Beschlussvorlage - VO/2011/0314-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Wohnhauses mit 2 WE u. Doppelgarage, Bamberg, Im Bauernfeld 28a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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06.07.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Lindenmayr Klaus und Brigitte
Entwurfsverfasser: Architekt Dipl.-Ing. Reiner Troeger
Kurzbeschreibung:
Es ist ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung im Untergeschoss geplant. Das Wohnhaus erscheint aufgrund der topographischen Lage in südlicher Richtung dreigeschossig. Das Wohnhaus soll mit einem Flachdach ausgebildet werden.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 12,86 m Länge: 13,24 m 6,24 / 9,29 m
Antragseingang: 05.04.2011
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: B 1 F 1
rechtsverbindlich seit: 26.05.1985
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): reines Wohngebiet
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der Baugrenzen
- Zahl der Vollgeschosse, zul. 1+D, gepl. 2 Vollgeschosse
- Dachform, zul. Satteldach, gepl. Flachdach
Begründung:
Für die Ausbildung des I. Obergeschosses als Staffelgeschoss mit Flachdach kann eine Befreiung städtebaulich vertreten werden. Dies kann damit begründet werden, dass hier der Bebauungsplan grundsätzlich für das Dachgeschoss ein Vollgeschoss zulässt und dementsprechend in der näheren Umgebung Dachgeschosse mit Hilfe von Zwerchhäusern bzw. drei oder vier Giebeln, als Vollgeschoss ausgebildet wurden. Im vorderen Bereich der Straße wurden bereits
ähnliche Wohngebäude mit Obergeschossen als Staffelgeschoss zugelassen bzw. errichtet.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: Fl.- Nr. 146 u. 142 nicht erforderlich
Nachbarliche Belange werden nicht berührt, die erforderlichen Abstandsflächen werden eingehalten. Die Nachbarn, die die Baueingabe nicht unterschrieben haben, erhalten eine Ausfertigung des Baubescheides.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 1 anrechenbar: / nachzuweisen: 1
Nachweis auf Baugrundstück: 3
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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988 kB
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