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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2011/0407-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Rinnersteig wird neben seiner Funktion als Wanderweg auch als zweite Zufahrt zur Altenburg (Notzufahrt) seit Jahren benutzt. Aufgrund zahlreicher Abrutschungen am oberen Ende des Rinnersteiges wurde der Weg in der Vergangenheit mehrfach bergwärts verschoben und umgebaut. Zuletzt wurde für eine Karfreitagsprozession an Ostern 2011 eine „Bypass-Lösung“ für das Teilstück vor dem Parkplatz erstellt. Durch diesen kurzfristig errichteten Nebenweg konnte zwar der Wanderweg sicher am rutschgefährdeten Rinnersteig vorbeigeführt werden, eine Befahrung mit Kraftfahrzeugen ist jedoch nicht möglich.

Um eine Befahrbarkeit – im Besonderen eine Anfahrbarkeit der Altenburg im Falle einer nicht zur Verfügung stehenden Zufahrt über die Altenburger Straße – sicherstellen zu können, soll am Westhang ein ca. 200 m langer, hydraulisch gebundener Forstwirtschaftsweg im Wald neu angelegt und als ökologischer Ausgleich Teile des befestigten Rinnersteiges rückgebaut werden.

Die Projektkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund 48.000 €.

 

Der Rinnersteig führt vom oberen Parkplatz der Altenburg nach Nordwesten zum Rübezahlweg und weiter zur Wildensorger Hauptstraße. Er liegt im oberen Bereich kurz nach dem Parkplatz im Hangrutschungsgebiet des Altenburgberges. Der Berg der Altenburg besteht geologisch betrachtet aus mehreren Schichten unterschiedlicher Gesteine. Auf den im Untergrund vorhandenen Sandstein baut sich eine gut 10 m mächtige Tonschicht – so genannter Feuerletten – auf, bevor diese dann von weiteren Tonen und Sandstein gut 30 m überlagert wird. Ursächlich für alle Bewegungen am Berg der Altenburg und hier besonders an der Nordwestflanke ist eben diese Schicht aus Feuerletten, die eine so genannte Tiefengleitschicht darstellt und übergelagerte Gesteine abrutschen lässt. Teile des bituminös befestigten Rinnersteig sind aufgrund dieser Problematik abgestürzt und nicht mehr verkehrssicher. Weitere Abbrüche konnten in der Vergangenheit vermehrt beobachtet werden und sind auch zukünftig so lange zu befürchten, bis sich für den Hang eine flachere Neigung einstellt. Diese Neigung entspricht dem sogenannten inneren Reibungswinkel des anstehenden Bodens. Im unteren Abschnitt des Nordwesthanges hat sich diese Neigung bereits eingestellt und der Hang ist dort lokal nicht mehr in Bewegung.

 

In der Vergangenheit wurden wiederholt Überlegungen angestellt, den Rinnersteig durch umfangreiche Sicherungs- bzw. Erdbauarbeiten an Ort und Stelle zu erhalten. Diese Arbeiten sich jedoch bedingt durch die vorgenannte Problematik der Geologie nicht einfach zu realisieren. Erste Kostenschätzungen liegen hier bei Baukosten von mehreren hunderttausend Euro.

 

Da auch die vorhandene Zufahrt zur Altenburg über die Altenburger Straße der gleichen Geologie unterliegt, wurden in der Vergangenheit hier bereits umfangreiche Sanierungen durchgeführt. Jedoch sind auch hier zukünftige Rutschungen nicht auszuschließen. Folglich ist eine zweite Zufahrt zur Altenburg zwingend erforderlich.

 

Bei der Trassensuche wurde auch untersucht, ob am Westhang der Altenburg, der weniger von Rutschungen betroffen ist, die Möglichkeit besteht, einen Ersatzweg für den Rinnersteig in Form eines Forstwirtschaftsweges im Wald neu anzulegen. Da jedoch auch hier ein Eingriff in ein derzeit nicht aktives Rutschgebiet erfolgen müsste und die daraus resultierenden Folgen nicht abschätzbar sind, wurde zusammen mit Vertretern des Altenburgvereins festgelegt eine sog. Mitteltrasse, die die Rutschbereiche meidet, zu realisieren. Diese ca. 200 m lange neue Trasse führt vom bereits vorhandenen Forstweg am Hang entlang über die flache Kuppe und endet am Parkplatz an der Altenburg. Die Lage der Trasse wurde so gewählt, dass der Weg auch bei zukünftigen Abrutschungen an der Nordwestflanke ausreichenden Abstand zur Rutschkante hat.

 

Für die Bewirtschaftung des Waldes, der im Eigentum des Altenburgvereins und der Stadt Bamberg liegt, ist die Städtische Forstverwaltung Bamberg zuständig. Die Baumfällungen fallen im genannten Bereich im Zuge der Vegetationspflegearbeiten ohnehin an.

 

Nach den Planungen der Forstverwaltung ist für den Wegbau ein Trassenaufhieb von ca. 6 m Breite erforderlich. Der neue Weg hat eine Fahrbahnbreite von 3 m mit 0,5 m Bankett beidseitig. Hangseitig wird bei Bedarf ein seichter Graben angelegt um Regenwasser schadlos abzuleiten. Nach einer Kostenschätzung durch die Städtische Forstverwaltung ist mit ca. 24.000 EUR für den Wegeneubau zu rechnen.

 

Der Weg wird als so genannter Forstwirtschaftsweg mit wassergebundener Decke, tauglich für Schwerlastverkehr, ausgebaut. Um auch im Notfall die Anfahrbarkeit für Rettungsfahrzeuge sicherstellen zu können, werden die Steigungen und die Trassenführung so bemessen, dass sie für Tanklöschfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge befahrbar sind.

 

Um einen ökologischen Ausgleich für die Eingriffe durch den neuen Wegebau zu erzielen, wird die
bituminös befestigte Fläche des Rinnersteiges in Teilbereichen rückgebaut und die Trasse der Natur überlassen. Die Baukosten für die Renaturierung des Abschnittes und Anpassungen an Sicherheitsgeländern liegen bei ca. 18.500 EUR.             

Neben den reinen Baukosten fallen noch rund 5.500 EUR für gutachterliche Stellungnahmen zur Geologie, sowie für die grundbautechnische Betreuung der Arbeiten an.

 

Die dargestellten Maßnahmen wurden durch die städtische Forstverwaltung bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bamberg (Amt 38) erörtert. Ein positives Votum des Naturschutzbeirates der Stadt Bamberg liegt derzeit nur für die angedachte, jedoch in der Weiterentwicklung der Maßnahme verworfene Wegeführung am Westhang vor. Darüber hinaus liegt ein Gutachten zur artenschutzrechtlichen Beurteilung der neuen Waldwegetrasse vor, das bei der Baumaßnahme Anwendung findet. Auch erfolgt die Realisierung der Maßnahme nur bei positivem Votum des Naturschutzbeirates.

 

Die Finanzmittel für die Maßnahme sind für das Haushaltsjahr 2012 angefordert und laut Kämmereiamt im, dem Stadtrat vorliegendem Entwurf des Haushaltsplanes enthalten.

 


 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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Anlagen

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