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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2008/0183-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2009 über die von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen

 

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II. Beschlussvorschlag

1.    Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen – Verwaltungshaushalte – für das Haushaltsjahr 2009 zu gewährleisten und gegen Ausgabenmehrungen und Einnahmenminderungen bei den Erträgen gesichert zu sein, werden bis auf weiteres von den Ansätzen

 

       für sämtlichen sonstigen laufenden sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

       von den Ausgabenhauptgruppen 5 und 6 des Verwaltungshaushaltes der von der Stadt verwalteten Stiftungen

 

20 v.H. des Voranschlages

 

       gesperrt, soweit nicht Zahlungen auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind.

 

2.         Die Sperre nach Nummer 1 gilt grundsätzlich nicht für

a)    die Gruppierungsziffern

       aa)  6420 Versicherungen

       bb)  6610 Mitgliedsbeiträge

cc)     6720 Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Bamberg

b)        die Ansätze der Haushaltsstellen

aa)  9315.5100 Grabunterhalt

bb)  9311.5401 Ständige Lasten für sonstige Grundstücke

cc)     9311.6400 Steuern, Gebühren, Beiträge

dd)    9325.5100 Grabunterhalt und Gottesdienste

ee)     9325.5190 Kultivierung und Unterhalt von unbebauten Grundstücken

ff)        9325.5401 Ständige Lasten für sonstige Grundstücke

gg)     9325.6400 Steuern, Gebühren, Beiträge

hh)     9385.5100 Grabunterhalt

ii)         9435.5451 Grabunterhalt

jj)        9465.5100 Grabunterhalt und Gottesdienste

 

3.         Die Sperre nach Ziffer 1 gilt nicht für die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.

 

4.        Für die „einmaligen Ausgaben“ ergeht ein gesonderter Beschluss.

 

5.        Wenn sich die Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres entsprechend den Haushaltsansätzen entwickeln und die laufenden Ausgaben nicht steigen, kann das Wirtschafts- und Finanzreferat bestimmte Einzelansätze und mit Zustimmung des Finanzsenates einen weiteren Teilbetrag (Prozentsatz) freigeben.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen

      

       - keine -

 

 

 

 

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