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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0402-61

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Beratungsfolge

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- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
  § 4 Abs. 1 BauGB

- Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
  Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

- Billigung des Durchführungsvertrages zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

 

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Das Vorhabenbezogene Bebauungsplan-Konzept – Fassung vom 13.04.2011 lag  - gemäß Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 13.04.2011 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 09.05.2011 bis zum 30.05.2011 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Konzept gingen nachfolgend (s. Pkt. 3) aufgeführte Anregungen ein. Da diese Anregungen gleichzeitig Belange des Bebauungsplan- sowie des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens beinhalten, werden sie in beiden Verfahren parallel behandelt.

2.              Änderungen und Ergänzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Konzeptes

Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf wurde unter B.-Hinweise in Absprache mit dem Umweltamt ergänzt, dass die Dachentwässerung – soweit technisch möglich – über Rigolen auf dem Grundstück zu versickern ist.

Die Begründung wurde ebenfalls dahingehend geändert (unter Pkt. 4.4.).

3.              Behandlung der Anregungen

 

Es gingen folgende Zuschriften ein:

 

1.              Behörden und Träger öffentlicher Belange

1.1              Regierung von Oberfranken
Postfach 11 01 61, 95420 Bayreuth

mit Schreiben vom 25.05.2011

1.2              E.ON Bayern AG
Hallstadter Straße 119, 96052 Bamberg

mit Schreiben vom 16.05.2011

1.3              Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Schloß Seehof, 96117 Memmelsdorf

mit Schreiben vom 09.05.2011

1.4              Stadt Bamberg
Entsorgungs- und Baubetrieb

mit Schreiben vom 08.06.2011

1.5              Stadtwerke Bamberg
Margaretendamm 28, 96052 Bamberg

mit Schreiben vom 18.05.2011

1.6              Zweckverband Rettungsdienst
Paradiesweg 1, 96049 Bamberg

mit Schreiben vom 17.05.2011 (Eingang)

1.7              Polizeiinspektion Bamberg-Stadt
Schildstraße 81, 96050 Bamberg

mit Schreiben vom 10.05.2011

2.              Bürger

2.1              Maria Belizki
Grafensteinstraße 28 a, 96052 Bamberg

Vorsprache am 23.05.2011

 

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang.

4.              Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Der Durchführungsvertrag ist Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Er wird zwischen dem Vorhabenträger Baugenossenschaft für den Stadt- und Landkreis Bamberg e.G. und der Stadt Bamberg abgeschlossen und regelt u.a. die städtebaulich-architektonische Gestaltung, Erschließungsmaßnahmen, den zeitlichen Ablauf, die Übernahme der Aufwendungen.

Dieser Vertragsentwurf wird in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 14.09.2011 zur Billigung vorgelegt.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

3.              Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

4.              Der Bau- und Werksenat billigt den zwischen der Stadt Bamberg und der Baugenossenschaft für den Stadt- und Landkreis Bamberg e.G. abzuschließenden Durchführungsvertrag.

5.              Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 311 B vom 14.09.2011 sowie den Entwurf der Begründung vom 14.09.2011 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

6.              Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 311 B vom 14.09.2011 sowie zum Entwurf der Begründung vom 14.09.2011 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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