Beschlussvorlage - VO/2011/0368-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorberatung des Abschnitts "Jugendhilfe" zum Haushaltsenwurf 2012 1. Verwaltungshaushalt 2. Vermögenshaushalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beteiligt:
- 20 Kämmereiamt; 51 Stadtjugendamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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21.07.2011
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I. Sitzungsvortrag
Der Einladung zur Jugendhilfeausschuss-Sitzung sind die von der Verwaltung des Jugendamtes aufgestellten Entwürfe des Abschnitts "Jugendhilfe" beigefügt und zwar für alle Positionen, für die das Jugendamt anordnungsberechtigt ist. Zu unterscheiden hiervon ist der Budgetring 510, welcher bestimmte Positionen nicht beinhaltet (wie z.B. Kosten für Bürobedarf, EDV, etc.):
1. Verwaltungshaushalt 2012 mit
1.1 Zusammenstellung Haushaltsentwurf - Jugendhilfe 2012
1.2 Seiten 1 mit 32 für die einzelnen Unterabschnitte
2. Vermögenshaushalt 2012 mit Seite 1 mit 2
1. Verwaltungshaushalt 2012
In der Zusammenstellung sind neben den Anforderungen zum Haushaltsjahr 2012 für einen Vergleich daneben gestellt:
· Anforderungen und Ansätze für den Haushalt 2011
· Rechnungsergebnis 2010
· Rechnungsergebnis 2009
Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2012 und die Veränderungen zu den Vorjahren im Hinblick auf Anforderungen, Ansätze und Rechnungsergebnisse sind in den einzelnen Unterabschnitten ausgewiesen. Bei den wesentlichen Veränderungen sind die Begründungen angemerkt. In der Sitzung erfolgen weitere Hinweise und Ergänzungen.
Die Steigerung der öffentlichen Ausgaben für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe seit 2006 ist zum größten Teil auf den Ausbau der Angebote für unter 3-Jährige bzw. insgesamt auf die höheren Ausgaben im Kinderbetreuungsbereich zurückzuführen. Die weiteren Steigerungen sind (nicht nur in Bamberg, sondern nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes) auf die Entwicklungen bei der Heimerziehung, der Vollzeitpflege und der ambulanten Hilfen zurückzuführen.
Hier findet auch die öffentliche Debatte um Kindeswohlgefährungen ihren Niederschlag. Weitere Auswirkungen hierbei ist auch die erhebliche Steigerung im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Unterbringungen gem. § 19 SGB VIII, welche 2012 zu einer 100%igen Steigerung im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2010 führt.
Die Leistungen des Jugendamtes sind zwar sehr vielfältig, fiskalisch betrachtet besteht der Jugendhilfeetat jedoch im Wesentlichen aus zwei Bereichen:
1. Die Einzelfallhilfen (ambulante, teiltstionäre, stationäre Maßnahmen) mit insgesamt rund 5,5 Mio ;
2. Die Kindertagesbetreuung mit insgesamt rund 5,8 Mio
jeweils im Zuschussbedarf, also der Nettobelastung für die Stadt Bamberg.
Der Haushaltsansatz für das laufende Haushaltsjahr muss nach den heutigen Controllingdaten sicher um einen Betrag angehoben werden, der im Endeffekt die Höhe der ursprünglich angeforderten Mittel erreichen wird.
Die notwendige Erhöhung der Ansätze ist somit nicht das Ergebnis von Kostensteigerungen des laufenden Jahres, sondern voraussehbarer Kostenbelastungen aufgrund von vorhandenen Fallzahlen bei den Einzelfallhilfen bzw. vorausberechenbarer Kosten bei der kindbezogenen Förderung bei den Kindertageseinrichtungen.
In dem vorgelegten Haushaltsentwurf sind wiederum keinerlei Positionen enthalten, die verfügbar sind. Die Anforderungen beinhalten lediglich die zum aktuellen Zeitpunkt für ein Jahr hochgerechneten Kosten im gesamten Aufgabenspektrum des Jugendamtes.
Die Leistungen nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG sind keine freiwilligen, sondern Pflichtleistungen, welche in vielen Teilen nicht nur von der Art, sondern auch von der Höhe der Leistungen vorgegeben sind.
Die Steigerung bei den Einzelfallhilfen beträgt, je nach Betrachtungsweise, 0,6 Mio (ausgehend vom Rechnungsergebnis 2010) bzw. 1,53 Mio (bezogen auf den aktuellen, gekürzten Ansatz).
Nach unseren Berechnungen sind die angeforderten Haushaltsmittel zwingend erforderlich, wobei eventuelle Fallmehrungen bei all diesen Kalkulationen nicht mit eingerechnet sind.
Abschnitt 45 | Anforderung 2012 | Anforderung 2011 | Aktueller Ansatz2011 | RE 2010 |
Einnahmen | 1.312.930 | 1.238.610 | 1.252.130 | 1.517.698,50 |
Ausgaben* | 6.867.200 | 6.532.300 | 5.275.470 | 6.431.680,90 |
Zuschuss | 5.554.270 | 5.293.690 | 4.023.340 | 4.913.982,40 |
* in diesem Betrag sind die im Globalansätzen bei 4070.7000 und 4070.7020 enthaltenen Ansätze für den Stadtjugendring und den Verein für Jugendhilfe nur beim Rechnungsergebnis mit eingerechnet (siehe gesonderte Aufstellung).
Bei den Einzelfallhilfen musste für 2012 vor allem in den beiden Bereichen § 19 SGB VIII (Mutter-/Vater-Kind-Unterbringung) und § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte) erheblich nachgesteuert werden. War vor allem die Hilfe nach § 19 SGB VIII in den letzten Jahren kaum erforderlich, hatten wir heuer bereits 6 Fälle (aktuell 5). Es betrifft dies vor allem junge Frauen, die früher selbst Jugenhilfeleistungen erhalten haben. Auch bei den Eingliederungshilfen ist eine deutliche Zunahme zu verzeichnen, wobei dies neben den stationären Unterbringungen auch den teilstationären Bereich in Heilpädagogischen Tagesstätten betrifft. Diese Tendenz, dass immer mehr Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit seelischer Behinderung stationär untergebracht werden müssen zeigt sich in vielen Jugendamtsbezirken. Die hohen Kosten für Eingliederungshilfe resultieren zum einen aus äußerst kostenintensiven Heimunterbringungen. Dabei handelt es sich um Institutionen und Einrichtungen, die aufgrund der Schwere der Behinderung des Einzelnen ein breites Spektrum an therapeutischen und erzieherischen Maßnahmen vorhalten. Dabei ist davon auszugehen, dass es sich hier immer um langfristig angelegte Hilfen handelt, da diese u.U. bis zum 27. Lebensjahr in der Jugendhilfe verbleiben. Hier zeigt sich, wie stark die Jugendhilfe fremdbestimmt ist, da hier auch keine andere Art der Hilfe bewilligt werden kann.
Bei den Förderangeboten ist die Übernahme des Mittagessens durch das Bildungs- und Teilhabepaket für die niedrigere Anforderung verantwortllich. Allerdings sorgt die weiter steigende Inanspruchnahme der Kindertagespflege für eine deutliche Anhebung dieses Ansatzes. Die finanzielle Situation der Tagesmütter hat sich zwar durch eine Anhebung des Tagespflegegeldes zum 01.01.2011 geringfügig verbessert, jedoch ist ein Stundensatz von ca. 2,70 bis 3,60 nach wie vor nicht dazu geeignet, dieses Angebot für Tagesmütter attraktiv zu machen.
Die sogenannten geerbten Fälle haben uns gerade heuer wieder besonders getroffen. Momentan liegen wir bei den Kosten für diese Fälle wieder einmal über der Millionengrenze. Erneut dürfen wir darauf hinweisen, dass der Stundensatz der Fachleistungsstunde im ambulanten Bereich, in Absprache mit den Bamberger Trägern, weiterhin (seit 2001!) unverändert gilt.
Im Unterabschnitt 46, institutionelle Förderung von Einrichtungen der Jugendhilfe, mussten die Ansätze wegen der unten genannten Gründe ebenfalls erhöht werden. Die Kosten für das Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit sind in diesen Summen ebenfalls enthalten, wobei zu beachten ist, dass die Personalkosten sowie Gebäudekosten bislang nicht in den Ansätzen des Jugendamtes verortet waren.
Abschnitt 46 | Anforderung 2012 | Anforderung 2011 | Aktueller Ansatz2011 | RE 2010 |
Einnahmen | 4.857.400 | 4.556.400 | 4.554.900 | 4.545.950,44 |
Ausgaben* | 11.039.400 | 9.788.900 | 9.772.348 | 10.097.002,90 |
Zuschuss | 5.772.000 | 5.232.500 | 5.217.448 | 5.551.052,46 |
* in diesem Betrag sind die in den Globalansätzen bei 4070.7000 und 4070.7020 enthaltenen Ansätze für den Jugendtreff Gaustadt, Spielmobil, Zuschüsse für Einrichtungen der offenen Jugendarbeit nur beim Rechnungsergebnis mit eingerechnet (siehe gesonderte Aufstellung).
Im Bereich der institutionellen Förderung wirkt sich hauptsächlich der Ausbau der Kinderbetreuung unter 3 Jahren aus. Die hier zu leistende kindbezogene Förderung steigt für alle Einrichtungsarten um rund 0,5 Mio. im Zuschussbereich. Die Ausgabenseite schlägt durch die Ausreichung auch des staatlichen Anteiles natürlich wesentlich höher zu Buche.
Der von der Stadt Bamberg als freiwilliger Zuschuss beschlossene Betrag von 150,00 jährlich je genehmigten Platz steigt natürlich ebenfalls durch die zusätzlich entstehenden Plätze, weshalb hier insgesamt 387.500,00 eingestellt wurden.
Außerdem ist in dem Ausgabebetrag auch der Betrag von 410.000,00 für das Gesamtkonzept der offenen Jugendarbeit enthalten. Nach Rücksprache mit dem Finanzreferat wird dieser Betrag jedoch nicht in den Budgetring des Jugendamtes mit eingerechnet, sondern läuft außerhalb gesondert.
Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments hat Jugend zum Schwerpunkt des Haushaltsjahres 2011 ausgerufen. Dort heißt es Die Jugend stehe im Zentrum von sozialen und integrationsorientierten Strategien und bilde mit ihrer Innovationsfähigkeit eine - gleichsam naturgegebene - Schlüsselressource für Entwicklung und Wachstum, auf die sich die EU stützen sollte.
Auch für eine Stadt ist das Themenfeld Kinder, Jugendliche und Familien insgesamt eine Schlüsselressource, weshalb Investitionen hier besonders lohnen. Dies kommt auch in den Ergebnissen des Rankings Zukunftsatlas 2010 von Prognos, Deutschlands Regionen im Zukunftswettbewerb zum Ausdruck. Dort wird die Stadt Bamberg als Region mit sehr hohen Zukunftschancen ausgewiesen.
Globalbetrag:
Die Ansätze für 2012 wurden mit den freien Trägern besprochen. Veränderungen zum Vorjahr gibt es beim Globalansatz 2 beim Stadtjugendring mit einer geringen Anpassung hinsichtlich der Personal- und Sachkosten beim Aufwand für die Geschäftsführung. Der Ansatz für den Jugendtreff SuperGau ist in das Gesamtkonzept für die offenen Jugendtreffs eingeflossen. Der Ansatz für den Verein für Jugendhilfe konnte auf niedrigem Niveau gehalten werden, da nach dessen Finanzplanung eine Überzahlung, durch einen gesunkenen Anteil im Verhältnis Stadt und Landkreis Bamberg, entstanden ist. Insgesamt bedeutet dies somit einen um 83.000,00 verringerten Ansatz.
Beim Globalansatz 1 sind zwei Positionen im Vergleich zum Vorjahr verändert. Als erstes haben wir den Ansatz für das Mütterzentrum Känguruh auf 10.000,00 angehoben. Durch das neue Programm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern wird eine kommunale Beteiligung erforderlich, damit die Bundesmittel abgeschöpft werden können. Der eingestellte Betrag wäre das notwendige Minimum an kommunaler Beteiligung, um die Mittel dieses Förderprogrammes (max. 30.000 ) zu erhalten. Sollte das Känguruh beim Förderantrag nicht zum Zuge kommen, ist nach Auffassung des Stadtjugendamtes dieser Förderbetrag umso mehr angebracht, um die vielfältige und umfangreiche Arbeit des Mütterzentrums zu unterstützen.
Im weiteren haben wir den Betrag für die Förderung der Projekte zur berufsbezogenen Jugendarbeit auf 10.000,00 angehoben. Die Projekte der Berufsbezogenen Jugendsozialarbeit (z.B. Projekt Arbeiten und Lernen, Zirkuswerkstatt, Hauswirtschaftsdienste, Galileo, ) können sich nicht mehr wie bisher finanzieren. Infolge gesetzlicher Änderungen ist zum Erhalt der Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfond (ESF) neben Eigenmitteln des Trägers eine Förderung seitens der öffentlichen Jugendhilfe der Stadt Bamberg in angemessener Höhe zwingend erforderlich. Deshalb müssen die Mittel auf alle Träger mit ähnlichen Angeboten, welche einen entsprechenden Antrag stellen, verteilt werden. Da sich die Anzahl der Projekte erhöht und eine Minimalförderung der Projekte möglich sein sollte, wurde der eingestellte Betrag auf 10.000,00 für alle Projekte erhöht.
Die anderen Beträge in den Globalansätzen sind unverändert zum Vorjahr.
2. Vermögenshaushalt
Für 2012 ff sind im Investitionsbereich neben den Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr Mittel für größere Sanierungsmaßnahmen bzw. Generalsanierungen und Ersatzneubauten einzustellen. Eine Abfrage bei den Bamberger Trägern hat ergeben, dass in den nächsten Jahren bei einigen Einrichtungen ein größerer Sanierungsaufwand besteht. Die einzelnen Meldungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Zu berücksichtigen hierbei ist noch, dass nicht alle Träger gemeldet haben, sodass durchaus noch weitere Maßnahmen anstehen könnten. Die meisten dieser Maßnahmen können im Rahmen der Mittel im Verwaltungshaushalt für freiwillige Zuschüsse zu Bau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen (HSt. 46400.70890., 46420.70890, 46440.70890) abgewickelt werden.
Aus diesen Anmeldungen und aus der Notwendigkeit, bei weiteren 3 Einrichtungen einen Ersatzneubau, bzw. eine Generalsanierung durchführen zu müssen, sind die nachfolgenden Anmeldungen zum Vermögenshaushalt 2012 entstanden. Die Maßnahme 1 und 2 sind bereits beschlossen und auch mit gewissen Beträgen im Haushalt 2011 eingeplant. Bei der Maßnahme 5 hat sich der Arbeiterwohlfahrt kurzfristig die Möglichkeit eröffnet, eine Krippengruppe im Nachbaranwesen (bisher gewerbliche Nutzung) zum Kindergarten Sylvanersee einzurichten.
Die Maßnahmen 3 und 4 sind ein Projekt, nämlich der Ersatzneubau des Kindgartens St. Elisabeth (über 45 Jahre alt!) und der Kinderkrippe Bienenkorb, welche als letzte Maßnahme des Areals Jakobsberg 31 durch den Diözesancaritasverband für Ende 2012/2013 geplant ist. Die Planung des Projektes liegt zwischenzeitlich vor und ist auch bereits mit der Regierung von Oberfranken, dem Planungsamt und dem Bauordnungsamt dem Grunde nach abgesprochen. Gesamtkosten der Maßnahme liegen nach der aktuellen Schätzung bei insgesamt rund 4,25 Mio , wobei der Eigenanteil des Trägers bei ca. 1,44 Mio ! und der Nettofinanzierungsanteil der Stadt Bamberg bei etwa 1,93 Mio liegen wird. Insgesamt wird mit diesem Ersatzneubau eine Einrichtung für 90 Kindergartenplätzen (davon 1 integrative Gruppe) und 48 Krippenplätzen (davon 8 Plätze neu) errichtet!
Mit den Maßnahmen 1 bis 5 könnten 5 neue Krippengruppen mit insgesamt 54 Plätzen geschaffen.
Neben den neuen Plätzen für die unter Dreijährigen stehen in den kommenden Jahren einige Generalsanierungen von Kindergärten an, welche nach einer Nutzungszeit von über 35 Jahren notwendig sind. Diese müssen in den nächsten 2 bis 3 Jahren zwingend durchgeführt werden. In der Anmeldung für 2012 sind hierbei als erste Maßnahmen der Kindergarten Friedrich Oberlin (Maßnahme wurde aus dem HH 2011 gestrichen), und der Kindergarten St. Franziskus. Hier stand die Entscheidung an, das marode Kanalsystem (Wasserschaden im Untergeschoß im Sommer 2010) erneuern zu müssen. Zudem war der Kindergarten für die energetische Sanierung des Konjukturpaketes 2 angemeldet, kam jedoch nicht zum Zuge. Mit der Generalsanierung könnte durch eine Aufstockung, mit welcher der notwendige Mehrzweckraum geschaffen werden könnte, auch noch eine zusätzliche, für Bamberg Ost dringend notwendige Gruppe (Kinderkrippe oder Kindergarten) geschaffen werden. Der Antrag des Trägers liegt dem Stadtjugendamt bereits vor.
Die Maßnahmen Nr. 8 und 9 sind notwendige Sanierungsmaßnahmen, da durch Undichtigkeiten hier dringender Reparaturbedarf besteht. Die Maßnahmen kommen jedoch auch aufgrund des Umfanges für eine staatliche Förderung nicht in Betracht. Dennoch müssen diese Mittel zusätzlich bereit gestellt werden, da sonst der Topf für freiwillige Sanierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt hierdurch gesprengt würde und viele andere notwendige Maßnahmen nicht bewilligt werden könnten.
Für nachfolgende Projekte sind Mittel in 2012 einzustellen:
1. UA 4640 Kinderkrippe Nürnberger Str.
Bau und Einrichtung Brutto 563.000,00
Staatliche Förderung 450.000,00
2. UA 4640 Kinderkrippe Waldorf
Restfinanzierung Krippenanbau Brutto 383.000,00
Staatliche Förderung 300.000,00
3. UA 4640 Kinderkrippe Bienenkorb
Ersatzneubau + Erweiterung Brutto 50.000,00
Gesamtbruttoaufwand: 900.000,00
Staatliche Förderung 12.000,00
4. UA 4642 Kindergarten St. Elisabeth
Ersatzneubau Brutto 100.000,00
Gesamtbruttoaufwand: 1.690.000,00
Staatliche Förderung 30.000,00
5. UA 4640 Kindergarten Sylvanersee
Einbau einer Krippengruppe im Nachbaranwesen 170.000,00
Staatliche Förderung 138.000,00
6. UA 4642 Kindergarten St. Franziskus
Generalsanierung mit Erweiterung um 1 Gruppe 640.000,00
Staatliche Förderung 200.000,00
7. UA 4642 Kindergarten Friedrich Oberlin
Generalsanierung des 3-gruppigen Kindergartens 270.000,00
Staatliche Förderung 70.000,00
8. UA 4642 Kindergarten Philippus
Gebäudesanierung 50.000,00
Staatliche Förderung keine
9. UA 4642 Kinderhaus Am Hauptsmoorwald
Dachsanierung 35.000,00
Staatliche Förderung keine
Gesamtaufwand für den UA 46400:
Ausgaben 1.166.000,00
Einnahmen 900.000,00
Zuschuss 266.000,00
Gesamtaufwand für den UA 46420:
Ausgaben 1.095.000,00
Einnahmen 300.000,00
Zuschuss 795.000,00
Für 2013 leiten sich aus diesen Maßnahmen noch Kosten für das Projekt 3 und 4 in Höhe von insgesamt 2.440.000,00 bei möglichen Einnahmen von 610.000,00 ab, die für die Fortsetzung der in 2012 zu beginnenden Maßnahme notwendig sind.
II. Beschlussantrag
1. Die Haushaltsanträge des Stadtjugendamtes werden befürwortet.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsmittel zum Haushalt 2012 anzumelden und zwar
2.1 den Abschnitt "Jugendhilfe" des
Verwaltungshaushaltes lt. Zusammenstellung Anlage 1 mit den Seiten 1 - 33 und den Endsummen
Ausgaben = 18.363.453,00
Einnahmen= 6.188.090,00
Zuschussbedarf = 12.175.363,00
und
2.2 im Vermögenshaushalt 2012 nachfolgende Haushaltsmittel:
1. UA 4640 Kinderkrippe Nürnberger Str.
Bau und Einrichtung Brutto 563.000,00
Staatliche Förderung 450.000,00
2. UA 4640 Kinderkrippe Waldorf
Restfinanzierung Krippenanbau Brutto 383.000,00
Staatliche Förderung 300.000,00
3. UA 4640 Kinderkrippe Bienenkorb
Ersatzneubau + Erweiterung Brutto 50.000,00
Gesamtbruttoaufwand: 900.000,00
Staatliche Förderung 12.000,00
4. UA 4642 Kindergarten St. Elisabeth
Ersatzneubau Brutto 100.000,00
Gesamtbruttoaufwand: 1.690.000,00
Staatliche Förderung 30.000,00
5. UA 4640 Kindergarten Sylvanersee
Einbau einer Krippengruppe im Nachbaranwesen 170.000,00
Staatliche Förderung 138.000,00
6. UA 4642 Kindergarten St. Franziskus
Generalsanierung mit Erweiterung um 1 Gruppe 640.000,00
Staatliche Förderung 200.000,00
7. UA 4642 Kindergarten Friedrich Oberlin
Generalsanierung des 3-gruppigen Kindergartens 270.000,00
Staatliche Förderung 70.000,00
8. UA 4642 Kindergarten Philippus
Gebäudesanierung 50.000,00
Staatliche Förderung keine
9. UA 4642 Kinderhaus Am Hauptsmoorwald
Dachsanierung 35.000,00
Staatliche Förderung keine
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | vorläufig noch keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:
|
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:
Anlagen:
1) Haushaltsenwurf 2012
2) Entwicklung Heimkosten, ambulante Hilfen, Förderung Kitsa
3)Verteilung des Zuschussbedarfs
4) Zuwendungen an freie Träger und Einrichtungen
5) Entwurf Vermögenshaushalt
6) Entwurf Verwaltungshaushalt
Verteiler:
Amt 20 zum haushaltsrechtlichen Vollzug
Bamberg, 08.07.2011
Sozialreferat Stadtjugendamt Stadtjugendamt
I.A. I.A. I.A.
Haupt Behringer-Zeis Diller
Berufsm. Stadtrat Jugendamtsleiterin Amtsrat
Anlagen
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