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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0320-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 30. Mai 1984 wurde von der vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege aufgrund des Art. 2 des Bayer. Denkmalschutzgesetzes (DSchG) erstellten Denkmalliste Kenntnis genommen und unter dem ausdrücklichen Hinweis keine grundsätzlichen Einwände erhoben, dass diese Liste nur deklaratorischen Charakter hat und jederzeit im Sinne der Erweiterung bzw. Reduzierung der Objekte fortgeschrieben werden kann.

Im Zeitraum zwischen dem 18.08.2010 bis 08.11.2010 teilt das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege im Zuge der Fortschreibung der Denkmalliste Nachträge und Streichungen zur Liste mit, und bittet die Stadt Bamberg hierfür das Benehmen nach Art. 2 DSchG herzustellen.

Gleichzeitig weist das BlfD darauf hin, dass diese Benachrichtigungen der im Art. 2 DSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Stadt dienen. Die Gemeinde bekommt somit Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen. Dabei können nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die Denkmaleigenschaft i. S. d. Art. 1 DSchG beziehen (z. B. Datierung, inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen). Diese werden durch das BlfD darauf hin geprüft, ob und inwieweit hierdurch die vorliegende Denkmalfeststellung berührt wird. Einwendungen, die sich gegen die Folgen dieser Denkmalfeststellung richten, sind hingegen erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen; erst hier sind das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit und die privaten Belange gegeneinander abzuwägen. Im Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste können solche Einwendungen nicht berücksichtigt werden.


1. Nachträge zur Denkmalliste:

Mittlerer Kaulberg 42
Mittlerer Kaulberg 42. Wohnhaus, zweigeschossiger Putzbau mit Satteldach, im Kern von 1466 (dendro. dat.), Fassade von 1868. Fl.Nr. 2169 [Gemarkung Bamberg]



St.-Getreu-Straße 3
St.-Getreu-Straße 3. Ehem. Direktorenvilla der Nervenklinik, giebelständiger eingeschossiger Massivbau, verputzt mit Werksteingliederungen, Mansarddach mit im Halbwalm aufgesetzten Zwerchhäusern, Rundturm, neubarock, 1899 von Hans Jakob Erlwein. Fl.Nr. 3414/2 [Gemarkung Bamberg]

Pestalozzistraße 10
Pestalozzistraße 10, Pestalozzischule, mehrteilige Anlage von Schulbauten unterschiedlicher Funktion, drei zweigeschossige Flügel leicht versetzt entlang der Pestalozzistraße aufgereiht, Ziegelbauten mit Betonelementen, straßenseitige Brüstungsfelder mit reliefierten Fliesen verkleidet, Pultdächer; davor an freiliegenden Betonbindern aufgestelzte Aula mit Flachsatteldach, durch Glasgang mit der Schule verbunden; rückwärtig Laubengang, Holzkonstruktion mit Pultdach; Turnhalle, Ziegel mit Betonrahmen, Glasbausteine, Flachsatteldach; eingeschossige Hausmeisterwohnung, Ziegelbau mit Flachsatteldach; von Hans Rothenburger zusammen mit Paul Gerhardt und Friedrich Pöpperl, 1957 bis 1961, 1970 (Turnhalle). Fl.Nr. 5333 [Gemarkung Bamberg]

Hallstadter Straße 30
Hallstadter Straße 30. Aussegnungshalle, über fünfseitigem Grundriss errichteter Kubus mit Lichtband, Besucherzimmer, schieferverkleidete Betonkonstruktion mit Flachdach; vorgelagertes Atrium mit Laubengang, travertinverkleidete Mauern, Reliefs an der Eingangsseite; Leichenhaus, Aufbahrungsraum, Verwaltung, eingeschossige Flachdachbauten; zugehörig Glockenturm, Betonrippenkonstruktion auf dreiseitigem Grundriss; von Hans Rothenburger unter Mitarbeit von Hans Apel, 1963 bis 1966. Fl.Nr. 6600 [Gemarkung Bamberg]

2. Streichungen:

Concordiastraße 8
Concordiastraße 8. Kleinbürgerhaus, zweigeschossiger traufständiger verputzter Fachwerkbau mit Zwerchhaus, letztes Viertel 17. Jh., Veränderungen spätes 18. Jh., Dachgauben 1904. Fl.Nr. 2378 [Gemarkung Bamberg]

Wegen einschneidender Überformungen innen und außen als Einzeldenkmal aus der Denkmalliste gestrichen. Das Gebäude bleibt aber Bestandteil des Ensembles Altstadt Bamberg.
 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Bau- und Werksenat nimmt von den Ergänzungen der vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege aufgrund Art. 2 DSchG erstellten Denkmalliste Kenntnis, erhebt keine grundsätzlichen Einwände und stellt das Benehmen der Gemeinde nach Art. 2 DSchG her.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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