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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0409-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

Mit Schreiben vom 29.03.2011 stellt die FW-Fraktion folgenden Antrag: „Die Verwaltung stellt auf der nordöstlichen Seite des Maxplatzes eine zweite Reihe Ruhebänke auf. Diese sollen zwischen den Kübelbäumen platziert werden.“  Die Bankreihe könnte aus 6-8 Standorten bestehen und „zunächst auch probehalber aufgestellt werden“, um zu sehen, wie sie angenommen werden würde.

Das Stadtplanungsamt wurde mit der Behandlung des Antrages beauftragt. Das Thema berührt jedoch Belange verschiedener Ämter und Stellen. Das Planungsamt hat daher die entsprechenden Stellen um Stellungnahme gebeten.

Zwischenzeitlich sind die Stellungnahmen der Feuerwehr Bamberg, des Garten- und Friedhofamtes, des Entsorgungs- und Baubetriebs, des Kämmereiamtes, des Ordnungsamtes, des Straßenaufsichtsamtes und des Stadtmarketing Verein eingegangen.

 

Stellungnahmen zuständiger Ämter

Zusammenfassend kann mitgeteilt werden, dass keine uneingeschränkte Zustimmung, allerdings zahlreiche Bedenken zum Antrag eingegangen sind:

Die Feuerwehr teilt mit, dass nur zwischen den Telefonstelen und dem Rathaus-Eingang zusätzliche Bänke aufgestellt werden könnten, der Bereich zwischen Rathaus-Eingang und Tiefgarage ist als Rettungsweg freizuhalten (s. Anlage 1).

Das Gartenamt stimmt einer Aufstellung von Sitzbänken unter der Voraussetzung zu, dass ein ausreichender Abstand zu den Pflanzkübeln sichergestellt wird. Eine Beteiligung an Aufstellungs- und Unterhaltskosten kann nicht übernommen werden.

Der Entsorgungs- und Baubetrieb beziffert die einmaligen Herstellungs-Kosten für das dauerhafte Aufstellen von 8 Sitzbänken mit 15.200 Euro. Auch bei einer „probehalber“ Aufstellung fielen diese Beschaffungskosten an, hinzu kämen Kosten in Höhe von 100 Euro pro Bank für das zusätzliche Abbauen und Zwischenlagern. Hinsichtlich Wartungskosten ist zu beachten, dass die Holzauflagen von Sitzbänken Witterungs- und Vandalismus bedingt ca. alle 5 Jahre komplett erneuert werden müssen, so dass bei Sitzbänken im öffentlichen Raum neben den einmaligen Beschaffungskosten stets der laufende Unterhalt der über 1000 Sitzbänke im Stadtgebiet zu berücksichtigen ist.

Das Kämmereiamt teilt mit, dass aufgrund der beschränkten Haushaltsmittel und der Auflage der Regierung, diese vorrangig für die Pflichtaufgaben der Stadt Bamberg zu verwenden, im Jahr 2011 keine Mittel bereitgestellt werden können. Eine Realisierung wäre nur über den Haushaltsausgaberest der Haushaltsstelle 63000.95010 des Planungsamtes möglich, sofern dieser nicht anderweitig gebunden ist.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Sitzbänke in der Achse der Pflanzkübel während einer Vielzahl von Märkten und Veranstaltungen ebenso wie die Pflanzkübel entfernt werden müssten. Die ausführliche Liste der betroffenen Veranstaltungen ist in der Anlage 2 beigefügt. Weiterhin berichtet das Ordnungsamt von Beschwerden über „herumlungernde Jugendliche und Erwachsene, die am Maxplatz lärmend und rauchend Alkohol konsumierten“. Das Ordnungsamt gibt zu bedenken, dass eine Aufstellung weiterer Sitzbänke den Platz für diese Personen tagsüber und nachts noch attraktiver mache.

Eine Ablehnung zur Aufstellung dauerhafter Sitzbänke erteilt auch der Stadtmarketing Bamberg e.V. mit Schreiben vom 21.06.2011. Der zur Verfügung stehende Raum würde bei einer weiteren Flächen-Reduzierung für Innenstadtveranstaltungen und für die zur Refinanzierung notwendigen Gastronomie-Stände nicht mehr ausreichen. In der Folge könnten Veranstaltungen wie Bamberg zaubert, Bluesfestival, Public Viewing und vergleichbare Marktveranstaltungen nicht mehr durchgeführt werden. Zudem äußert Stadtmarketing Sicherheitsbedenken hinsichtlich zusätzlicher baulicher Einrichtungen im äußeren Platzbereich, der zur Entlastung des Drucks im Kernbereich bei Großveranstaltungen (regelmäßig bis zu 8.000 Besucher) dringend erforderlich sei.

Im Falle einer mobilen Aufstellung weist Stadtmarketing vorsorglich darauf hin, dass der Auf- und Abbau der Bänke seitens der Stadt Bamberg organisiert werden müsse. Die Kosten können nicht von Stadtmarketing übernommen werden.

Aus Sicht des Stadtplanungsamtes bestehen sowohl technische also auch gestalterische Gründe gegen eine temporäre und gegen eine dauerhafte Anbringung von Sitzbänken „in zweiter Reihe“ am Maxplatz:

Wie das Ordnungsamt mitteilt, können Sitzbänke in zweiter Reihe vor dem Rathaus nicht dauerhaft aufgestellt werden. Sitzbänke wie die bereits vorhandenen Modelle am Maxplatz sind jedoch grundsätzlich nicht für ein regelmäßiges Auf- und Abbauen konstruiert. Die Sitzbänke sind weder stapelbar - was einen entsprechenden Platzbedarf bei Zwischenlagerungen erfordert – noch für den mehrmaligen Transport vorgesehen – wodurch Beschädigungen verursacht werden. Zudem ist die Standard-Befestigung mit Dübeln auf den Granit-Mosaiksteinflächen nicht möglich. Dies erfordert wiederum eine technische und gestalterische Sonderlösung, was eine „probehalber“ Aufstellung nicht rechtfertigen würde.

Eine nicht-dauerhafte Aufstellung von Sitzbänken dieser Art wird aus vorgenannten Gründen grundsätzlich ausdrücklich abgelehnt.

Gestalterisch sollten sich Ruhebänke zudem stets in die Gesamtsituation des öffentlichen Raumes einfügen, wie es vorbildlich entlang der Rathaus-Fassade der Fall ist. Die „Achse“ zwischen den Treppenabgängen und Pflanzkübel-Standorten ist - wie man aktuell am Maxplatz sehen kann - bereits nach weniger als einem Jahr Aufstellzeit der Begrünung keine „Achse“ mehr. Die Pflanzkübel und Geranienpyramiden stehen sowohl in Längs- als auch in Querrichtung in unregelmäßigen Abständen zueinander, da sie aufgrund der zahlreichen Veranstaltungen stets verschoben und nicht mehr in ihre ursprüngliche Lage zurückgesetzt wurden und werden. Diese nichtvorhandene Achse nun mit Sitzbänken zu ergänzen – unter Berücksichtigung der Einwände der Feuerwehr und des Gartenamtes wiederum in nichtregelmäßigen Abständen - wird aus gestalterischer Sicht ausdrücklich abgelehnt, da der vermeintlich nutzbare Vorteil dem gestalterischen Nachteil des Gesamterscheinungsbildes deutlich unterliegt.

Schlussfolgerung

Es wird empfohlen, den Antrag zur Aufstellung von Sitzbänken in zweiter Reihe vor der Rathaus-Fassade abzulehnen.

Ergänzend soll die Reihe der Sitzbänke entlang der Rathausfassade um drei weitere Sitzbänke fortgesetzt werden durch Verringerung der Abstände.

Zusätzlich sollen am nördlichen Platzende vor der Tiefgaragenbrüstung jeweils zwei weitere Sitzbänke rechts und links der Entlüftungsgitter neu aufgestellt werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Bau- und Werksenat beauftrag die Verwaltung, sieben weitere Sitzbänke am Maximiliansplatz aufzustellen.

3.              Der Antrag der FW-Fraktion vom 29.03.2011 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von ca. 11.000,00 Euro  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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