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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2011/0406-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Zuge der Bauarbeiten zur Umgestaltung des Wilhelmsplatzes ist die Errichtung einer Unterflur-Containeranlage (UFC) für das Wertstoffrecycling von Glas geplant.

 

Auf Wunsch des Bausenates wurde die Beauftragung des Leistungsumfanges für die UFC zurückgestellt. Eine gesonderte Berichterstattung über den Standortbedarf sollte erfolgen.

 

Der EBB Abteilung Straßen- und Brückenbau hat hinsichtlich der Notwendigkeit des Containerstandortes am Wilhelmsplatz das Amt 38 um Unterstützung gebeten:

Wie dem beiliegenden Übersichtslageplan zu entnehmen ist, deckt der Sammelstandort am Wilhelmsplatz ein sehr großes Einzugsgebiet ab. Laut Stellungnahme des Amtes 38 ist eines der Hauptprobleme Alternativstandorte zu finden. Zwar fordert das Umweltbundesamt einerseits aus Lärmschutzgründen mindestens 12 - 25 m Distanz zur Wohnbebauung - anzustreben sind 50 m - andererseits sollen jedoch im Umkreis von je 500 Einwohnern ein Sammelstandplatz zur Verfügung stehen. Dieser Spagat ist im Besonderen unter Berücksichtigung der engen Zeilenbebauung in der Innenstadt und den innenstadtnahen Bereichen sehr schwierig zu schaffen. Verschärft wird diese Problematik noch durch die Tatsache, dass Sammelquoten zu erfüllen sind.

Neben den Lärmemissionen der Sammelcontainer sind natürlich auch das optische Erscheinungsbild der Container und die Zugänglichkeit mit dem Kfz Gesichtspunkte, die bei der Standortwahl und Akzeptanz eine Rolle spielen.

 

In Hinblick auf die Verbesserung des gut zugänglichen und gut frequentierten Sammelstandortes am Wilhelmsplatz stellt die geplante UFC auf eine ansprechende Optik und eine Lärmminderung ab, da diese unterirdischen Anlagen bauartbedingt erheblich leiser sind.

 

Die Gestehungskosten für die UFC am Wilhelmsplatz in Höhe von ca. 60.000 EUR (Brutto) gliedern sich im Wesentlichen auf in Planungskosten / Baunebenkosten (ca. 5.000 EUR), Anschaffungskosten für die Anlage selbst (ca. 20.700 EUR) und rund 34.300 EUR für die Tiefbauarbeiten.


             
Bedingt durch die Größe der unterirdischen Sammelcontainer ist eine Baugrube mit ca. 2,50m Tiefe erforderlich. Der Standort der UFC muss frei von Versorgungsleitungen sein und eine derartige Baugrube zulassen. Auch ist besonderes Augenmerk auf den Baumbestand zu richten, da sich die Hauptwurzeln im Untergrund ähnlich weit ausdehnen wie oberirdisch die Baumkrone. Um dem Wurzelschutz, wie auch der Arbeitssicherheit genüge zu tun, soll eine Sicherung der Baugrube mit einem wurzelschonenden Verbau (Berliner-Verbau) erfolgen, der  jedoch kosten- und zeitintensiver als Standardverfahren ist.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              Der Bau- und Werksenat stimmt der Errichtung der im Sitzungsvortrag beschriebenen UFC-Anlage zu.

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 60.000 EUR für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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