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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0337-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 18.03.2011 beantragt der Waldorf Kindergarten e.V. offiziell die Errichtung einer Krippengruppe in Form eines Anbaus am Waldorfkindergarten mit entsprechender Förderung durch die Stadt Bamberg. Bereits in den Sitzungen vom 30.04.2009 und vom 15.05.2007 fasste der Jugendhilfeausschuss für die Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren den Beschluss neben anderen Maßnahmen die Planungen für den Anbau einer Krippengruppe mit 12 Plätzen beim Waldorfkindergarten einzuleiten. Mit Beschluss des Stadtrates vom 08.12.2010 wurden für dieses Projekt 150.000,00 € im Unterabschnitt 4640 im Haushalt 2010 bereitgestellt. Die restlichen Mittel werden dann im Haushalt 2011 eingestellt.

 

Der Waldorfkindergarten wurde 1989 auf einem städtischen Grundstück in der Rattlerstr. 1 im Ortsteil Gaustadt erbaut. Bereits damals wurde der Bau so ausgelegt, dass eine Erweiterung um 1 Gruppe möglich ist. Aufgrund seiner besonderen pädagogischen Ausrichtung dient der Waldorfkindergarten nicht nur der Versorgung des näheren Einzugsbereiches, sondern ganz Bambergs. Betrachtet man die Bedarfslage im statistischen Bezirk 9, in dem der Kindergarten liegt, so gibt es dort derzeit 24 Krippenplätze im Kindergarten St. Josef am Ochsenanger. Demgegenüber gibt es allerdings 105 Kinder, die zwischen 1 und 3 Jahren alt sind.

 

Die vorliegende Planung (siehe Anlage 1) ist mit der Fachberatung und der Förderabteilung der Regierung von Oberfranken abgesprochen. Die Planung wurde insgesamt als gut bewertet mit viel Platz für die Krippenkinder, was auch der restlichen Einrichtung, insbesondere im Hinblick auf die Küchensituation und die fehlenden Abstellmöglichkeiten zu Gute kommt Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen nach der Kostenschätzung (siehe Anlage 2) des Architekten 645.00,00 €. Da durch den Anbau Außenspielfläche verloren geht, hat der Träger beim Immobilienmanagement der Stadt Bamberg einen Antrag auf Erweiterung seines Grundstückes in nördliche Richtung gestellt (siehe Anlage 3)

 

Dem Grunde nach ist die Förderfähigkeit aus staatlicher Sicht unproblematisch. Nach Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss und den Stadtrat wird anschließend der Antrag auf staatliche Förderung gestellt, damit möglichst noch im Spätsommer/Frühherbst mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

 

Geht man nun davon aus, dass die Maximalförderung der Krippenförderung zum Tragen kommt, gestaltet sich die Finanzierung der Maßnahme wie folgt:

 

 

                            Gesamtkosten              förderfähige Kosten

              Baukosten              626.000,00 €              410.400,00 €

              Kosten für die Einrichtung/Ausstattung              19.000,00 €              15.000,00 €

              Gesamt              645.000,00 €              415.400,00 €

              Aus diesem Betrag ermittelt sich nun die Förderung der Errichtung von Krippenplätzen durch die Stadt Bamberg. Wie bei allen bisherigen Maßnahmen erfolgt die Förderung der Maßnahme mit staatlicher Förderung zuzüglich 66 2/3 % aus den Restkosten.

 

              1.              Gesamtkosten              645.000,00 €

              2.              Förderfähige Kosten              410.400,00 €

              3.              Zuschuss des Staates (71%aus Zi. 2)                            291.384,00 €

              3.1              Förderung der Einrichtung

                            (1.250,- € x 12 Plätze)                            15.000,00 €

              Gesamtförderung Staat                            306.384,00 €

              4.              Restkosten              338.616,00 €

              5.              Zuschuss der Stadt Bamberg
              (2/3 aus 4.)                            225.744,00 €

              6.              Eigenanteil des Trägers                            112.872,00 €

 

Mit der Maßnahme soll nach den Vorstellungen des Trägers und des Jugendamtes im Spätsommer begonnen werden, sodass eine Eröffnung der Krippengruppe in der ersten Jahreshälfte 2012 ermöglicht wird. Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg von 532.128,00 € werden deshalb 2011 und 2012 kassenwirksam benötigt. Auf der dafür vorgesehenen Haushaltsstelle sind für 2011 150.000,00 € verfügbar. Der restliche Betrag i.H.v. 382.128,00 € muss dann im Haushalt 2012 bereit gestellt werden.

 

Der Antrag auf staatliche Förderung wird eingereicht, sobald der Stadtrat diesem Projekt zugestimmt hat. Er wird für eine Förderung in 2011 bei der Regierung von Oberfranken aufgenommen. Der Träger wird für die Baumaßnahme den Bauantrag stellen, wobei bei Vorgesprächen keine besonderen Probleme erkennbar waren.

Neben der finanziellen Genehmigung der Maßnahme muss für die staatliche Förderung auch explizit noch die Anerkennung des Bedarfs für diese 12 Krippenplätze durch die Stadt Bamberg erfolgen.

 

 

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

2.              Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

 

              Dem Stadtrat wird empfohlen:

2.1              den Bedarf von 12 Krippenplätzen neben den bestehenden 50 Kindergartenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG  für den Waldorfkindergarten in der Rattlerstraße 1 in Bamberg als bedarfsnotwendig anzuerkennen.

2.2              Dem Waldorf Kindergarten e.V., unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe zu gewähren und zwar:

              2.2.1              Pflichtzuschuss der Stadt Bamberg

                            In Höhe der staatlichen Förderung                                          306.384,00 €

              2.2.2              einen weiteren Zuschuss

                            In Höhe von 2/3 der Restkosten              =                            225.744,00 €

             

                            somit insgesamt maximal bis zu                                          532.128,00 €

 

              2.2.3              Die Verwaltung wird mit dem haushaltsrechtlichen Vollzug beauftragt.

 

2.3              Dem Waldorfkindergarten e.V. ein entsprechendes Teilgrundstück des Grundstückes mit der Fl.Nr. 540/217 für die Nutzung als Außenspielfläche zu überlassen.

2.4              Der Stadtratsbeschluss vom 29.07.2009 ist zu vollziehen.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 450.000,00 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr (150.000 € ) bzw. im geltenden Finanzplan (VE: 300.000 €) gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 82.128,00 €  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Inanspruchnahme des Sicherheitszuschlages aus der Haushaltsstelle 60000.94990 (VE: 90.000) für das Jahr 2012

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: jährlich: kindbezogene Förderung mit 40.000,00 €, abzüglich Bundesförderung von ca. 5.000,00 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Die für das Haushaltsjahr 2012 benötigten Mittel sind trotz der in 2011 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen rechtzeitig beim Kämmereiamt anzumelden. Über die endgültige Bereitstellung entscheidet der Stadtrat im Rahmen der Prioritätensetzung und der zur Verfügung stehenden Mittel im Dezember 2011.

 

Die laufenden Personal- und Sachkostenzuschüsse der Folgejahre sind aus dem jeweiligen Budget des Jugendamtes zu decken.

 

Bamberg, 04.07.2011

Finanzreferat

 

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

Amt 20              ____________________

              Peter Distler

 

 

 

SG 200              ____________________

              Thomas Friedrich

 

 

 

Anlagen:

Grundriss

Kosten

Anbau

 

 

 

Verteiler:

Amt 20 zum haushaltsrechtlichen Vollzug

 

 

 

 

 

Bamberg, 10.06.2011

Sozialreferat                                                                                    Stadtjugendamt

 

 

Haupt                                                                                                  Diller

Berufsm. Stadtrat                                                                      stv. Jugendamtsleiter

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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