf den vorherigen Sitzungsvortrag und den am 25.05.2011 vorgelegten Umsetzungskatalog verwiesen, der eine Reihe von kurzfristigen und mittelfristigen Maßnahmen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention vorsieht. Ein Globalbetrag zur Umsetzung der Maßnahmen wurde von der Verwaltung beantragt.

Ein dringender und wichtiger Wunsch der Behindertenbeauftragten – auch im Hinblick auf die Landesgartenschau – wäre der barrierefreie Umbau der Villa Dessauer (Anlage 8).

 

Umbau der Villa Dessauer

200.000 €

 

Zusage der Oberfrankenstiftung

ca. 50.000 €

 

 

150.000 €

 

 

 

6.                   Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und allen Bamberger Bürgern

 

Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit steht an erster Stelle die Öffnung des sozialen Rathauses Geyerswörth. Mit einer sozialen Infothek wäre ein barrierefreies Beratungs- und Informationszentrum gewährleistet. Bürgerfreundlich könnte der Kunde empfangen werden und bedarfsgerecht beraten oder weiter vermittelt werden. Menschen mit Gehbehinderung oder Kinderwägen könnten in einem separaten Beratungszimmer vom Sachbearbeiter informiert werden. Kleineren Wünschen, wie der Kauf von Ferienpass, Seniorenkarten etc., könnten adäquat begegnet werden.

 

Ein weiterer Baustein wäre die Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit durch verschiedenste Aktionen wie Tag der offenen Tür, Informationsbroschüren zur Darstellung des Sozialen Bereichs, Malwettbewerbe etc.

 

Soziale Infothek

 

70.000 €

(Anlage 9)

Öffentlichkeitsarbeit

5.000 €

(Anlage 10)

 

 

 

7.                   Stadtteile stärken und gestalten, Netzwerke aufbauen

 

Derzeit wird an der Verstetigung der Sozialen Stadt Gereuth/Hochgericht und Starkenfeldstr. gearbeitet. Es wird ein neues Konzept mit neuen Trägern konzipiert und ein Förderverein wurde gegründet.

 

Sollte hier eine dauerhafte Verstetigung erreicht sein, kann bei vorhandenen Zeitressourcen auch an eine stadteilbezogene Arbeit in anderen Stadtteilen gedacht werden. Zuerst müssen bestehende Stadtteilmanagements gefestigt werden, bevor in anderen Stadtteilen Konzepte erarbeitet werden.

 

 

8.                   Armut bekämpfen

 

Die verschiedensten Maßnahmen unter den Zielen 1-7 haben zur Folge, dass die Armut in Bamberg aktiv bekämpft wird u.a. Ausbau der Kindertagesstätten, Erweiterung des Projektes Opstapje, Beibehaltung der Jugendsozialarbeit an Grund- und Hauptschulen, Kindertagestättenfachberatung, Familienstützpunkte. Auch die Soziale Infothek und Maßnahmen des Seniorenbeauftragten tragen dazu bei. Armut im Alter spielt derzeit erfreulicherweise noch eine untergeordnete Rolle.

 

Abzuwarten bleibt die Annahme des Bildungs- und Teilhabepaketes, das Kindern und Jugendlichen aus sozial schwachen Familien die Möglichkeit geben soll, mehr am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die Ausgrenzung an der Schule zu verhindern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung:

 

Es gibt zahlreiche und effektive Maßnahmen die Ziele des Sozialreferates weiter zu gestalten und für die Bürger Bambergs ein soziales Netzwerk mit verschiedensten Maßnahmen und Projekten zu gestalten. Da aber dem Sozialreferat auch die derzeitige Haushaltslage bekannt ist und nicht alle Maßnahmen auf einmal umgesetzt werden können, schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen zur Umsetzung 2012 vor. Hinzuweisen ist darauf, dass es sich bei einigen Maßnahmen nicht um eine einmalige jährliche Aufwendung handelt, sondern diese auf Dauer fortgesetzt werden müssen.

 

Derzeit bereits im Haushalt, aber eine nachhaltige Verstetigung unbedingt von Nöten:

 

Beibehaltung der Jugendsozialarbeit an Schulen:

150.000 €

(Anlage 3)

 

Kosten für 2013:

 

 

 

Ausbau Kindertagesstätten                                           

1.610.000 €

(Anlage 1)

 

Opstapje             

44.500 €

(statt 24.000 €)      

(Anlage 2)

 

 

Von den Fachstellen priorisierte neue Maßnahmen für 2012:

 

Bereitstellung von Kinderkrippen gemäß Rechts-
anspruch ab 2013 für 2011/2012

(Ansätze und Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltes 2011)

900.000 €

(werden im Jugendhilfe-Etat beantragt)

Anlage 1

Erweiterung des Projektes Opstapje

39.000 €

(statt 24.000 €)            

(Anlage 2)

Einführung der Jugendsozialarbeit an Grundschulen

60.000 €

(Anlage 4)

 

Familienstützpunkte

40.000 €                                                                          

(Anlage 6)

 

Soziale Infothek

70.000 €                                                                       

(Anlage 9 )

 

Öffentlichkeitsarbeit

5.000 € 

(Anlage 10)

 

Umbau der Villa Dessauer

150.000 €

(Anlage 8)

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.                   Der Familiensenat nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

 

2.                   Der Familiensenat beauftragt die Verwaltung die o.g. priorisierten Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2012 bis 31.07.2011 beim Finanzreferat zu beantragen.

 

3.                   Der Familiensenat beauftragt die Verwaltung weiterhin im ersten Senat 2012 zu berichten, für welche Maßnahmen Haushaltsmittel bereitgestellt wurden.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  340.000 €

Ein Deckungsvorschlag aus dem Sozial – und Umweltreferat kann nicht vorgelegt werden. Davon sind 2012 220.000 Euro für investive Maßnahmen in den Haushaltsberatungen 2012 und dauerhaft für die nächsten Haushaltsjahre 120.000 € anzusetzen.

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Wie im Beschlussvorschlag vorgesehen sind die erforderlichen Mittel zum Haushalt 2012 anzumelden. Über die Bereitstellung entscheidet dann der Stadtrat im Rahmen seiner Prioritätensetzung in den Haushaltsberatungen.

 

Soweit es sich um neue freiwillige Leistungen handelt, sind gemäß des Haushaltskonsolidierungsbeschlusses des Stadtrates vom 27.10.2010 andere freiwillige Leistungen bereits bei der Mittelanforderung entsprechend zu kürzen.

 

Bamberg, 27.06.2011

Finanzreferat

 

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

 

 

Amt 20              ____________________

              Peter Distler

 

 

 

SG 200              ____________________

              Thomas Friedrich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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