Beschlussvorlage - VO/2011/0421-61
Grunddaten
- Betreff:
-
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNGSVERFAHREN für das Gebiet zwischen Edelstraße, Vorderer Graben und Frauenstraße - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Billigung der Planung - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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14.09.2011
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I. Sitzungsvortrag:
1. Anlass der Flächennutzungsplan-Änderung
Anlass der Planung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 C für das Gebiet zwischen Edelstraße, Vorderem Graben und Frauenstraße (Erweiterung der Maria-Ward-Schulen) in Bamberg.
Das Ziel der Planung ist es, den Flächennutzungsplan entsprechend den Vorgaben durch den o. g. verbindlichen Bauleitplan zu ändern und somit den Schulstandort der Maria-Ward-Schulen zu sichern.
2. Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt südlich des Vorderen Grabens und östlich der Edelstraße. Die beabsichtigte Flächenutzungsplan-Änderung für die Erweiterung der MariaWard-Schulen umfasst die Flur-Nr. 500, 509/2, 509/3 sowie Teile der Flurstücke 511, 512, 512/2 und 513.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst ca. 2522 m².
3. Art des Verfahrens
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bamberg wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 C gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Der Bebauungsplan Nr.110 C wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
4. Bisherige und beabsichtigte Darstellung im Flächennutzungsplan
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen bereits als Wohnbaufläche bzw. Gemeinbedarfsfläche (Jugend) überplanten Bereich.
Die Flurstücksnummern 509/2, 509/3 sowie Teile der Flurstücke Nr. 511, 512, 512/2 und 513 sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Diese Grundstücke werden schon heute zu großen Teilen durch die Maria-Ward-Schulen genutzt und die künftige Darstellung im Flächennutzungsplan lediglich der tatsächlichen Nutzung entsprechend angepasst und künftig als Fläche für Gemeinbedarf (Schule) ausgewiesen.
Durch die Flächennutzungsplanänderung wird die Darstellung des Flurstücks Nr. 500 von Fläche für Gemeinbedarf (Jugendeinrichtung) zu Fläche für Gemeinbedarf (Schule) geändert, da das bisher an diesem Standort betriebene Internat zum Ende des Schuljahres 2010/2011 geschlossen wurde. Nach Abbruch der Internatsgebäude soll in diesem Bereich (Flur-Nr. 500 und 513) ein Schulerweiterungsbau entstehen.
Im Landschaftsplan sind die betroffenen Grundstücke als Wohnsiedlungsbereich (Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, wohnorientierte Sonderbau- und Gemeinschaftsfläche) dargestellt.
Eine Änderung des Landschaftsplanes ist nur nachrichtlich erforderlich, da sich die Gemeinbedarfseinrichtung gemäß Teilplan Art der Nutzung lediglich von Jugendeinrichtung zu Schule ändert.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 14.09.2011 abgegrenzte Gebiet.
3. Der Bau- und Werksenat billigt das Flächennutzungsplan-Konzept gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom 14.09.2011
4. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen eines 3-wöchigen Aushanges (Unterrichtung) mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchzuführen.
5. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Bamberg,
Baureferat
(Michael Ilk) Stadtplanungsamt: ..............................
Baureferent (Harald Lang)
.............................
(Esther Sinnappoo)