Beschlussvorlage - VO/2011/0408-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Erweiterung Nahversorgungszentrum Würzburger Straße Gebiet zwischen Alter Würzburger Straße, Buger Straße und dem Zubringer zum Münchner Ring
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Empfehlung
|
|
|
14.09.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtrat der Stadt Bamberg
|
Entscheidung
|
|
|
28.09.2011
|
- Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Bericht über die Einholung der Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Feststellungsbeschluss
I. Sitzungsvortrag:
Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 02.02.2011 wurde der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans vom 02.02.2011 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 21.02.2011 bis zum 22.03.2011 öffentlich ausgelegt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Träger Belange wurden gehört.
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Schreiben beinhalten Anregung zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sowie zum parallel durchgeführten vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Nr. 54 H. Die Behandlung dieser Anregungen (s. Anlage) erfolgt deshalb für beide Verfahren (Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplanverfahren Nr. 54 H) gleichermaßen.
Sie führen nicht zur Änderung des Flächennutzungsplan-Entwurfs. Somit kann der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes zum Feststellungsbeschluss vorgelegt werden.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
3. Der Stadtrat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
4. Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 02.02.2011 sowie die Begründung vom 02.02.2011.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
156,6 kB
|