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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2008/0178-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2009

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II. Beschlussvorschlag

1.    Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2009 bleiben die im Vermögenshaushalt der Stadt ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze gesperrt.

 

2.    Die bei den verschiedenen Einzelplänen veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter (Ausgabengruppe 98) sind - soweit nichts anderes bestimmt ist - bis zum 30.09.2009 gesperrt. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt gesonderte Entscheidung.

 

3.    Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 und 2 sind

 

a)  die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2009 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen, einschließlich der Baumaßnahmen für Neuanlagen und Verbesserung der Straßenbeleuchtung (HSt. 6700.9670); gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderungsprogramme, auch wenn im HJ 2008 Mittel bereitgestellt wurden, sofern noch kein Bewilligungsbescheid bzw. keine Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vorliegen.

b)  die Haushaltsansätze der UAe 3600, 6200, 6250, 6300, 7500, 7915, 8550, 8800 und 8830 für den Erwerb von Grundstücken bzw. die Zahlung von Renten auf Grundbesitz;

c)  die Haushaltsansätze des Einzelplanes 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“;

d)  die Ansätze der UAe 6150 „Städtebauförderung“ und 6151 „Soziale Stadt“, sofern Bewilligungsbescheide und entsprechende Einnahmen von Bund und Land vorliegen;

e)  die Ansätze der Einzelhaushaltsstellen für Globalbeträge (sofortige Freigabe: 50 v. H. des Haushaltsansatzes) d. s.

 

0200.9350 „Büroeinrichtung einschl. –maschinen“

181.500

0200.9351 „Fahrzeuge einschl. Arbeitsgeräte u. –maschinen“

200.000

0600.9356 „Anschaffung von IT“

450.000

2000.9354 „Schuleinrichtung u. Lehrmittel“

18.000

2000.9356 „IT-Ausstattung“

120.000

 

f)   folgende beim Einzelplan 2 „Schulen“ ausgewiesenen Haushaltsansätze für „Bauwendungen“: sofortige Freigabe: 50 v. H. der jeweiligen Haushaltsansätze, sobald Frage der staatl. Förderung geklärt ist,

 

2000.9404

25.000 €

2150.9400

463.500 €

2150.9406

100.000 €

21501-21513.9356

je 5 €

21501-21513.9400

je 5 €

21501-21513.9404

je 5 €

2200.9356

5 €

2200.9400

82.000 €

2200.9402

5 €

2430.9356

5 €

2430.9400

82.000 €

2430.9402

5 €

2600.9356

5 €

2600.9400

75.000 €

2600.9404

5 €

2700.9356

5 €

2700.9400

34.000 €

2700.9404

5 €

 

Weitere 50 v. H. werden nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung freigegeben.

 

g)  Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 50 v. H.

 

0690.9401

Bauwendungen, IT-Verkabelungen

15.000

 

h)  die Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 100 v. H.

 

0690.9406

Bauwendungen Rathäuser

180.000

2301.9830

Investitionsumlage an Zweckverband Gymnasien Stadt u. Landkreis Bamberg

118.560

2401.9831

Investitionsumlage an den Zweckverband Berufsschulen

1.000.000

5810.9300

Kapitaleinlagen Landesgartenschau 2012 GmbH

2.930.000

 

i)   die Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

4320.9875

Invest.zuschuss nach SGB XI für ambulante Pflegeeinrichtungen

120.000

4320.9876

Invest.zuschuss nach SGB XI für stationäre Pflegeeinrichtungen

160.000

5510.9879

Investitionszuschüsse an Sportvereine

51.200

 

j)   die Ansätze der Gruppierung 9359 „Schuleinrichtung u.a.“ des Einzelplanes 2 „Schulen“ (Freigabe: 100 v. H.)

 

k)  die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

sind aus dem Haushaltsplan 2009 ersichtlich

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