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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0314-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Bauherr:              Lindenmayr Klaus und Brigitte

Entwurfsverfasser:                            Architekt Dipl.-Ing. Reiner Troeger

 

Kurzbeschreibung:             

Es ist ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung im Untergeschoss geplant. Das Wohnhaus erscheint aufgrund der topographischen Lage in südlicher Richtung dreigeschossig. Das Wohnhaus soll mit einem Flachdach ausgebildet werden.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:              12,86 m              Länge:              13,24 m              6,24 / 9,29 m

             

                            bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               05.04.2011

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: B 1 F 1

                            rechtsverbindlich seit: 26.05.1985

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): reines Wohngebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

-          Überschreitung der Baugrenzen

-          Zahl der Vollgeschosse, zul. 1+D, gepl. 2 Vollgeschosse

-          Dachform, zul. Satteldach, gepl. Flachdach
 

              Begründung:

Für die Ausbildung des I. Obergeschosses als Staffelgeschoss mit Flachdach kann eine Befreiung städtebaulich vertreten werden. Dies kann damit begründet werden, dass hier der Bebauungsplan grundsätzlich für das Dachgeschoss ein Vollgeschoss zulässt und dementsprechend in der näheren Umgebung Dachgeschosse mit Hilfe von Zwerchhäusern bzw. drei oder vier Giebeln, als Vollgeschoss ausgebildet wurden. Im vorderen Bereich der Straße wurden bereits

ähnliche Wohngebäude mit Obergeschossen als Staffelgeschoss zugelassen bzw. errichtet.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein: Fl.- Nr. 146 u. 142              nicht erforderlich

 

Nachbarliche Belange werden nicht berührt, die erforderlichen Abstandsflächen werden eingehalten. Die Nachbarn, die die Baueingabe nicht unterschrieben haben, erhalten eine Ausfertigung des Baubescheides.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 1              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              1

              Nachweis auf Baugrundstück:              3              

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

 

 

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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Anlagen

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