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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0389-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

              Rahmenbedingungen

Für bauliche Maßnahmen beim Neubau und der Sanierung städtischer Gebäude basieren die aktuellen und künftigen Anforderungen in energetischer Hinsicht auf folgenden Grundlagen:

-              Energieeinsparungsverordnung 2009

Maßgebender Standard in der Energieeinsparung im Bauwesen ist die Energieeinsparverordnung (EnEV), die in der geltenden Fassung als EnEV 2009 zum 01.10.2009 in Kraft getreten ist. Gegen­über der Novellierung von 2007 wurden die Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäude­hülle um etwa 15 % erhöht und der zulässige Primärenergiebedarf um ca. 30 % verringert. Zudem sind Nachrüstverpflichtungen z.B. die Dämmung oberster Geschossdecken oder die Dämmung freiliegender Heizungsleitungen gefordert.

Baudenkmäler nehmen dabei eine Sonderstellung ein: Von der EnEV kann abgewichen werden, wenn das Baudenkmal dadurch beeinträchtigt wird oder die notwendigen Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden.

-              Europäische Gebäuderichtlinie vom 19.05.2010

In der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden höhere Anforderungen an Gebäude formuliert. Damit soll sichergestellt werden, dass ab 2021, bei öffent­licher Nutzung ab 2019, alle Neubauten als Niedrigstenergiegebäude („nearly zero-energy building“) errichtet werden. Ausnahmen gelten nur für ökonomisch oder technisch nicht sinnvolle Maßnahmen. Der verbleibende Energiebedarf sollte möglichst durch erneuerbare und lokal erzeugte Energien gedeckt werden. Diese Vorgaben sind von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen.


-              Energieeinsparungsverordnung 2012

Die Einführung der EnEV 2012 ist für Anfang 2013 geplant. Sie wird die EU-Gebäuderichtlinie in Deutschland umsetzen und voraussichtlich die Anforderungen der EnEV 2009 sowohl für Neu­bauten als auch für Modernisierungen nochmals um fast 30 % verschärfen. Womöglich wird in der Verordnung auch auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit verwiesen. Demnach sollten sich die Kosten für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen generell innerhalb der Lebensdauer der jeweili­gen Maßnahmen durch die eingesparten Kosten amortisieren.

-              Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 14.07.2010

Gemäß Beschluss Nr. 6 ist „bei Neubau und Sanierungen von städtischen Liegenschaften EnEV 2009 – 30 % einzuhalten“.

Damit werden im Prinzip die Einsparungsziele der EnEV 2012 bereits vorweggenommen. Diese Vorgabe wird gegenwärtig in der Planung bei der Sanierung des Clavius-Gymnasiums und der Martinschule berücksichtigt und dann auch entsprechend baulich umgesetzt.

-              Klimaallianz Stadt und Landkreis Bamberg vom 23.09.2008

In einer gemeinsamen Erklärung wollen Stadt und Landkreis Bamberg unter anderem eine autarke Versorgung aus erneuerbaren Energien für den Strom- und Wärmebedarf bis 2035 erreichen sowie den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen bei kommunalen Liegenschaften bis 2020 um 30 % reduzieren.

 

Ist-Zustand

Anlage 1 zeigt den spezifischen Gesamtenergieverbrauch wesentlicher städtischer Liegenschaften. Die Werte wurden mit Hilfe von Klimafaktoren „bereinigt“. Hierbei werden über ein normiertes Verfahren Witterungseinflüsse berücksichtigt.

Die Höhe der Werte wird auch maßgeblich von der Nutzungsauslastung beeinflusst. So herrscht z.B. an Grundschulen an den Nachmittagen kein oder nur ein sehr eingeschränkter Betrieb, so dass die Raum­temperaturen früher abgesenkt werden können. An der Graf-Stauffenberg-Schule werden hingegen auch in den Abendstunden eine Vielzahl von Räumlichkeiten von der Volkshochschule genutzt.

Unter Einbeziehung der jeweiligen Nutzflächen ergibt sich ein absoluter Gesamtenergieverbrauch je Objekt. Somit kann bei der Zuweisung von Prioritäten berücksichtigt werden, dass größere Bauwerke mit einem geringeren spezifischen Gesamtenergiebedarf dennoch - absolut betrachtet - das größere Einspar­potential besitzen.

Auf der Basis dieser Kennwerte werden den einzelnen Gebäuden Prioritäten in energetischer Hinsicht zugewiesen (siehe Anlage 2):

-              Priorität 1

Gebäude, deren Gesamtenergiebedarf 180 kWh/m2a und deren Nutzfläche 3.000 m2 überschreitet, sowie Gebäude mit einem außerordentlich hohen Energieverbrauch von über 250 kWh/m2a.

-              Priorität 2

Gebäude, deren Gesamtenergiebedarf 170 kWh/m2a und deren Nutzfläche 1.000 m2 überschreitet.

-              Priorität 3

Gebäude, deren Gesamtenergiebedarf 140 kWh/m2a und deren Nutzfläche 500 m2 überschreitet.

-              Priorität 4

Gebäude, deren Gesamtenergiebedarf 100 kWh/m2a und deren Nutzfläche 500 m2 überschreitet.

-              Priorität 5

Gebäude, deren Gesamtenergiebedarf 100 kWh/m2a nicht überschreitet. Hier besteht zunächst kein Handlungsbedarf. Darunter fällt auch die Grundschule Gaustadt, deren Gesamtenergiebedarf nach der Sanierung bei etwa 60 kWh/m2a liegen wird.

Anlage 3 zeigt die Entwicklung der Verbrauchswerte städtischer Liegenschaften im Laufe der vergangenen zwanzig Jahre. Demnach konnten diese trotz einer Flächenmehrung von ca. 10 % um 15 %, der CO2-Ausstoss sogar um 20 % reduziert werden.

Die Einsparungen resultieren im Wesentlichen aus technischen Maßnahmen wie der Regelung der Raumtemperaturen mittels einer zentralen Gebäudeleittechnik, dem Ersatz veralteter Heizkesselanlagen sowie dem Umstieg von Öl auf Gas bzw. Fernwärme und inzwischen auch auf Hackschnitzel als Energie­träger.

Neben rein energetischen Gesichtspunkten spielt auch die Bewertung der Zukunftssicherheit der Gebäude­nutzung eine Rolle. Vor dem Hintergrund sinkender Schülerzahlen müssen vor allem die kleineren Schulen im Bezug auf eine dauerhafte Nutzung einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Gegebenenfalls wären Standorte zusammenzuführen. Die frei werdenden Gebäude müssten dann einer Nachfolgenutzung zugeführt oder verwertet werden.

 

Förderung

Zum einen besteht die Möglichkeit einer indirekten Förderung durch zinsverbilligte KfW-Kredite. Im Programm 218 „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ mit einer Zinsbindung von 10 Jahren und einer Finanzierung von 70 % der förderfähigen Kosten liegt das aktuelle Zinsniveau bei 0,90 % (20 Jahre Laufzeit) bzw. 0,95 % (30 Jahre Laufzeit) effektiv. Seit 01.04.2011 bietet die BayernLabo (Förder­institut der BayernLB) mit dem „Energiekredit Kommunal Bayern“ in Zusammenarbeit mit der KfW bayerischen Kommunen ein Förderprogramm für die energetische Sanierung ihrer Schulen und Jugendeinrichtungen an. Dabei werden die Konditionen des Programms 218 durch die Labo für die erste Zinsbindungsfrist von 10 Jahren weiter verbessert (auf 0,39 % bzw. 0,48 % Effektivzinssatz). Förder­fähig sind bis zu 100 % der Investitionskosten, maximal bis zu 600,-- € pro Quadratmeter Nettogrund­fläche). Es steht allerdings nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung.

Zum anderen sind energetische Maßnahmen an Schulen in dieser Größenordnung im Rahmen von Gesamt­sanierungsmaßnahmen nach den Richtlinien des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaß­nahmen im kommunalen Finanzausgleich FA-ZR 2006 förderfähig. Gegenwärtig werden hierbei 35 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, so dass sich eine Größenordnung von etwa 30 % der gesamten Investitionen ergibt.

Die Gesamtsumme der investiven Maßnahmen muss mindestens 25 % des Neubauwertes betragen. Damit wäre allerdings eine weitere FAG-Förderung für die nächsten 25 Jahre blockiert.

 

Sanierungsziel

Nicht nur wegen der Fördermodalitäten, sondern auch aus Gründen des Instandhaltungsstaus ist an den Schulen zusammen mit der energetischen Sanierung grundsätzlich eine Generalsanierung anzustreben. Dabei wird der „sowieso“ anfallende Instandsetzungsaufwand mit erfasst. So sind beispielsweise Fenster zum Teil verbraucht und müssen in den nächsten Jahren unweigerlich ersetzt werden.

An den übrigen städtischen Gebäuden kann eine energetische Sanierung unabhängig von einer Gesamt­sanierung durchgeführt werden. Da in diesen Fällen auch keine Mindestinvestitionssumme erreicht werden muss, sollte die energetische Bilanz mit Hilfe von Einzelmaßnahmen verbessert werden. Priorität genießen dabei besonders rentierliche Vorhaben (z.B. Dämmung der Dachdecke, Nachrüstung oder Austausch von Fenstern).

Grundsätzlich ist auch zu überlegen, ob Sanierungen oder Neubauten, für die die Europäische Gebäude­richtlinie den Niedrigstenergiestandard für Kommunen bereits ab 2019 vorschreibt, nicht schon jetzt nach Passivhausstandard erfolgen sollten. So werden die Anforderungen an den Energieverbrauch inner­halb der nächsten acht Jahre kontinuierlich verschärft. Bei einem Objekt wie der Graf-Stauffenberg-Schule werden sich die Vorgaben der EnEV bei einer Bauzeit von mehreren Jahren mindestens einmal ändern. Zwar ist die zum Zeitpunkt des Baubeginns jeweils gültige EnEV maß­gebend, faktisch ist das Gebäude aber zum Zeitpunkt der Fertigstellung in energetischer Hinsicht schon wieder „veraltet“. Mit der Sanierung in Passivbauweise erhielte man eine gewisse Zukunftssicherheit - auch mit Blick auf die Kostenentwicklung (siehe unten).

Bei denkmalgeschützten und denkmalwürdigen Gebäuden lässt sich der Passivhausstandard unter Bei­behaltung der jeweiligen architektonischen Qualitäten mit Sicherheit nicht erreichen. Hier müssen für einen wirtschaftlichen Betrieb auf das jeweilige Objekt abgestimmte energetische Ziele formuliert werden. Für das Rathaus Geyerswörth wurde bereits ein Energiekonzept, das zumindest in Teilen auch auf andere Gebäude übertragen werden kann, erstellt.

Allerdings sind energetische Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung eines möglichst geringen Verbrauches nicht kritiklos als Maxime zu übernehmen. Obwohl Langzeiterfahrungen in der Breite z.B. bei Schulhaussanierungen noch nicht vorliegen, stimmen Berichte von zunehmenden Schadensbildern, vor allem von Schimmelschäden, zumindest nachdenklich. Ein weiterer Indikator sind die diesbezüglich verstärkt angebotenen Sanierungsseminare. Auch wenn die Grenzwerte letztlich per Gesetz vorgegeben sind, so darf nicht einfach dem „Dämmstoffwahn“ verfallen werden, sondern es ist bezogen auf den jeweiligen Einzelfall in wirtschaftlicher, technischer und ökologischer Hinsicht sorgfältig zu planen und abzuwägen.

 

Beispiel – Grundschule Gaustadt

Am Beispiel des im Rahmen des Konjunkturpaktes geförderten Projektes „Energetische Sanierung der Grundschule Gaustadt“ wird die Kostenentwicklung bei verschiedenem Energieniveau (Ausgangs­situation, nach der erfolgten Sanierung, Passivbauweise) dargestellt.

Im Einzelnen waren für die energetischen Maßnahmen nachstehende Investitionen erforderlich:

Maßnahme

Kosten

Fassadendämmung

   484.000,-- €

Erneuerung der Fenster und Außentüren
einschl. Sonnenschutzanlagen

   440.000,-- €

Dämmung der Kellerdecke

     82.000,-- €

Erneuerung der Heizungsanlage (Pellets)

   254.000,-- €

Rohbauarbeiten, teilw. Trockenlegung, Außenanlagen

   385.000,-- €

Dämmung Decke Dachgeschoss (bereits gedämmt!)

---

Elektroarbeiten, Beleuchtungserneuerung

     75.000,-- €

Summe

1.720.000,-- €

 

Unter Einrechnung von Nebentätigkeiten wie Maler- oder Bodenbelagsarbeiten sowie Planungskosten belief sich die Gesamtinvestition auf 2,35 Mio. €.

Bei unterschiedlichem Dämmstandard errechnen sich die daraus resultierenden Einsparungen folgen­dermaßen:

energ. Niveau

Fläche

Spezifischer
rmebedarf

Verbrauch

Kosten
(7 Ct /kWh)

Einsparung

 

m2

kWh/m2a

kWh/a

€/a

€/a

vorher

2800

190

591.840

41.429

 

nachher (EnEV 2009)

2800

  60

197.280

13.810

27.619

Passivbauw.

2800

  15

  49.320

  3.452

37.977

 

Da, wie bereits geschildert, in den nächsten Jahren eine Erneuerung und Sanierung der Fassaden, der Fenster, der Türen, der Heizanlage und der Beleuchtung angestanden hätten, ergeben sich für die Investitions­summe rein für die zusätzlichen Aufwendungen in energetischer Sicht nach Abzug dieser „Sowieso-Kosten“ ca. 1.100.000,-- Mio. € einschließlich der Planungskosten.

Im Rahmen einer Gesamtsanierung wäre nach FAG (siehe oben) eine Förderung von etwa 30 % zu erwarten; die Höhe der tatsächlichen Förderung im Konjunkturpaket wird hier aus Gründen der Vergleich­barkeit nicht weiter berücksichtigt.

Für die Sanierung auf Passivniveau sind Mehrkosten von etwa 20 % anzusetzen.

Die folgende Tabelle zeigt die statisch errechneten Amortisationszeiten unter Berücksichtigung der „Sowieso-Kosten“ und einer FAG-Förderung jeweils bei einer Sanierung gemäß EnEV 2009 bzw. nach Passivbauweise:

energ. Niveau

Investitions-
kosten

FAG-Förderung
(30 %)

Einsparung

Amortisation

 

€

€

€/a

a

EnEV 2009

1.100.000

330.000

27.619

28

Passivbauweise

1.320.000

330.000

37.977

26

 

Sofern die Maßnahme nicht finanziert werden müsste und wenn die Preissteigerung der Energie deutlich über der Inflationsrate liegen würde, ergäben sich Amortisationszeiten für die zusätzlichen energ­etischen Maßnahmen von vielleicht 15 – 20 Jahren.

Vor dem Hintergrund weiter steigender Energiepreise wird nachfolgend überschlägig eine Entwicklung der Energiekosten bei verschiedenem Energieverbrauchsniveau am Beispiel „Gaustadt“ dargestellt. Zugrunde gelegt werden ein durchschnittlicher Energiepreis von 7 Cent/kWh und eine jährliche Energie­preissteigerung von 4 %. Auch wenn Inflation und Kapitalkosten nicht eingerechnet sind, zeigt die Tabelle über einen Zeitraum von 40 Jahren (in etwa Turnus zur nächsten grundlegenden Sanierung) gesehen doch einen klaren Trend:

Energiekosten pro Jahr

Jahr

vorher

nachher

Passivbauweise

2010

     41.429 €

      13.810 €

         3.452 €

2020

     58.966 €

      19.656 €

         4.913 €

2030

     87.285 €

      29.096 €

         7.273 €

2040

   129.205 €

      43.069 €

       10.766 €

2050

   191.251 €

      63.752 €

       15.936 €

Diesem Beispiel liegt eine Nutzfläche von etwa 2.800 m2 zu Grunde. Insgesamt verwaltet das Immobilien­management derzeit etwa 200.000 m2. Einer Reduzierung der Energiekosten kommt daher in den folgenden Jahrzehnten eine wesentliche Bedeutung für den städtischen Haushalt zu.

 

Wirtschaftlichkeit

Zunächst liegt den Anforderungen an die Energieeinsparung bei allen baulichen Maßnahmen die jeweils geltende EnEV zugrunde. Darüber hinaus gehende Anforderungen sollten zum einen nur dann berück­sichtigt werden, wenn deren Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der energiebezogenen Investitionskosten, der Energie-, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie ggf. der Entsorgungskosten während der geschätzten Lebensdauer gegeben ist. Zum anderen muss auch die Finanzierbarkeit der zu­sätzlichen Aufwendungen gesichert sein.

 

Grundlage – weiteres Vorgehen

Die nach dem Vorbild anderer Kommunen formulierte „Leitlinie zum energieeffizienten Bauen und Sanieren der Stadt Bamberg“ (siehe Anlage 4) bildet die wesentliche Planungsgrundlage in energetischer bzw. wirtschaftlicher Hinsicht sowohl für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen als auch für kleinere Einzelmaßnahmen. Sie sind bei allen künftigen Bauvorhaben verbindlich zu beachten und einzuhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Maßnahmen im Bereich der stadteigenen Liegen­schaften zur Verbesserung der Energie- und CO2-Bilanz und gleichzeitig zur Einsparung von Betriebskosten beitragen. Langfristig soll so eine wirtschaftliche und optimierte Gebäudenutzung sicher­gestellt werden.

Die Leitlinien stellen einen aktuellen Stand dar. Sie sind sukzessive an neueste Erkenntnisse und weitere Erfahrungen anzupassen und demnach kontinuierlich fortzuschreiben.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist die energetische Sanierung städtischer Gebäude gemäß der Prioritätenliste fortzuführen.

2.              Die „Leitlinie zum energieeffizienten Bauen und Sanieren der Stadt Bamberg“ mit Stand vom 05.07.2011 (siehe Anlage 4) wird eingeführt und ist künftig bei allen städtischen Baumaßnahmen ab dem Haushaltsjahr 2012 zu beachten und anzuwenden.

3.              Der Antrag der GAL Stadtratsfraktion vom 31.01.2011 (siehe Anlage 5) ist somit geschäftsordnungs­mäßig erledigt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvor­schlag gemacht:

x

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: je nach Investitionsvolumen zusätzliche Sachkosten in nicht bezifferbarer Höhe

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

 

 

 

 

Stellungnahme des Kämmereiamtes:

 

Durch die Anwendung der Richtlinie zum energieeffizienten Bauen und Sanieren entstehen in den
Folgejahren bei Durchführung der einzelnen Maßnahmen zweifelsohne derzeit nicht beziffere Mehr­ausgaben. Das bedeutet sicherlich auch, dass aufgrund der knappen Haushaltsmittel priorisierte Maß­nahmen zeitlich erst später in Angriff genommen werden können als bei „konventionellen“ Sanierungen.

 

Allerdings führt im Hinblick auf den Umweltschutz und die Energie- und Kostenersparnis kein Weg an einer Sanierung unter energetischen Gesichtspunkten vorbei. Durch die Einsparung von Betriebskosten amortisieren sich die Energiesparmaßnahmen in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen.

 

Seitens des Kämmereiamtes bestehen deshalb keine Einwände gegen die Einführung der Richtlinie.

 

Die für die Sanierungs- und Baumaßnahmen jeweils erforderlichen Haushaltsmittel sind rechtzeitig zu den jeweiligen Haushaltsjahren anzumelden. Der Stadtrat entscheidet dann im Rahmen seiner Prioritäten­setzung über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln.

 

Bamberg, 07.07.2011

Kämmereiamt

 

 

 

Peter Distler

Verwaltungsdirektor

 

 

SG 200              _________________________

              Thomas Friedrich

 

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Anlagen

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