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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0374-61

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Beratungsfolge

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-          Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-          Bericht über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-          Beschluss über den Bericht zur öffentlichen Auslegung

-          Feststellungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

I.              Sitzungsvortrag:

1.              Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 13.10.2010 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung für das Gebiet zwischen Nördlich der Starkenfeldstraße, westlich des Berliner Rings und südlich der Pödeldorfer Straße in der Fassung vom 13.10.2010 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 02.11.2010 bis 03.12.2010 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Stadtplanungsamt öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

2.              Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein. Die Stellungnahmen beziehen sich sowohl auf die vorbereitende als auch auf die verbindliche Bauleitplanung.

Die Anregungen beziehen sich dabei hauptsächlich auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren Nr. 330 C und führen zu keiner Änderung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung vom 13.10.2010. Lediglich die Verfahrensleiste wurde redaktionell aktualisiert.

 

2.1.       Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

-          Regierung von Oberfranken mit dem Schreiben vom  18.11.2010

-          PLEdoc mit dem Schreiben vom  04.11.2010

-          Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH mit der Email vom 19.11.2010

-          Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH mit dem Schreiben vom  06.12.2010

-          Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH mit dem Schreiben vom 29.11.2010

-          Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung  Bamberg/ Forchheim ZRF mit dem Schreiben vom  28.10.10

-          Umweltamt der Stadt Bamberg mit dem Schreiben vom  30.12.2010

-          Amt für Wirtschaft der Stadt Bamberg mit Schreiben vom 03.12.2010

-          Zentrum Welterbe der Stadt Bamberg mit Schreiben vom 03.12.2010

-          EON Bayern AG mit dem Schreiben vom 05.11.2010

-          EON-Netz GmbH mit dem Schreiben vom  28.10.2010

-          Kabel Deutschland GmbH mit der Email vom 10.11.2010

 

2.2.      Öffentlichkeit

 

-                 keine Anregungen

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

3.              Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss

Es wird beantragt, die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und die Änderung des Flächenutzungsplanes festzustellen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Stadtrat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.              Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 27.07.2011 sowie die Begründung vom 27.07.2011.

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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