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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0329-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

1.   Die Handlungsfelder für die künftige Stadtentwicklung zeigen das gesamtstädtische städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK) auf, das am 29. Juni vom Stadtrat beschlossen wurde. Ein wesentliches Element des SEK´s ist das Handlungsfeld Wohnen in Bamberg und die Suche nach geeigneten Wohnbauflächen. Dabei muss das Hauptaugenmerk auf den Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen des inneren Stadtumbaus durch Mobilisierung von integrierten Brachflächen und Baulücken liegen. Der Leitsatz dabei ist, Innenstadtentwicklung hat Vorrang vor der Außenentwicklung. Bamberg soll auch künftig als attraktiver Wohnstandort gestärkt werden. Für die nachhaltige Stabilisierung der aktuellen Einwohnerzahl müssen Flächen bereitgestellt werden, die in Größe, Lage und Qualität unterschiedlichen Wohnansprüchen genügen.

Die im SEK anhand der Flächensteckbriefe herausgearbeiteten Potenzialflächen für Wohnen und weitere flankierende Maßnahmen und Strategien werden ab September von der interfraktionellen Arbeitsgruppe Stadtentwicklungsplan Wohnen weiter präzisiert. Ein Hauptaugenmerk muss dabei auf eine aktivere Positionierung der Stadt am Bodenmarkt liegen. Eine aktivere, zielgerichtete kommunale Grundstückspolitik, gerade auch im Hinblick auf die Wiedernutzung von Brachen, ist dabei notwendig. Allein ein Überplanen von Flächen Dritter ist nicht ausreichend, um alle am Wohnungsmarkt tätigen Beteiligten preisdämpfend zusammenzuführen. Dies gilt umsomehr, wenn Flächen für sogenannte „Schwellenhaushalte“ und Familien zur Bebauung am Markt fehlen.

2.   Die von der Stadt Bamberg erstellten Bebauungspläne für Wohnen geben den planungsrechtlichen Rahmen zur Erstellung von Wohnraum. Einfluss auf die Preisgestaltung haben sie nicht, dies ist Aufgabe der Investoren. Allein bei städtischen Grundstücken kann preisdämpfend über den Bodenpreis eingewirkt werden. Dies bedarf aber einer grundsätzlichen politischen Entscheidung und eine Änderung der bisherigen Bodenpolitik der Kommune.

3.   Dem Stadtplanungsamt sind derzeit keine kommunalen Fördermöglichkeiten bekannt, um große Wohnungen oder Häuser mietpreisgünstig zu erstellen.

4.   Das Projekt der Josef-Stiftung „In der Heimat wohnen“ kann in den künftigen Baulandmodellen oder Bebauungsplänen TSV 1860-Gelände, Maisel-Gelände oder Glaskontor-Gelände grundsätzlich verwirklicht werden. Nicht zielführend im Gesamtkontext Stadt ist eine Realisierung auf dem Megalith-Gelände, da hier Einfamilienhausbebauung geplant ist.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.                   Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.                   Die Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.02.2011 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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