Beschlussvorlage - VO/2011/0405-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungshaushalt 2011; Mittelbereitstellung für offene Forderungen des Entsorgungs- und Baubetriebes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beteiligt:
- Bamberg Service
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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27.09.2011
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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28.09.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Mit der Ausgliederung des Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg (EBB) wurden diesem mittels Betriebssatzung als Aufgaben unter anderem der Neubau, der Unterhalt, die Entwässerung, die Reinigung und der Winterdienst der öffentlichen Verkehrsflächen übertragen.
Dafür erhält der EBB neben dem kommunalen Eigenanteil an Straßenreinigung und -entwässerung ein Dienstleistungsentgelt für Straßen- und Brückenbau sowie für den Winterdienst als jährlichen Abschlag. Die Spitzabrechnung erfolgt dann beim Winterdienst sowie bei den sogenannten Hausgebühren (Straßenreinigung, Entwässerung) jährlich und beim Dienstleistungsentgelt für Straßen- und Brückenbau im 3-Jahres-Turnus.
1. Winterdienst
Aufgrund der langen Winterperioden in 2010 von Januar bis März und November bis Dezember mit teilweise mehrmals täglich heftigen Schneefällen summierten sich die Aufwendungen für den Winterdienst 2010 auf beinahe 2 Mio. . Bei einer Abschlagszahlung von 550.000 fordert der EBB mit Rechnung vom 31.12.2010 (Eingang: 11.07.2011) eine Nachzahlung von 1.409.440,80 .
Neben den Personalkosten für den Räumdienst (häufig auch mit Wochenend- und Nachtzuschlägen) und die Rufbereitschaft haben auch die erhöhten Beschaffungskosten für das phasenweise äußerst knappe und damit teuere Streugut zur Vervierfachung der Kosten im Vergleich zu einem normalen Winter geführt.
Dass diese Mehrung im Vergleich mit anderen west-oberfränkischen Städten kein Einzelfall ist, beweist die Erhebung des Kämmereiamtes, die in der folgenden Tabelle dargestellt ist:
Stadt | 2008 | 2009 | 2010 |
in Mio. | |||
Bamberg | 0,468 | 0,780 | 1,959 |
Bayreuth | 0,581 | 0,925 | 1,547 |
Coburg | 0,557 | 0,812 | 1,924 |
Forchheim | 0,119 | 0,250 | 0,677 |
Kronach | 0,316 | 0,395 | 0,805 |
Lichtenfels | 0,239 | 0,402 | 0,718 |
Zum Ausgleich der entstandenen Mehrkosten sind im städtischen Haushalt 1.409.450 bei der Haushaltsstelle 67510.63680 Dienstleistungsentgelt - Abrechnung Vorjahre bereitzustellen.
2. Straßenentwässerung und -reinigung 2009-2010
Die letzte Abrechnung der Gebühren für die Straßenentwässerung und -reinigung geschah für die Jahre 2007 bis 2009 im ersten Halbjahr 2010; eine entsprechende Mittelbereitstellung erfolgte mit Beschluss des Stadtrates vom 29.09.2010.
Abzurechnen sind nun noch das endgültige Betriebsergebnis für 2009 (das damals erst in ungeprüfter Form vorlag) und das vorläufige Betriebsergebnis 2010, das noch vom Wirtschaftsprüfer bestätigt werden muss.
Nach den Berechnungen des EBB sind für 2009 noch 11.084,70 nachzuzahlen , für 2010 beläuft sich die Unterdeckung auf 447.000 , wobei hier der Löwenanteil aufgrund der Wassermengen aus der Schneeschmelze und des an sich relativ feuchten Jahres auf die Straßenentwässerung entfällt (422.000 ).
Für die Spitzabrechnungen 2009/2010 sind deshalb Mittel von 458.090 im städtischen Haushalt auf der Haushaltsstelle 63000.64010 Hausgebühren öffentlicher Straßengrund - Abrechnung Vorjahre bereitzustellen.
3. Dienstleistungsentgelt Straßen- und Brückenbau 2008-2010
Bei der Kalkulation des Dienstleistungsentgeltes für die Haushalts-/Wirtschaftsjahre 2008-2010 wurden vom EBB auch Rückstellungen für die Altersteilzeit einberechnet. Diese können aber kameral nicht dargestellt werden und sind deshalb an die Stadt Bamberg zurückzuzahlen.
Der Betrag von 332.595,94 ist auf der Haushaltsstelle 63000.15190 Rückzahlung von Dienstleitungsentgelt für Vorjahre zu vereinnahmen und dient der teilweisen Deckung der erforderlichen außerplanmäßigen Mehrausgaben.
Auf die Ausführungen im Bau- und Werksenat vom 14.09.2011 wird verwiesen.
Zur haushaltstechnischen Abwicklung wird um folgende Beschlussfassung gebeten:
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Außerplanmäßig bereit gestellt werden bei
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
67510.63680 | Dienstleistungsentgelt - Abrechnung Vorjahre | 1.409.450 | 1.409.450 |
63000.64010 | Hausgebühren öffentlicher Straßengrund - Abrechnung Vorjahre | 458.090 | 458.090 |
2. Deckung erfolgt zu Lasten von Mehreinnahmen bei
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
63000.15190 | Rückzahlung von Dienstleitungsentgelt für Vorjahre | 332.590 | 332.590 |
90100.04100 | Schlüsselzuweisungen | 1.534.950 | 17.912.950 |
3. Mittelfreigabe
Haushaltsstelle | Freibetrag | Prozentsatz |
67510.63680 | 1.409.450 | 100 |
63000.64010 | 458.090 | 100 |
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
x | 3. | Kosten in Höhe von 1.867.540 für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Beschlussvorschlag |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
siehe Sitzungsvortrag und Beschlussvorschlag!