"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0424-20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

Aufgrund der für das Jahr 2009 noch wirksamen steuerlichen Organschaft (diese wurde bekanntlich zum 31.12.2009 im Rahmen der Betriebsprüfung durch das Finanzamt Bamberg beendet) ist letztmals für 2009 eine Kapitalrückführung an die Stadtwerke Bamberg GmbH zu leisten.

 

Nach den mittlerweile vorliegenden Steuerbescheiden vom 09.08.2011 ergibt sich eine im Vergleich zum Ansatz wesentlich höhere Kapitalrückführung von voraussichtlich 796.000 €.

 

Diese Mehrung, der die steuerliche Anerkennung einer Rückstellung auf Gasmehr- und -mindermengen bei den Stadtwerken zugrunde liegt, stehen aber Ausgabeneinsparungen bei der Gewerbesteuer aus Vorjahren im Querverbund gegenüber.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              1.              Die Haushaltsstelle 84500.93000 „Kapitaleinlage StWB“ wird um 400.000 € angehoben.

 

              2.              Deckung erfolgt zu Lasten von Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 84500.64010 in Höhe von 400.000 €.

 

              3.              Die Zuführungshaushaltsstellen 91400.86020 „Zuführung an den Vermögenshaushalt“ und 91400.30200 „Zuführung vom Verwaltungshaushalt“ werden ebenfalls um jeweils 400.000 € angehoben.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 400.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Beschlussvorschlag

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

siehe Sitzungsvortrag und Beschlussvorschlag

 

Loading...