Beschlussvorlage - VO/2011/0404-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermögenshaushalt 2011 der Stadt Bamberg; UA 8833- Baulandmodell IV - TV1860; Nachgenehmigung von Haushaltsmitteln für die Erschließungsmaßnahmen und Forderungsabtretungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beteiligt:
- 23 Immobilienmanagement
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Entscheidung
|
|
|
27.09.2011
|
I. Sitzungsvortrag:
Mit Vermerk vom 21.07.2011 bittet die Abteilung Liegenschaften des Immobilienmanagements um Haushaltsmittel für Erschließungsmaßnahmen und Forderungsabtretungen beim Baulandmodell TV1860, die aufgrund des Bruttoprinzips gesondert zu verbuchen sind.
Diese Mittel werden zwar eigentlich erst im Haushaltsjahr 2012 benötigt, Aufträge und Verträge dafür sind aber bereits in 2011 abzuschließen. Mangels einer Verpflichtungsermächtigung müssen deshalb aus haushaltsrechtlichen Gründen entsprechende Mittel überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Deckung der auf die Grundstückskäufer umlagefähigen Kosten erfolgt aus den zu erwartenden Verkaufserlösen.
Um den zeitlichen Ablauf des Projektes nicht zu gefährden wird um folgende Beschlussfassung gebeten:
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Überplanmäßig bereitgestellt werden:
HSt. | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
88330.96000 | Erschließungsaufwendungen | 200.000 | 800.000 |
88330.96010 | Forderungsabtretungen Bauträgerprojekte | 50.000 | 50.000 |
2. Deckung erfolgt zu Lasten von Mehreinnahmen bei
HSt. | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
88330.34030 | Verkaufserlöse | 200.000 | 200.000 |
88330.34020 | Verkaufserlöse aus freien Flächen | 50.000 | 50.000 |
3. Mittelfreigabe
HSt. | Freibetrag | Prozentsatz |
88330.96000 | 800.000 | 100 |
88330.96010 | 50.000 | 100 |
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
x | 3. | Kosten in Höhe von 250.000 für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Sitzungsvortrag und Beschlussvorschlag |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
siehe Sitzungsvortrag und Beschlussvorschlag