Beschlussvorlage - VO/2011/0344-45
Grunddaten
- Betreff:
-
Veranstaltungskalender für Stadt und Landkreis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Kulturamt
- Beteiligt:
- 2 Finanzreferat; 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Hipelius Werner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kultursenat
|
Empfehlung
|
|
|
14.07.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Empfehlung
|
|
|
26.07.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtrat der Stadt Bamberg
|
Entscheidung
|
|
|
27.07.2011
|
I. Sitzungsvortrag:
Der Veranstaltungskalender für Stadt und Landkreis wird seit Januar 2006 angeboten und hat sich als wohl führende monatliche Informationsquelle rund um das Veranstaltungsgeschehen in Stadt und Landkreis etabliert. Dies belegen auch die rund 30.000 Internetnutzer (116.000 Seitenaufrufe) pro Monat sowie die Printausgabe in einer Auflagenhöhe von 15.000 Stück im Monat; im Jahr der Landesgartenschau sollen es ca. 16.500 sein. Zwischenzeitlich können die Daten auch über BambergApp abgerufen werden. Im Jahr der Landesgartenschau gewinnt dieses Medium noch an besonderer Bedeutung.
Der mit dem Kooperationspartner 2mcon am 14.11.2008 geschlossene Vertrag beinhaltet eine finanzielle Beteiligung von Stadt und Landkreis mit je 29.750 pro Jahr an den jährlichen Gesamtkosten von insgesamt 160.000 . Dieser auf 3 Jahre befristete Kooperationsvertrag läuft am 31.12.2011 aus.
Das Kulturreferat - und dem Vernehmen nach auch der Landkreis - wollen sehr gerne dieses überaus beliebte Medium fortführen, so denn auch die Finanzierung gesichert ist. Frau Märthesheimer von 2mcon hat in einem Telefonat bereits angedeutet, dass der bisherige Vertrag zu gleichen Konditionen verlängert werden könnte, wenn möglich wieder für 3 Jahre. Auf eine öffentliche Ausschreibung könnte nach Rücksprache mit Herrn Maierhofer von der Zentralen Beschaffungs- und Vergabestelle verzichtet werden, da die Fa. 2mcon den Veranstaltungskalender zusammen mit dem Kulturamt entwickelt hat und somit quasi auch Gestaltungs- und Urheberrechte zugunsten von 2mcon auf dem Werk Veranstaltungskalender ruhen.
Im Hinblick darauf, dass eine nahtlose Fortführung des Kalenders ab Januar 2012 wünschenswert ist und auch möglich sein sollte, wäre eine Mittelbereitstellung in den Jahren 2012, 2013 und 2014 von jährlich 29.750 erforderlich. Voraussetzung ist, dass sich der Landkreis in gleicher Höhe an den Kosten beteiligt.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
Der Kultursenat empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat:
1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Ab dem Haushaltsjahr 2012 werden - zunächst wieder auf die Dauer von 3 Jahren - jährlich 29.750 bereitgestellt. Dies unter der Voraussetzung, dass sich der Landkreis in gleicher Höhe beteiligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Fa. 2mcon einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Vertragspartner sollen Stadt Bamberg und Landkreis Bamberg sein.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
x | 4. | Kosten in Höhe von jährlich 29.750 EUR. |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Der Haushaltskonsolidierungsbeschluss des Stadtrates vom 27.10.2010 fordert den Erhalt der bisherigen freiwilligen Leistungen, die Regierung hat den Haushalt 2011 u.a. nur mit der Auflage genehmigt, dass keine neuen freiwilligen Leistungen veranschlagt werden dürfen.
Da für den Veranstaltungskalender bereits in den Jahren 2009 bis 2011 Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 29.750 im jeweiligen Haushaltsplan veranschlagt waren, bedeutet eine Fortführung des Kalenders bei gleichen Konditionen keine Ausweitung freiwilliger Leistungen und stellt auch keine neue freiwillige Leistung dar. Somit läge kein Verstoß gegen die Haushaltskonsolidierung und die Haushaltsgenehmigung vor.
Sofern
- der Vertrag mit gleichen Konditionen (jährlich max. 29.750 ) fortgeführt wird und
- der Landkreis sich in gleicher Höhe an den Kosten beteiligt,
bestehen seitens des Finanzreferates keine Einwände bzgl. einer Fortführung des Kalenders.
Bamberg, 22.06.2011
Finanzreferat
Bertram Felix
Berufsm. Stadtrat
Amt 20
(Thomas Friedrich)
Amt 20/200
(Nicole Werlich)