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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0312-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Neuapostolische Kirche Süddeutschland K.d.ö.R beabsichtigt ihr Kirchengebäude am Mannlehenweg 6 aus dem Jahre 1959 aufgrund seiner veralteten, stark schadhaften Substanz und seines ungünstigen Zuschnitts abzureißen und durch einen an die heutigen Gemeindebedürfnisse angepassten Neubau zu ersetzen.

In dem Bewusstsein als moralische Instanz eine besondere Verantwortung im Kirchenbau zu tragen und in dem Wissen, dass die Wahrnehmung ihrer Kirche in der Öffentlichkeit zu einem guten Teil durch ihre Bauten mitgeprägt wird, wie es die Kirche in ihrem Auslobungstext schreibt, hat die Neuapostolische Kirche eine Mehrfachbeauftragung für eine Vorplanungsstudie im Zeitraum Januar bis März 2011 durchgeführt.

Zur Teilnahme waren folgende Architekturbüros eingeladen:

·         Jürgen Rebhan, Architekt Bamberg

·         kuntz+manz architekten, Würzburg

·         Arbeitsgemeinschaft Architekten Angela Wolf, Hannes Welsner, Erlangen

Unter Einbindung des Baureferates hat ein Auswahlgremium aus Kirchenleitung und Bauverantwortlichen der Neuapostolischen Kirche am 20.04.2011 den Entwurf des Büros kuntz+manz architekten mit dem 1. Rang ausgezeichnet und zur Verwirklichung empfohlen. Die Baukommission der Neuapostolischen Kirche ist in ihrer Sitzung am 17.05.2011 dieser Empfehlung gefolgt und hat entschieden, dass die Arbeit des Büros kuntz+manz weiterverfolgt werden soll.

Eine Vertreterin des Bauherrn, Frau Katrin Klenk, wird den ausgewählten Entwurf in der heutigen Sitzung vorstellen und das Vorhaben erläutern.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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