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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2011/0398-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.                  Einnahmen (siehe Anlage 1)

 

1.1              Gewerbesteuer

 

Das aktuelle Gewerbesteuersoll beträgt 38,1 Mio. €. Dies ist zum Teil auf eine höhere Abrechnung bei einem Steuerpflichtigen für das Jahr 2009 zurückzuführen, die auch automatisch höhere Vorauszahlungen für die Folgejahre nach sich zieht. Weiterhin führte eine Betriebsprüfung bei einem weiteren Steuerpflichtigen zu einer unerwartet hohen Nachzahlung. Auf der anderen Seite kam es aber auch zu nicht unerheblichen Minderungen aufgrund von Rückerstattungen bei verschiedenen Steuerpflichtigen.

Die Gewerbesteuernachzahlungen bei zwei Steuerpflichtigen belaufen sich auf 5,4 Mio. € und bewirken für die Folgejahre sinkende Schlüsselzuweisungen und Umlagesteigerungen (z. B. Bezirksumlage, Krankenhausumlage). Aus dem Rechnungsergebnis 2011 ist daher eine Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe von mindestens 2,0 Mio. € zu bilden.

Es wird darauf hingewiesen, dass ohne Nachzahlungen der Haushaltsansatz von 33,8 Mio. € derzeit unterschritten würde. Mit Blick auf die weltweite Finanz- und Schuldenkrise ist die Gefahr einer neuerlichen Wirtschaftskrise noch nicht überwunden. Einige Experten gehen momentan davon aus, dass die deutsche Wirtschaft im vierten Quartal 2011 nur in sehr geringem Maße wachsen wird bzw. dass das Wachstum sogar stagnieren könnte. Aus diesem Grund werden noch Anpassungen bei der Gewerbesteuer bis Ende des Jahres erwartet. Die Verwaltung rechnet daher derzeit bezogen auf das Gesamtjahr mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von voraussichtlich 36,3 Mio. €.

 

 

1.2              Einkommensteuer

 

Das Anordnungssoll zum 01.09.2011, das auch die Abrechnung für das Jahr 2010 beinhaltet, beträgt 12.711.539,00 €. Auf Jahressicht geht die Verwaltung davon aus, dass der Haushaltsansatz leicht überschritten werden kann.


1.3              Umsatzsteuer

 

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich das Anordnungssoll zum 01.09.2011 auf 2.811.829,00 €. Dieser Wert enthält auch die Abrechnung 2010. Geringe Mehreinnahmen können hier erwartet werden.

 

 

1.4              Leistungsbeteiligung (Bund) an den Unterkunftskosten der Bezieher von ALG II

 

Die Verwaltung rechnet hier mit Erstattungen des Bundes in Höhe des Haushaltsansatzes. Die Auswirkungen des Vermittlungsverfahrens zur Reform der Leistungen im SGB II und SGB XII auf den Haushalt der Stadt können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Die Kosten des Bildungs- und Teilhabepaketes trägt der Bund. Angaben zur Höhe der Erstattungen liegen aber noch nicht vor.

 

 

1.5              Sonstige Einnahmepositionen

 

§                Zum 01.09.2011 beträgt das Anordnungssoll beim Anteil am Familienleistungsausgleich 1.219.814,00 € (einschließlich der Abrechnung 2010). Die Verwaltung geht nach derzeitigen Hochrechnungen davon aus, dass hier Mehreinnahmen von etwa 0,15 Mio. € erzielt werden können.

 

§                Bei den Schlüsselzuweisungen betragen die Mehreinnahmen 3,08 Mio. €. Davon wurden bereits 1,4 Mio. € für die Kettenbrücke verwendet. Weitere rd. 1,5 Mio. € sollen zur Begleichung offener Forderungen des EBB herangezogen werden (siehe auch Ziffer 2.4).

§                Bei der Grunderwerbsteuer kann der Haushaltsansatz auf Jahressicht wohl doch erwirtschaftet werden.

§                Beim Ersatz von Hartz-IV-Leistungen durch den Freistaat gibt es im Bezug auf den ersten Zwischenbericht noch keine neuen Erkenntnisse. Der Bescheid zum Belastungsausgleich wird im November erwartet.

 

§                Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

 

 

2.                  Ausgaben (siehe Anlage 1)

 

2.1              Gewerbesteuerumlage

 

Der aktuelle Stand bei der Gewerbesteuerumlage beträgt 7.546.000 €. Aufgrund der zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen werden bei der Umlage erhebliche Mehrausgaben von 1,1 Mio. € erwartet.

 

 

2.2              Personalkosten

 

Das Anordnungssoll beträgt aktuell 42.151.477,04 €. Auf Jahressicht wird hier mit Mehrausgaben von etwa 0,75 Mio. € gerechnet. Dieser Wert beruht auf der erheblichen Doppelbelastung aus der Altersteilzeit, den gestiegenen Kosten der Beihilfe und auf aktuellsten Hochrechnungen.

 


2.3              „Budget“ der Jugendhilfe

 

Das städtische Jugendamt benötigt im Haushaltsjahr 2011 voraussichtlich 10,6 Mio. €. Bei einem Ansatz von 9,3 Mio. € besteht somit im Bereich der Jugendhilfe auf Jahressicht aktuell ein Mehrbedarf von 1,3 Mio. €.

 

 

2.4              Weitere Belastungen für den Haushalt

 

§                Bzgl. offener Forderungen des EBB wird auf den Sitzungsvortrag VO/2011/0405-20 verwiesen.

§                Die Kosten des Bildungs- und Teilhabepaketes stellen noch immer eine Ungewissheit dar. Da einzelne Bedarfe nicht gedeckelt sind, ist es sogar möglich, dass höhere Kosten anfallen als vom Bund pauschal erstattet werden und damit den Haushalt belasten. Die Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten ist noch nicht abschätzbar.

 

 

 

3.                  Stand der Haushaltskonsolidierung

 

Der Grundsatzbeschluss für die Haushaltskonsolidierung erfolgte am 25.10.2000 für die Jahre 2001 bis 2003. Seit dem Haushaltsjahr 2004 wird die Konsolidierung jährlich fortgeschrieben.

 

Für das Haushaltsjahr 2011 wurde die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung mit geänderter Verfahrensweise in der Sitzung des Stadtrates am 27.10.2010 beschlossen. Dazu kann aktuell folgendes mitgeteilt werden:

 

§                Personalkosten: Bei der Veranschlagung im Haushaltsplan wurde mit einem Gesamtansatz der Bruttopersonalkosten von insgesamt 59,754 Mio. € die Vorgabe der Haushaltskonsolidierung (max. 59,904 Mio. €) eingehalten. Im Übrigen wird auf die Ziffer 2.2 verwiesen.

§                Die Begrenzung der beeinflussbaren Sachkosten ist derzeit nicht gefährdet.

§                Im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe (Gr. 72-79) betragen die Ansätze im Haushalt 2011 insgesamt 9,526 Mio. €. Die Festlegung in der Haushaltskonsolidierung (9,5 Mio. €) wird damit nur leicht überschritten. Das aktuelle Soll in diesem Bereich beträgt 7.973.096,01 € (siehe auch Ziffer 2.3).

§                Neue freiwillige Leistungen wurden nur dann bewilligt, wenn andere freiwillige Leistungen entsprechend gekürzt werden konnten.

§                Die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten wird weiter vorangetrieben.

§                Nach derzeitiger Kenntnislage wird die Liegenschaftsverwaltung auf Jahressicht die Vorgabe einhalten, beim An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie der Ablösung von Erbbaurechten etc. einen Überschuss von 500.000 € zu erwirtschaften.

 

 

4.                  Kreditaufnahmen

 

Auf Grund der Entwicklung des Kassenbestandes (siehe Anlage 2) wurden im Haushaltsjahr 2011 bislang keine neuen Darlehen aufgenommen. Die durch die Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditermächtigung in Höhe von 2.890.200 € blieb daher noch unangetastet.

 

Im Haushalt sind 29.060 € für außerordentliche Tilgungen veranschlagt, die für die teilweise Tilgung eines variablen Darlehens verwendet werden.

 


5.                  Sonstige Kennzahlen (Anlage 2)

 

Zum 01.09.2011 beträgt der Kassenbestand der Stadt Bamberg 21.352.643,51 €. Dies ist zum großen Teil auf die Einnahmen aus dem Steuertermin „15.08.2011“ zurückzuführen.

 

Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, dass es bei den zum „Konzern Stadt Bamberg“ gehörenden Betrieben einschließlich der Unternehmensbereiche der Sozialstiftung Bamberg in den ersten Monaten diesen Jahres zu Liquiditätsengpässen gekommen ist. Das Liquiditätsmanagement des Kämmereiamtes wurde nicht in Anspruch genommen.

 

Nach der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 beläuft sich die nicht zweckgebundene Rücklage auf 129.321,80 €. Unter Berücksichtigung der im Jahr 2011 geplanten Entnahmen und Zuführungen stehen lediglich 129.488,80 € an freien Rücklagemitteln zur Verfügung. Es scheint daher zwingend geboten, diesen Betrag für künftige, nicht vorhersehbare und unaufschiebbare Investitionen bzw. für absehbare Verschlechterungen auf der Einnahmeseite in Folgejahren möglichst bald wieder deutlich aufzustocken.

 

 

 

6.                  Fazit

 

Vor allem im Hinblick auf die Unsicherheit bei der weiteren Entwicklung der Gewerbesteuer kann noch nicht genau abgeschätzt werden, ob die erwarteten Ausgabensteigerungen und Mindereinnahmen in vollem Umfang gedeckt werden können. Daher ist die Haushaltskonsolidierung, die die Regierung von Oberfranken im Rahmen der Haushaltsgenehmigung 2011 forderte, fortzuführen. Die Referate und Ämter sind weiterhin dringend angehalten, äußerst sparsam mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen und Mehrausgaben zu vermeiden. Aus dem Rechnungsergebnis 2011 ist unbedingt eine Haushaltsausgleichsrücklage - wie bereits unter Ziffer 1.1 erwähnt – zu bilden, um die für 2012 und 2013 zu erwartenden Mindereinnahmen aus der Schlüsselzuweisung und Mehrausgaben bei der Bezirksumlage und Krankenhausumlage kompensieren zu können.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Vom Zwischenbericht für den Haushalt 2011 (Stand: 01.09.2011) wird Kenntnis genommen.

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von                    , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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