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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2011/0331-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Mit Schreiben vom 02.05.2011 beantragte die SPD-Stadtratsfraktion Bamberg einen Sachstandsbericht über die Parkplatzsituation im Bereich Unterer Kaulberg/Obere Pfarre.

 

Durch die Verlegung der Stadtbushaltestelle seien in diesem Bereich Anwohnerparkplätze weggefallen. Dies führe zu einer Verschlechterung im Wohnumfeld für die betreffenden Anwohner.

 

Erschwerend komme in diesem Zusammenhang hinzu, dass durch die derzeitige Sanierung an der Oberen Pfarre ebenfalls Anwohnerparkplätze weggefallen seien. Die zuständigen Gremien des Stadtrates seien in diesem Zusammenhang nicht unterrichtet worden.

 

In seiner Sitzung am 13.07.2011 hat der Stadtentwicklungssenat den Tagesordnungspunkt „Parkplatzsituation Unterer Kaulberg/Obere Pfarre“ in eine zweite Lesung verwiesen. In den Sitzungsvortrag sollte unter anderem ein Erfahrungsbericht der Verkehrs- und Park GmbH im Zusammenhang mit der Verlegung der Bushaltestelle am Unteren Kaulberg einfließen. Dabei soll auch auf eine eventuelle Zurückverlegung der Bushaltestelle vor Anwesen Unterer Kaulberg 30 eingegangen werden.

 

2.              Die Verlegung der Bushaltestelle am Unteren Kaulberg – bergabwärts – und die derzeit laufende Sanierung der Oberen Pfarre haben Auswirkungen auf die Parkverhältnisse im Bereich Unterer Kaulberg/Obere Pfarre/Untere Seelgasse.

 

 

2.1              Verlegung der Bushaltestelle Unterer Kaulberg

 

Im Zusammenhang mit dem Umbau des Anwesens Unterer Kaulberg 30 zu einem Jugendgästehaus mussten zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, insbesondere für die Schüler der Kaulbergschule, die Lichtsignalanlage vor dem ehemaligen Waisenhaus abgeschaltet und dafür zwei – provisorische – Ersatz-Lichtsignalanlagen eingerichtet werden. Zum Zeitpunkt der Errichtung der beiden Ersatz-Lichtsignalanlagen ging man davon aus, dass sie nach Abschluss der Baumaßnahme (geplant im September 2010) wieder entfernt werden.

 

Damit die SchülerInnen der Kaulbergschule die Ersatz-Lichtsignalanlagen auch tatsächlich benutzten, musste zeitgleich die Bushaltestelle vor Anwesen Unterer Kaulberg 30 ca. 85 Meter bergabwärts verlegt werden. Dadurch standen acht Kurzzeitparkplätze (Parkscheibenregelung) zwischen Anwesen 10 bis 20 nicht mehr und vier bis fünf Bewohnerstellplätze tagsüber (bis 18 Uhr) nicht mehr zur Verfügung.

 

Damit die Parknot der betroffenen Bewohner etwas gelindert wurde, durften berechtigte Lizenzinhaber mit dem Kennbuchstaben „D“ im angrenzenden Lizenzgebiet „Kaulberg“ (Kennbuchstabe „U“) unter Verwendung ihres Parkausweises „D“ auf Bewohnerstellplätzen parken.

 

Im Zuge der Fertigstellung des Waisenhauses wurde aus Beobachtungen der Eindruck gewonnen, dass der gesamte Kfz-, Schulbus- und Fußgängerverkehr viel besser laufe, seitdem zwei Ampeln stehen.

Fußgängerströme waren entzerrt und in Kfz-Strömen entstanden immer wieder Zeitlücken, welche Kfz-Abbiegevorgänge erleichterten.

 

Vor diesem Hintergrund wurde an die Stadtsanierung die Anregung herangetragen, nach Fertigstellung des Waisenhauses nicht die alte LSA wieder in Betrieb zu nehmen, sondern sie abzubauen und die beiden anderen LSA zu Daueranlagen zu machen.

 

Im Dezember 2010 wurde die Bushaltestelle wieder vor Anwesen Unterer Kaulberg 30 eingerichtet.

 

Am 17.12.2010 teilte die Kaulbergschule mit, dass der momentane Zustand äußerst unbefriedigend und gefährlich sei.

Nachdem die Bushaltestellen im Bereich Schulplatz wieder an ihrem ursprünglichen Platz seien, benutzten sehr viele Schüller des E.T.A.-Hoffmann-Gymnasiums, des Kaiser-Heinrich-Gymnasiums und auch einige Hauptschüler der Kaulbergschule wieder den alten Ampelübergang, der aber nicht im Betrieb sei. So entstünden doch jeden Morgen und auch um die Mittagszeit etliche gefährliche Situationen.

 

Die Lösung mit den beiden Ampelübergängen an der Abzweigung zu den Karmeliten und in Höhe Frauenplatz habe sich sehr bewährt, weil auch die Schülerströme entzerrt wurden.

Die Bushaltestelle stadteinwärts sei an ihrem alten Platz an der Einmündung Frauenplatz dort gut platziert, auch wenn zwei oder drei Busse hintereinander stünden und Kinder aussteigen ließen, stauten sie sich nicht in den Bereich der Ampel zurück, wie das früher der Fall gewesen sei.

 

Nach Ansicht der Kaulbergschule wäre eine Bushaltestelle stadtauswärts im Bereich der Ampelanlage Frauenplatz auf Dauer am sinnvollsten, denn dort sei der Gehweg vor der ehemaligen Bäckerei Winkler von der Fahrbahn zurückgesetzt, was zusätzlich für Sicherheit sorge. An der „alten Bushaltestelle“ vor dem jetzigen Jugendgästehaus komme es bei manchmal 50 bis 60 Schülern immer wieder zu Drängeleien, bei denen Schüler auch auf die Fahrbahn geraten. Zudem sei es für Fußgänger zu dieser Zeit kaum möglich, den Bürgersteig zu nutzen.

Auch im Zuge der in den nächsten Jahren geplanten Umbaumaßnahmen am Schulplatz sei die bestehende Ampellösung von Vorteil.

 

Am 10.01.2011 hat der Verkehrserzieher der Polizei Bamberg-Stadt das Straßenverkehrsamt darauf aufmerksam gemacht, dass die bestehende Bushaltestelle (vor dem Jugendgästehaus) mittelbar ein Sicherheitsrisiko darstelle, da die Schulkinder dort ungesichert die Straße auf dem kürzesten Wege überquerten. Es bestehe akuter Handlungsbedarf.

 

Wirksame und kurzfristige Abhilfe könne geschaffen werden, wenn die Bushaltestelle vor Anwesen Unterer Kaulberg 30 unverzüglich bergabwärts dorthin verlegt werde, wo die Ersatzbushaltestelle während der Dauer der Bauarbeiten am Anwesen Unterer Kaulberg 30 eingerichtet war.

 

Nachdem die Schulwegsicherheit offenbar nicht mehr gewährleistet war und durch eine Verlegung der Bushaltestelle bergabwärts wieder hergestellt werden konnte, wurde verkehrsrechtlich angeordnet, die Bushaltestelle vor Anwesen Unterer Kaulberg 30 bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Verbleib bergabwärts zu verlegen an den Standort der damals vorhandenen provisorischen Bushaltestelle.

 

In der Sitzung der Arbeitsgruppe Routinegespräche „Verkehr“ am 23.02.2011 wurde formuliert, dass nach Ansicht von Straßenverkehrsamt und Polizei der bestehende Zustand mit zwei LSA das Beste für die Verkehrssicherheit sei. Sofern dies nicht zu verwirklichen wäre, müsse die LSA vor Anwesen Unterer Kaulberg 30 wieder in Betrieb genommen werden. Allerdings müsste dann darauf geachtet werden, dass ausreichende Sichtbeziehungen – analog zu Fußgängerüberwegen – gewährleistet werden.

 

Nach Mitteilung des EBB hat die Eigentümerin der beiden bestehenden LSA – die Stadtbau GmbH – dem EBB ein Verkaufsangebot wie folgt unterbreitet:

 

Verkaufsangebot der Stadtbau GmbH: 36.539,90 EUR

Umbau der provisorischen Busanforderung in eine feste Anlage: 2.000,00 EUR

Summe: 38.539,90 EUR.

 

Darüber hinaus würden für den EBB noch folgende Unterhaltskosten anfallen:

 

zusätzliche Stromkosten pro Jahr: 176,08 EUR

zusätzliche Wartungskosten pro Jahr laut StWB: 2.000,00 EUR

jährliche Unterhaltskosten: 2.176,08 EUR.

 

Die Rückbaukosten für die Stadtbau GmbH für den Abbau der zwei Signalanlagen würden sich auf ca. 6.000,00 EUR belaufen.

 

Am 04.03.2011 bat die Kaulbergschule eindringlich, alle Möglichkeiten zu prüfen, die beiden provisorischen LSA dauerhaft zu belassen.

 

In der Zwischenzeit hat die Stadtbau GmbH gebeten, vor Anwesen Unterer Kaulberg 30 zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Anliefermöglichkeit eine Ladezone (eingeschränktes Haltverbot) einzurichten. Dies wäre bei einem Weiterbetrieb der „alten“ Ampel aus Gründen der Sicherheit nicht möglich gewesen, da durch ladende Fahrzeuge die Sicht auf querungswillige Fußgänger erheblich eingeschränkt würde.

 

Am 01.04.2011 hat das Finanzreferat mitgeteilt, dass der EBB die beiden Ampeln zum Preis von 11.900,00 EUR erwerben könne. Dies ist auch geschehen.

 

Durch den Weiterbetrieb der ehemals provisorischen beiden Lichtsignalanlagen und die Verlegung der Bushaltestelle bergabwärts sind dauerhaft die acht Kurzzeitparkplätze vor Anwesen Unterer Kaulberg 10 bis 20 entfallen. Die bergabwärts daran anschließenden Anwohnerstellplätze konnten gehalten werden. Die Einrichtung der beantragten Ladezone wurde möglich.

 

Am 12.04.2011 wurde verkehrsrechtlich angeordnet:

 

„Die provisorischen Standorte der beiden Lichtsignalanlagen werden auf Dauer angeordnet.

Die Lichtsignalanlage vor dem Anwesen Unterer Kaulberg ist zu entfernen.

Der bisherige Standort der Bushaltestelle vor dem Anwesen Unterer Kaulberg wird aufgelassen und bergabwärts verlagert. Zeichen 224 ist entsprechend zu versetzen. Der Schriftzug Bus mit Zeichen 299 ist zu markieren. Die Beschilderung der Stellplätze ist entsprechend anzupassen.

Vor Anwesen Unterer Kaulberg ist eine Ladezone (Zeichen 286) – nach Angabe – einzurichten“. Der Vollzug der angeordneten Maßnahmen wurde zurückgestellt, um einer eventuellen anderweitigen Entscheidung des Umweltsenats nicht vorzugreifen.

 

In ihrer Stellungnahme vom 04.02.2011 macht die Kaulbergschule Bamberg darauf aufmerksam, dass seit der Schaffung der beiden Ampelübergänge bei der Abzweigung zu den Karmeliten  und beim Zugang zum Frauenplatz die Situation kaum mehr beobachten lässt, dass Schüler zwischen den bergabwärts stehenden Schulbussen – in Stoßzeiten drei oder vier hintereinander – über die Fahrbahn auf die Seite des Jugendgästehauses / Richtung KHG laufen und sich großer Gefahr aussetzen.

 

 

 

 

Die derzeit bestehende Haltestelle – bergaufwärts – bietet den Vorteil, dass die Schüler, die die Straße in Richtung Kaulbergschule / Obere Pfarre / E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium überqueren, die Ampel quasi vor der Nase hätten und dies für sie der kürzeste Weg sei.

 

Auch die Schüler der 5. / 6. Klassen der Kaulbergschule, die die Werkräume im Vorderen Bach nutzten, kämen so sicherer über die Straße.

 

Bei einer Rückverlegung der Bushaltestelle vor Anwesen Unterer Kaulberg 30 hätte man am Morgen das Problem mit dem Rückstau der stadteinwärts fahrenden Busse.

 

Wie dem Schreiben der Stadtwerke Bamberg – Verkehrs- und Park GmbH – vom 01.08.2011 entnommen werden kann, sei aus Sicht der STVP die gegenwärtige Lage der Haltestelle ungünstig.

 

Häufig sei der Haltestellenbereich durch Falschparker zugeparkt, so dass der Bus auf der Fahrbahn halten müsse, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen. Dies führe einerseits zu einer Behinderung nachfolgender und entgegenkommender Fahrzeuge, andererseits aber auch dazu, dass ein barrierefreier Einstieg nicht mehr gewährleistet werden könne. Ein- und aussteigende Fahrgäste seien in dieser Situation einem größeren Unfallrisiko ausgesetzt als bei einem Halt am Fahrbahnrand, da sie zwischen den parkenden Fahrzeugen und bergauf fahrenden Fahrrädern hindurch müssten und da beim Einstieg in der Fahrbahn bzw. beim Ausstieg auf die Fahrbahn eine große Stufe zu überwinden sei.

 

Zwischenzeitlich habe sich auch gezeigt, dass neben der Behinderung durch Falschparker und der damit verbundenen schlechten Anfahrbahrkeit der Haltestelle die neue Lage der Haltestelle von manchen Fahrgästen auch deshalb negativ wahrgenommen werde, da sich für diese der Fußweg bergauf verlängere. Diesbezüglich sei auch schon angefragt worden, zumindest bei der Linie 928 eine zusätzliche Haltestelle auf dem Karmelitenplatz einzuführen, was aus Sicht der STVP aber auch verkehrlichen und betrieblichen Gründen nicht möglich sei (ein Halt wäre ohne Verkehrsgefährdung nur im Bereich der Parkbucht unter Wegfall aller Parkplätze möglich), wobei hier auch ebenfalls die Gefahr des „Zuparkens“ durch Falschparker bestehe. Da an dieser Stelle ein Halt auf der Fahrbahn den Verkehr extrem gefährden würde, könne eine Haltestelle in diesem Bereich nicht eingerichtet werden. Hinzu komme, dass der STVP aus betrieblichen Gründen bestrebt sei, den Abstand zwischen zwei Haltestellen nicht zu gering werden zu lassen, da sich sonst die Gesamtreisezeit für alle Fahrgäste unverhältnismäßig erhöhe. Hier ergäbe sich ein Haltestellenabstand von zirka 160 Metern, was deutlich zu gering sei, um die Einführung einer zusätzlichen Haltestelle zu gerechtfertigen. Aus Sicht der STVP werde daher der Vorschlag begrüße, die Haltestelle Schulplatz zurück vor das Anwesen Unterer Kaulberg 30 zu verlegen, da sich in der Vergangenheit gezeigt habe, dass hier eine konfliktfreie Bedienung der Haltestelle möglich sei.

 

Die Stadtbau GmbH Bamberg teilte mit Schreiben vom 02.09.2011 mit, dass eine Zurückverlegung der Bushaltestelle aus ihrer Sicht nicht sinnvoll sei, da es die Zugänglichkeit zum Haupteingang des Jugendgästehauses stark einschränke.

 

Frühmorgens kämen viele Lieferanten, mittags und abends Gäste mit Pkw, die ihre Reiseutensilien kurz abstellen, um im Anschluss einen Parkplatz in der Tiefgarage Geyerswörth aufzusuchen.

 

Des Weiteren habe sich gezeigt, dass das Anfahren des Schulplatzes für Reisebusse wesentlich leichter sei, wenn keine Ampel einen Rückstau bergauf verursache. Dies gelte sicher auch für Stadtbusse. Gleiches gelte für das Verlassen des Platzes in Richtung bergauf. Die Verkehrssituation sei derzeit schwierig genug, insbesondere für den ruhenden Verkehr.

 

Die Stadtbau GmbH bittet, dies für einen relativ bequemen Zugang zum Jugendgästehaus zu berücksichtigen. Dies müsse auch im Interesse der Stadt sein, und ein guter Ruf des Jugendgästehauses sei auch ein wichtiger Aspekt für den Tourismus in Bamberg.

 

Aus Sicht des Straßenverkehrsamts besteht ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Zuparken im Haltestellenbereich (mit den von der STVP geschilderten Behinderungen) und dem Aussetzen des Vollzugs der genannten angeordneten Maßnahmen. Werden diese vollzogen, so dürfte sich bei entsprechender anfänglicher stärkerer Überwachung das Problem des Zuparkens der Haltestellen von selbst lösen.

 

Nachdem die beiden Lichtsignalanlagen, die derzeit in Betrieb sind, zu einer Verbesserung der Schulwegsicherheit/Verkehrssicherheit beigetragen haben, sollten diese dauerhaft betrieben werden. Damit zusammenhängend sollten auch die derzeitigen Standorte der Bushaltestellen belassen werden, wobei auch aus Sicht des Straßenverkehrsamts der längere Weg (85 Meter) bergaufwärts in Kauf genommen werden muss.

 

2.2        Generalsanierung der Kirche Obere Pfarre

 

Aus Anlass der Generalsanierung der Kirche Obere Pfarre (Dauer der Bauarbeiten voraussichtlich bis 30.04.2012) sind die Bewohnerparkplätze im Bereich Frauenplatz nicht anfahrbar. Es wurden deshalb in der Unteren Seelgasse die vorhandenen 11 Dauerstellplätze zwischen Hausnummer 9 bis 32 als reine Bewohnerstellplätze eingerichtet.

 

Nachdem in dem gesamten Lizenzgebiet Bewohnerparkplätze Mangelware sind, wird geprüft, ob die Stellplätze in der Unteren Seelgasse dauerhaft als Bewohnerstellplätze verbleiben können.

 

2.3        Die Parkplatzsituation Unterer Kaulberg/Obere Pfarre wurde zum 12.08.2011 überprüft.

 

Ergebnis:

 

Im Bereich „D“ – Altstadt wurden insgesamt 450 Parklizenzen ausgegeben.

 

Es sind 224 Lizenzparkplätze ausgewiesen und 98 Mischnutzungsstellplätze (unter Einbeziehung der temporären Stellplätze am Geyerswörthplatz und neben dem Sonnenplätzchen) eingerichtet. Wenn diese temporären Stellplätze wieder aufgehoben werden, bestehen noch 91 Mischnutzungsstellplätze.

 

Die Bereitstellungsquote im Bereich „D“ – Altstadt beläuft sich auf 59,89 % - 70 %.

 

Unter Einbeziehung der 7 temporären Mischnutzungsstellplätze liegt die Quote bei 60,67 % - 71,55 %.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag
              1.              Der Umweltsenat nimmt den Bericht des Straßenverkehrsamtes zur Kenntnis.

2.        Damit ist der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.05.2011 geschäftsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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