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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0338-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

In der Vergangenheit wurden hinsichtlich der nötigen Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen die einzelnen Altersgruppen jeweils für sich betrachtet. Nunmehr soll erstmals die Entwicklung der Kindertagesbetreuung in der Stadt Bamberg sowie die Bedarfsfeststellung und Bedarfsplanung in einer Gesamtzusammenstellung betrachtet werden.

 

Seit der Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes zum 01.08.2005 hat sich in der Kinderbetreuungslandschaft vieles verändert. Hierzu gehört auch die Tatsache, dass sich der Bedarf von Eltern erheblich verändert hat. Das Gesetz brachte mehr Flexibilität und ein stark betontes Elternrecht durch die Einführung des Wunsch- und Wahlrechtes sowie die Staffelung der Nutzungszeiten mit adäquater Bezahlung. Damit verbunden sind aber auch erhebliche Veränderun­gen in der Organisation und der Struktur der Kindertageseinrichtungen einschließ­lich der Arbeitsbedingungen und Arbeitsverträge des Personals.

 

Eine grundsätzliche Veränderung ist auch in dem Anmelde- und Nutzungsverhalten der Eltern festzustellen. Die Anmeldung von Kindern, speziell im Kindergartenbe­reich, erfolgt fortwährend, da die Eltern heute ihr Kind mit dem 3. Geburtstag bzw. oft auch schon einige Monate früher in eine institutionelle Kinderbetreuung geben möchten. Dieses Nachfrageverhalten wirkt sich natürlich unmittelbar auf den Bedarf aus, denn im Gegensatz zu früher muss man heute davon ausgehen, dass man nicht nur Plätze für Kinder benötigt, die zum Beginn des Kindergartenjahres 3 Jahre oder älter sind, sondern auch für einen größeren Teil des Jahrganges, der im Laufe des Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden. Das Stadtjugendamt hat daher seine Berechnungen für den Bedarf von Kindergartenplätzen an diese Gegebenheiten angepasst. Ebenso muss die Tatsache berücksichtigt werden, dass auch eine ge­wisse Anzahl von Kindern anderer Altersgruppen die vorhandenen Plätze in den Kindergärten belegen.

 

Die Entwicklung sowie der erforderliche Bedarf werden nachfolgend bei den jeweili­gen Altersstufen dargestellt.

 

 

 

              Bestandsfeststellung:

 

              Kinder unter 3 Jahren

              Bei den Kindern unter 3 Jahren hat der Gesetzgeber mit dem ab 2013 geltenden Rechtsanspruch für 35% der Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr (Art. 1 Ziffer 7 Abs. 2 Kinderförderungsgesetz - KiFöG) einen Wert ge­setzt, den es als Mindestmaß zu erfüllen gilt. Innerhalb der kreisfreien Städte be­steht jedoch die Überzeugung, dass hier erheblich mehr Bedarf vorhanden sein wird (Würzburg geht von 40% bis 50% aus). Auch das Stadtjugendamt Bamberg geht von einem höheren Bedarf aus, wobei dies nach Erfüllung des Rechtsanspru­ches anhand von Wartelisten beobachtet werden muss, um dann darauf auch unter dem regionalen Gesichtspunkt richtig zu reagieren. Unterstützt wird diese Überzeu­gung durch eine forsa-Umfrage vom Oktober 2009, die ergab, dass von 60 Prozent der befragten Frauen im Alter von 18 bis 30 Jahren ein Betreuungsbedarf in einer Kindertageseinrichtung artikuliert wurde.

 

              In der nachfolgenden Tabelle wird die Entwicklung der Platzzahlen in reinen Kinder­krippen der Stadt Bamberg seit Einführung des BayKiBiG dargestellt:



Das heißt, die Anzahl der Plätze wurde verdoppelt !

 

              Die tatsächliche Belegung der vorhandenen Krippenplätze sowie die Kinder unter 3 Jahren, welche in anderen Einrichtungen bzw. in Tagespflege betreut werden zeigt zum 31.12.2010 folgendes Bild:



 

              Freie Plätze für Kinder dieser Altersgruppe gibt es lediglich noch im Rahmen der Tagespflege, wobei die meisten Eltern gemäß dem Wunsch- und Wahlrecht eine institutionelle Kinderbetreuung bevorzugen. Eine Sonderstellung hierbei nehme die beiden Großtagespflegestellen ein, da hier 2 Tagesmütter zusammen in angemieteten Räumen 8 bzw. 10 Kinder gleichzeitig betreuen. Dies wird von den Eltern etwas anders bewertet als die Einzeltagespflege. Die relativ große Zahl der Kinder unter 3 Jahren in Kindergärten erklärt sich damit, dass Eltern ihre Kinder häufig schon kurz vor Vollendung des 3. Lebensjahres betreuen lassen wollen oder müssen und wegen einiger Monate ihr Kind nicht mehr in eine Krippe sondern gleich in einen Kindergarten geben.

 

              Die gesetzliche Bestimmung sieht vor, dass ein Bedarf von 35% der Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr abzudecken ist. Die Planungen der Stadt Bamberg die­ses Ziel bereits vor 2013 zu erreichen sind zum größten Teil bereits in der Um­setzungsphase. Zwei Projekte müssen 2011 noch auf den Weg gebracht werden, wobei die Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt zur Anfinanzierung eingestellt sind. Für ein Projekt (Kindertagesstätte St. Elisabeth), welches vom Träger für eine Realisierung in 2012 vorgesehen ist, müssen die Haushaltsmittel bei den Haus­haltsberatungen noch eingebracht werden.

 

              Mit den vorhandenen Einrichtungen und den konkreten Planungen hat sich die Zahl der Plätze im Vergleich zu 2005 um über 300% gesteigert!

 

              Es ergibt sich folgendes Bild:

 



              Im Gegensatz zu der gesetzlichen Überlegung, 1/3 der Plätze durch Kindertages­pflege abzudecken, hat sich die Stadt Bamberg entschieden dem stärker nachge­fragten Bedarf nach institutioneller Kinderbetreuung Rechnung zu tragen und mög­lichst nur einen über die 35% hinausgehenden Bedarf, bzw. Bedarfe für besondere Zeiten durch Kindertagespflege abzudecken. Es ist absehbar, dass die qualifizierte Kindertagespflege keinen entscheidenden Beitrag zum Ausbau der Kinderbetreu­ung leisten kann, da voraussichtlich zu wenige Tagespflegepersonen zur Verfügung stehen werden. Die beiden in Bamberg vorhandenen Großtagespflegestellen mit ihren 18 Plätzen sind jedoch bei den Bedarfszahlen zu berücksichtigen, da diese auch immer gut nachgefragt sind. Für die zusätzlich benötigten Plätze müssen allerdings Kindertageseinrichtungen geschaffen oder vorhandene erweitert werden. Hier liegt dem Stadtjugendamt ein Antrag der Lebenshilfe Bamberg vor, auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei Maisel eine Kinderkrippe zu errichten. Diese Maßnahme ist bislang noch nicht in den Überlegungen der Ver­waltung berücksichtigt. Hierzu müssen erst noch konkretisierende Gespräche mit verschiedenen Beteiligten statt finden. Zudem ist der erforderliche Bebauungsplan noch aufzustellen, wobei hier in der Regel von einem Zeitraum von 1,5 Jahren aus­zugehen ist. Dies bedeutet aber auch, dass die Realisierung nicht mehr innerhalb des Investitionsprogramms 2008 – 2013 erfolgen kann. Wie sich die Investitionsför­derungen nach diesem Zeitraum gestalten ist aktuell noch nicht bekannt.

 

              Die Bundesregierung hat die Bedarfsprognose vom Krippengipfel im Jahre 2007 angepasst und geht nunmehr davon aus, dass bundesweit 39% der unter 3jährigen einen Betreuungsplatz beanspruchen wollen. Zieht man noch dazu in Betracht, dass der Bedarf in Städten höher ist als die gesetz­lich fixierte Prognose, so ist dies ein weiteres Argument für zusätzliche Plätze in den nächsten Jahren. Dies muss jedoch genau beobachtet werden, um zum ei­nen keine Überkapazitäten zu schaffen und die Verteilung der Plätze nach dem re­gionalen Bedarf auszurichten. Die Versorgung in den einzelnen Stadtteilen nach statistischen Bezirken ist in der Anlage 1 nachgewiesen. Dieser ist zu entnehmen, dass nach Fertigstellung der geplanten Einrichtungen nur noch der Statistische Bezirk X, als einziger Stadtteil, ohne Krippenplätze ist. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass man dies in Kombination mit dem Bezirk VIII sehen muss, der eine entspre­chende Platzzahl aufweist, um beide Stadtteile zu versorgen.

 

              Kinder zwischen 3 Jahren und Schulpflicht

              In 28 Kindergärten stehen derzeit 1.808 Plätze für Kinder dieser Altersgruppe zur Verfügung. Zum Inkrafttreten des BayKiBiG waren dies noch 1.863. Vor 15 Jahren verfügte die Stadt Bamberg über 2032 Kindergartenplätze. Die Reduzierung der Plätze war dem Rückgang der Kinderzahlen geschuldet. Erfreulicherweise kann festgestellt werden, dass die Zahl der Kinder in Bamberg seit 2008 wieder steigend ist und im letzen Jahr sogar die Marke von 600 überschritten wurde.

 

              Nach der Entwicklung in den letzten Jahren müssen die in Kindergärten zur Verfü­gung stehenden Plätze differenzierter betrachtet werden, da durch die gesetzlich erlaubte Altersmischung auch Kinder anderer Altersgruppen betreut werden dürfen. Außerdem hat sich zum einen der Stellenwert des Kindergartens zur Bildungsein­richtung verändert und auch die Nachfrage durch die Eltern, welche ihre Kinder mit dem 3. Geburtstag oder auch schon ein paar Monate früher in diese Betreuungs­form geben wollen. Aktuell gibt es den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten 3. Lebensjahr (§ 24 Abs. 1 SGB VIII), ab 2013 ab dem vollendeten 1. Lebensjahr. Für die gesamtstädtische Bedarfslage zeigt sich folgendes Bild:

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

              Wie beiden Diagrammen zu entnehmen ist, steigt die Gesamtzahl der zu betreuen­den Kinder, unabhängig davon, welche Grundgesamtheit man für die Bedarfspla­nung zu Grund legt. Bei dem Wert 3,2 Jahrgänge bedeutet das, dass alle Kinder welche jeweils zum 1.9. das 3. Lebensjahr vollendet haben bis zur Schulpflicht hier mit berücksichtigt sind. Bei dem Wert 3,5 Jahrgänge sind alle Kinder, welche zum 31.12. eines Jahres 3 Jahre oder älter sind, einkalkuliert.

 

              Nachdem, wie bereits beschrieben, sich die Inanspruchnahme wesentlich verändert hat, reicht es nicht mehr aus, die Kinderzahlen des Wertes 3,2 Jahrgänge als Grundlage für die Planungen heranzuziehen. Die erfreuliche Entwicklung, dass die Zahl der Kinder in den nächsten Jahren auch durch zunehmende Geburtenzahlen steigt hat zur Folge, dass gezielt darauf zu schauen ist, wo die Kapazitäten für die Betreuung dieser Altersgruppe zu erweitern sind. Hierzu dient die Betrachtung auf Stadtteilebene. Erkennbar aus den Zahlen der Einwohnerdatei ist jedenfalls die erfreuliche Tatsache, dass die Zahl der Kinder in den nächsten Jahren steigt, im Gegensatz zu den anderen kreisfreien Städten Oberfrankens, bzw. dem überwiegenden Teil Nordostbayerns (siehe Demographiebericht d. Stat. Landesamtes)! Rund 18 % der 2010 in Oberfranken geborenen Kinder sind BambergerInnen.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

              Nach diesen Zahlen sind 3 Bezirke auszumachen, bei denen eine nicht unerhebli­che Zunahme zu verzeichnen ist. Dies sind zum einen die Innenstadt (Bezirk I) und zum anderen zwei Bezirke in Bamberg Ost (Bezirke III und V). Zur besseren Orien­tierung darf auf die als Anlage 2 beigefügte Stadtgrundkarte verwiesen werden. Auch im Berggebiet

 

 

(Bezirk VIII) ist ein leichter Anstieg der Kinderzahlen zu ver­zeichnen (~ 14%). Hingegen ist laut dieser Aufstellung der Stadtteil Gaustadt stag­nierend bzw. leicht rückläufig. Dennoch ist gerade in Gaustadt zu beachten, dass die 50 Plätze des Waldorf-Kindergartens nicht vollständig für die wohnortnahe Ver­sorgung ge­rechnet werden dürfen. Auch besuchen diesen Kindergarten aufgrund seiner spe­ziellen Pädagogik rund 20 Kinder aus dem Landkreis.

 

              Die Notwendigkeit zusätzlicher Plätze in Bamberg Ost und in der Innenstadt wird hierdurch nachdrücklich unterstrichen. Im Innenstadtbereich konnten erfreulicher Weise, durch die weitere Nutzung der Ausweichräume in der Mußstraße 28, kurz­fristig 50 zusätzliche Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden. Zusammen mit den 25 Plätzen, die im Kinderhaus der Universität in der Markusstraße entste­hen, wird sicher ein Teil des Bedarfes gedeckt werden können.

 

              In Bamberg Ost gibt es derzeit leider kein größeres Projekt, welches für die bessere Versorgung mit Kindergartenplätzen ansteht. Die einzige Möglichkeit, hier eine leichte Besserung zu schaffen gäbe es beim Kindergarten St. Franziskus. Hier könnte in Zusammenhang mit der notwendigen Generalsanie­rung und der damit verbundenen Änderung des Daches vom Flachdach zum Pultdach, die Er­weiterung um 1 Gruppe mit 25 Plätzen erfolgen. Aufgrund enormer Anmeldungen ist die Kath. Kirchenstiftung St. Anna auf das Stadtjugendamt zugegangen, um die Mög­lichkeit der Einrichtung einer provisorischen Kindergartengruppe zu prüfen. Nach der Über­prüfung vor Ort zusammen mit dem Erzbischöflichen Bauamt wäre dies durch die Verlegung des Mehrzweckraumes in das Untergeschoß möglich. Die hierfür not­wendigen baulichen Maßnahme und Beschaffungen halten sich im ver­tretbaren Rahmen, weshalb hierzu in einem eigenen Sitzungsbeitrag berichtet wird. Bei den anderen Einrichtungen fehlen der­zeit die Möglichkeiten der Erweiterung.

 

              Dennoch konnten mit diesen 3 Maßnahmen schnell und unbürokratisch 100 zusätzliche Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden!

 

              Im Berggebiet (Bezirk VIII) steht als große Maßnahme des Diözesancaritasverban­des die Generalsanierung des 4-gruppigen Kindergartens St. Elisabeth und der 3-gruppigen Kinderkrippe Bienenkorb mit Erweiterung um eine Gruppe an. Die Maß­nahme befindet sich in der Vorplanungsphase und soll nach den erfolgten Abstim­mungen mit der Regierung von Oberfranken und dem Baureferat nach dem Willen des Trägers 2012, als letzte große Baumaßnahme auf dem Gelände Jakobsberg 31 umgesetzt werden.

 

              In den statistischen Bezirken VI und VII ist rechnerisch eine Überversorgung gege­ben. Beim Bezirk VII ist jedoch der Waldkindergarten mit 18 Plätzen, der Kinder aus ganz Bamberg betreut. Zudem wird hier das unmittelbar angrenzende und unter­versorgte Berggebiet mit versorgt. Der Statistische Bezirk VI liegt zwischen zwei unterversorgten Gebieten (Bezirk V und Bezirk I). Durch die Nähe von zwei Ein­richtungen zur Innenstadt wird vor allem auch die Nachfrage aus diesem Bezirk mit ab­gedeckt. Hier wird in 2012/2013 der Ersatzneubau des Kindergarten Maria Hilf aufgrund des baulichen Zustandes durchgeführt werden müssen. Hierbei wird auch noch die Frage zu klären sein, ob die Einrichtung mit 3 Kindergarten­gruppen, wie bisher, oder in anderer Altersstruktur zu erstellen ist.

 

              Langfristig ist anzustreben, die Zahl an Plätzen bereit zu stellen, welche für die Betreu­ung von 3,5 Jahrgängen erforderlich sind (> 2.000 Plätze). Hierbei ist hin­sichtlich der Betreuung von Kindern mit Behinderungen im Sinne der Inklusion dar­auf zu achten, dass eine Betreuung nach Möglichkeit in dem jeweiligen Wohnum­feld erfolgen kann.

 

 

 

 

              Schulkinder

 

              Die Betreuung von Schulkindern wird durch die Doppelzuständigkeit von Sozial- und Kultusministerium nicht erleichtert. Die im Schulbereich vorhandenen Möglich­keiten im Rahmen der Mittagsbetreuung bzw. der sog. offenen Ganztagsschule ha­ben einerseits unmittelbaren Einfluss auf die Nachfrage anderer Angebote, ande­rerseits ergeben sich dadurch Bedarfe, z.B. in den Ferien, welche nicht ohne Prob­leme zu decken sind.

              Die Zahl der betreuten Kinder in Kinderhorten und auch in Kindergärten, entweder als einzelne Kinder in der Kindergartengruppe oder auch als gesonderte Schulkind­gruppe hat in den letzten Jahren zugenommen, weshalb zuletzt im Kinderhaus Am Stadion eine Schulkindgruppe geschaffen wurde. Eigene Gruppen existieren derzeit im Kindergarten St. Sebastian, in den Kindertagesstätten Jean Paul und Philippus sowie im Kinderhaus Am Stadion mit insgesamt 80 Plätzen. Daneben sind in den 5 Kinder­horten insgesamt 307 Plätze verfügbar. Neben den festen Gruppen in den ge­nannten Kindergärten gibt es natürlich auch noch vereinzelte Betreuung von Schul­kindern, überwiegend im Grundschulalter, in den anderen Bamberger Kinder­gärten. Zum Stand 01.01.2011 waren dies insgesamt 63 Schulkinder.

 

              Im Schuljahr 2010/2011 gibt es an insgesamt 10 Schulen Mittagsbetreuung. Eine Abfrage ergab, dass zum 01.01.2011 dort 246 Kinder (ohne Hainschule und Montessorischule) betreut wurden.

 

              Die aktuellen Einwohnerzahlen zeigen in der regionalen Verteilung folgendes Bild:



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

              Die Kinder, welche in Fördereinrichtungen betreut werden können wir hier leider nicht differenziert erfassen. Wir können lediglich die Gesamtsumme den anderen Betreuungsplätzen hinzurechnen. Nach deren Angaben wurden zum 1.1.2011 dort 140 Kinder betreut. In der Hausaufgabenbetreuungsstelle des Stadtjugendamtes in der Gereuthstraße wurden zusätzlich 15 Kinder betreut.

 

              Aus den vorhandenen Plätzen in Kinderhorten und Kindergärten errechnet sich so­mit eine Versorgungsquote von 23% für den Grundschulbereich bzw. 15% für die Teilhauptschule (Klassen 1 mit 6). Rechnet man sämtliche betreute Schulkinder (307 + 144 + 246 + 140 + 15 = 712) zusammen so errechnet sich im Verhältnis zu den Schülerzahlen der Grundschule ein Versorgungsgrad von 34 % (bezogen auf die Grund- und Teilhauptschule: 22,3%).

 

              Angesichts der Zuständigkeit des Schulwesens für die Betreuung von Schulkindern in den Formen Mittagsbetreuung an Grundschulen und Ganztagsschulen (offen oder gebunden) wird ein weiterer Ausbau im Rahmen der Zuständigkeit des BayKiBiG durch das Stadtju­gendamt derzeit nicht aktiv betrieben. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten werden gemeinsame Überlegungen mit dem Schulreferat erfolgen und die weiteren Notwendigkeiten in diesem Bereich unter den Aspekten Bedarf und Finanzierung beleuchtet.

 

              Bedarfsfeststellung:

 

A)              Kinder unter 3 Jahren

              Die Bedarfsfeststellung für diese Altersgruppe orientiert sich zunächst am Rechtsan­spruch ab dem 01.01.2013 für 35% der 1-3jährigen Kinder.

 

              Für die Stadt Bamberg bedeutet dies aktuell die Bereitstellung von insgesamt

417 Plätzen

              Die Bereitstellung der Plätze erfolgt in folgenden Einrichtungen

 

 

              1.              Vorhandene Plätze

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

              2.              Aktuell entstehende Plätze

 

 

 

 

 

 

 

 

Zw.su.:        341

 

 

              3.              Noch geplante Plätze/Projekte

 

 

 

 

 

           Ges.su.:      383

 

 

 

 

 

 

 

4.              Die Differenz zum vollständigen Rechtsanspruch wird durch Kindertagespflegeplätze und weitere Projekte, die  zu gegebener Zeit vorgestellt werden, ausgeglichen.

 

 

 

B)              Kinder zwischen 3 Jahren und der Schulpflicht

 

              Bei der Bedarfsfeststellung für diese Altersgruppe ist zunächst festzustellen, dass es auch hier einen Rechtsanspruch für die Kinder gibt. Nach den Erhebungen und dem artikulierten Bedarf ist davon auszugehen, dass für alle Kinder, die zum 31.12. eines Jahres 3 Jahre oder älter (bis zur Schulpflicht) sind, ein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden muss. Einen Anspruch auf einen bestimmten Platz gibt es jedoch nicht. Somit ist zunächst von der Gesamtsumme der Kinder im Stadtge­biet auszugehen. Da die Zahlen schwankend sind, wird der Mittelwert aus den Kin­dergartenjahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 als bedarfsnotwendige Platzzahl definiert.

 

              Somit werden

1.963 Plätze

              als bedarfsnotwendig festgestellt.

 

              Die aktuelle Platzzahl beträgt mit den zum 1.9.2011 zusätzlich zur Verfügung stehen­den 75 Plätzen in der Innenstadt und 25 Plätzen in Bamberg Ost 1.908 Plätze (genaue Aufstellung siehe Anlage 3).

 

              Bei den noch fehlenden Plätzen soll versucht werden diese im Zuge von anstehen­den Sanierungs- und Umbaumaßnahmen zu realisieren.

 

 

C)              Schulkinder

 

              Bei den Schulkindern gibt es durch das BayKiBiG keinen definierten Rechtsan­spruch. Zudem ist hier auch noch die Zuständigkeit des Schulbereiches gegeben.

 

              Der aktuelle Bedarf in der Stadt Bamberg wird deshalb in Höhe der derzeit verfügba­ren Plätze in Kindergärten, Kinderhorten, Netz für Kinder Einrichtungen mit

             

              23% der Grundschulkinder, derzeit 307 Kinderhortplätze, 15 Plätze in der HGB Gereuth und 144 betreute Kinder in Kindergärten und Netz für Kinder Einrich­tungen

              definiert. Die weitere Entwicklung bleibt zu beobachten.

 

 

 

II.              Beschlussvorschlag

 

              1.              Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

              Den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in der Stadt Bamberg festzustellen und zwar:

              1.1              Für Kinder unter 3 Jahren              417 Plätze

              und zwar durch die Bereitstellung der Plätze in


                            Vorhandenen Einrichtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                            Geplante aktuell in Umsetzung befindliche Einrichtungen

 

 

 

 

 

 

Zw.su.:        341

 

 

                            Geplante noch nicht in Umsetzung befindliche Einrichtungen

 

 

 

 

             Ges.su.:      383

 

              Für die noch fehlenden Plätze wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Planungen zu gegebener Zeit vorlegen.

 

              1.2              Für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr

                            bis zur Einschulung              1.963 Plätze

 

              Die Bereitstellung der Plätze erfolgt in den bestehenden Einrichtungen lt. Anlage 3 mit 1.908 Plätzen. Für die noch fehlenden Plätze wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Planungen zu gegebener Zeit vorlegen.

 

 

              1.3              Für Schulkinder mit              307 Plätzen

                            in Kinderhorten und

 

                            in Kindergärten mit festen Gruppen mit              83 Plätzen

 

              Die weiteren Belegplätze in Kindergärten und Netz für Kinder Einrichtungen sind variabel und können zahlenmäßig nicht festgeschrieben werden, sind jedoch für die Errechnung der Bedarfsdeckung jeweils diesen Plätzen hinzu­zurechnen, ebenso wie die Kinder in Mittagsbetreuungen und Sondertages­stätten.

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe der gesetzlichen Förderung bzw. Investitionsförderung für beschlossene Maßnahmen, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren für noch zu schaffende Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen mit folgenden Kostenwerten je nach Buchungszeit und pädagogischem Faktor.

 

 

             

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Die in den künftigen Jahren benötigten Haushaltsmittel sind nach Anforderung durch das Kämmereiamt rechtzeitig für die einzelnen Haushaltsjahre anzumelden. Über die Mittelbereitstellung entscheidet dann der Stadtrat in den jeweiligen Haushaltsjahren im Rahmen seiner Prioritätensetzung und der zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Die laufenden Personal- und Sachkostenzuschüsse der Folgejahre sind aus dem jeweiligen Budget des Jugendamtes zu decken.

 

Bamberg,

Finanzreferat

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

Amt 20              ____________________

              Peter Distler

 

 

Amt 200              ____________________

              Thomas Friedrich

 

Verteiler:

Amt 20 zum haushaltsrechtlichen Vollzug.

 

 

Anlagen:

1) Bedarfsplan

2) Bedarfsplan Stadtkarte

3) Bedarfsplan Kitaplätze

 

 

 

Bamberg, 10.06.2011

Sozialreferat                                                                                    Stadtjugendamt

 

 

 

R. Haupt                                                                                    Diller

Berufsm. Stadtrat                                                                      stv. Amtsleiter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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