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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2011/0336-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Für das Haushaltsjahr 2011 war für den Budgetring 510 des Stadtjugendamtes eine Kürzung von rund 1,6 Mio. € im Ausgabenbereich hinzunehmen. Aufgrund des zum überwiegenden Teil aus Pflichtleistungen bestehenden Aufgabenbereiches des Jugendamtes sind Einsparmöglichkeiten in dieser Dimension nicht möglich.

 

Infolgedessen werden 2011 voraussichtlich schon im Oktober zusätzliche Mittel benötigt, um den Verpflichtungen aus den einzelnen Bereichen nachkommen zu können. Zum aktuellen Zeitpunkt kann nur mittels der aktuellen Fallzahlen mit Hochrechnungen bis zum Jahresende eine Aussage getroffen werden. So zeigt der Jahresverlauf bisher im Bereich der stationären Hilfen zur Erziehung in der gesamten Bandbreite eine steigende Tendenz, auch wieder durch Zuzüge aus anderen Zuständigkeitsbereichen. Nachfolgend die kumulierten Fallzahlen und Kosten in diesem Bereich:

Hilfe

Akt. Fallzahl

Anzahl der Unterbringungstage

Ø Tages-satz

Jahreskosten

Ansatz 2011

§§ 27, 34 SGB VIII – Heimerziehung für Minderjährige

55

(60)

19.844

(21.638)

139,28

(121,41)

2.622.000,00

(2.656.000,00)

1.976.000,00

(1.785.500,00)

§§ 27, 41 SGB VIII – Heimerziehung für Volljährige

10

(7)

3.709

(2.437)

101,76

(86,00)

290.000,00

(211.000,00)

175.000,00

(170.000,00)

§ 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte

8

(5)

2.920

(2.012)

165,80

(118,25)

436.000,00

(244.000,00)

233.000,00

(202.166,00)

§ 19 SGB VIII

Mutter/Vater-Kind-Unterbringungen

 

5

3419

81,62

281.000,00

75.000,00

Summe

 

 

 

3.629.000,00

(3.111.000,00)

2.459.000,00

(2.157.166,00)

Vorjahreszahlen in Klammer
 

Die Höhe dieser Hilfen ist im Vergleich zum Vorjahr hinsichtlich der Fallzahlen bzw. Unterbringungstage nicht wesentlich verändert. Allerdings ist an den durchschnittlichen Tagessätzen zu erkennen, dass die Erhöhungen der Entgeltsätze der Heime durch die Entgeltkommission Franken für Ausgabensteigerungen sorgen. Hinzu kommt, dass wir zwei Maßnahmen mit Tagessätzen von rund 300,00 € bzw. 343,00 € haben, welche somit alleine schon mit 235.000,00 € zu Buche schlagen. Des weiteren haben wir heuer wieder einige Fälle, bei denen junge Mütter mit ihren Kindern unterzubringen waren, was sich auch hier mit deutlich höheren Ausgaben als im Ansatz vorhanden zeigt.

 

Bei der Übernahme von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen wird die Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes sich durch die hierin enthaltene Übernahme des Mittagessens Ausgaben mindernd auf den Budgetring 510 auswirken. Allerdings wird diese Einsparung  durch die steigenden Kosten in der Tagespflege aufgefressen.

 

Bei der kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG ist festzustellen, dass die Haushaltsmittel im Bereich der Kindergärten definitiv nicht ausreichen, da hier auch die Krippengruppen mit abgerechnet werden, welche keine eigenständigen Einrichtungen sind wie z.B. St. Josef/Gaustadt, An der Auferstehungskirche und St. Martin.

Bei den Kinderkrippen werden die Haushaltsansätze ausreichen, wenn sich nicht aufgrund höherer Buchungszeiten, welche wir erst mit den Abrechnungen Ende September erfahren, eine entsprechend höhere Förderung errechnet. Die geplanten Krippenbauten haben sich zum Teil zeitlich etwas verzögert, was sich natürlich auch auf die Leistung des gesetzlichen Zuschusses auswirkt

 

Wir erwarten heuer, dass ein Teil der Nachforderungen bereits im Oktober benötigt wird. Vor allem der 1. Abschlag der kindbezogenen Förderung ist hier mit rund 2,5 Mio € auf einen Schlag ein dicker Brocken.

 

Wir halten das Finanzreferat immer über die Haushaltssituation auf dem Laufenden indem wir unsere monatlichen Fortschreibungen der Haushalts- und Fallzahlen dorthin weiter geben. Wir werden aber natürlich, auch wie immer versuchen, so spät als möglich auf die zusätzlichen Haushaltsmittel zurückzugreifen. Betont werden muss an dieser Stelle aber auch noch einmal, dass die zusätzlich benötigten Mittel keine klassischen Mehrkosten sind, sondern Mittel, welche das Stadtjugendamt trotz nachweislicher Notwendigkeit aus anderen Gründen zunächst nicht zur Verfügung gestellt bekommt.

 

Die wichtigsten Ausgabepositionen und ihre Hochrechnung bis zum Jahresende nach den aktuellen Fallzahlen haben wir Ihnen in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet:



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

              Verwaltungshaushalt - Einnahmen

Die Einnahmeseite stellt sich so dar, dass wir durch einen erhöhten Ausbaufaktor für die Kinder unter 3 Jahren einen höheren Zuschuss mit rund 120.000,00 € erhalten. Außerdem ist durch Erstattungsfälle bei den Minderjährigen in Heimerziehung aktuell bereits ein Einnahmeplus von rund 90.000,00 € zu verzeichnen.  Insgesamt haben wir momentan etwa bereits 62 % unserer Einnahmen erreicht, sodass wir hoffen, einen gewissen Teil der zu erwartenden Ausgabedifferenzen mit überplanmäßigen Einnahmen gegen Ende des Haushaltsjahres decken zu können.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Sachstandsbericht zur Haushaltsentwicklung 2011 im Deckungsring des Stadtjugendamtes hat zur Kenntnis gedient.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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