Beschlussvorlage - VO/2008/0185-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2009 Bereitstellung von Haushaltsansätzen im Verwaltungshaushalt für freiwillige Leistungen im Haushaltsjahr 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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03.12.2008
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Geplant
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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I. Sitzungsvortrag:
1. Neue
Leistungen
In der Fortführung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes des Stadtrates vom 29.10.2008 waren auch neue freiwillige Leistungen im Rahmen des Sozial und Umweltkonzeptes mit einem Gesamtvolumen von 467.330 € enthalten.
Hierbei fällt insbesondere die Finanzierung des Bamberg spezifischen Basiswertes mit 365.000 € (Haushaltsstelle 4642.7002) zur Verbesserung des Anstellungsschlüssels in den Bamberger Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten ins Gewicht.
Weitere Projekte u.a. zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit werden mit 75.000 € (Haushaltsstelle 4521.7020), ein mobiler Fachdienst mit 12.330 € (Haushaltsstelle 4070.7020) und die Realisierung von familienfreundlichen Projekten mit 15.000 € unterstützt.
Zusätzlich steht der Betriebszuschuss an das Innovations- und Gründerzentrum für das Jahr 2009 mit 70.000 € (Haushaltsstelle 7910.7181) zu Buche. Der Landkreis Bamberg hat einen gleich hohen Zuschuss in seinen Haushalten vorgesehen.
Im neu angelegten Unterabschnitt 3651 wurden für das Dokumentationszentrum Welterbe 21.920 € bereit gestellt.
Angesichts der sich verdichtenden strukturellen Schwäche des Verwaltungshaushaltes (Pflichtzuführung kann nur zum Teil erwirtschaftet werden) konnten weitere Anträge, die der Haushaltskonsolidierung widersprechen, nicht in den Haushaltsentwurf übernommen werden.
Nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden konnten u.a. die Finanzierung des Denkmalinventarbandes „Das Stadtdenkmal Bamberg“ mit eingesparten 60.000 € (Haushaltsstelle 6150.6301) oder die Förderung den interkulturellen ehrenamtlichen Engagements mit 15.000 €.
2. Veränderungen
bisheriger Leistungen
Bei verschiedenen freiwilligen Leistungen mussten im Haushaltsplan 2009 entgegen der Haushaltskonsolidierung Einnahmeminderungen bzw. Ausgabemehrungen eingearbeitet werden:
a) 6151.xxxx - Projektkosten Soziale Stadt
Hier muss für das Jahr 2009 mit einer Verschlechterung der Haushaltskonsolidierung in Höhe von netto 165.000 € gerechnet werden.
Im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt“ sind die Positionen „Baskidball und flexible Schülerhilfe“ (Haushaltsstelle 6151.6356) mit einer Ausgabemehrung von 5.000 € und das Stadtteilmanagement „Starkenfeldstraße (Haushaltsstelle 6151.6303) und „Gereuth/Hochgericht“ (Haushaltsstelle 6151.6352) mit je 10.000 € erwähnenswert.
b) 3000.7180 - Zuschuss an die
Weltkulturerbe-Stiftung
Mit der Gründung der Weltkulturerbe-Stiftung wurden von dieser auch die freiwilligen Leistungen aus dem bisherigen Globalansatzes des Kulturamtes (114.700, € für 2008) getragen, soweit die Mittel der Stiftung dies erlauben.
Mit dem Haushalt 2009 wird die Finanzierung der freiwilligen Leistungen wieder primär vom Kulturamt bestritten. Es wurde hierfür erneut ein Globalbetrag in Höhe des ursprünglich vorgesehenen Zuschusses an die Weltkulturerbestiftung von 90.000 € (Haushaltsstelle 3000.7000) im Haushalt 2009 eingestellt. Von der Weltkulturerbestiftung erwirtschaftete Erträge fließen weiterhin freiwilligen Leistungen zu.
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3. Nicht
berücksichtigte Anforderungen
Die im Verwaltungshaushalt 2009 nicht berücksichtigten Anforderungen können der Anlage 11 der am 19.11.2009 übergebenen Haushaltsunterlagen entnommen werden.
Es wird deshalb um folgenden Beschluss gebeten:
II. Beschlussvorschlag
1. Zuschüsse
a) Die in der Beilage 1 aufgeführten Ausgabeansätze 2009 der Gruppierungen 70 und 71 werden genehmigt.
b) Die in der Beilage 2 aufgeführten Ausgabeansätze 2009 für sonstige freiwillige Leistungen werden genehmigt.
c) Soweit darüber hinaus für Zuschussleistungen weitergehende Empfehlungen von Fachsenaten vorliegen, kann die Mittelbereitstellung aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzeptes nicht erfolgen.
2. Verfahrensregelungen
Für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben werden gemäß der folgenden Liste beim jeweiligen Fachamt Globalansätze gebildet. Die jeweiligen Ansätze können der Beilage 1 entnommen werden.
Haushalts- stelle |
Globalansatz für |
anordnungsbefugte Dienststelle |
zuständiger Fachsenat |
0300.7000 |
allgemeine freiwillige Leistungen |
Amt 20/200 |
Senat für Finanzen, Wirtschaft, Stiftungen und städtische Beteiligungen |
4070.7000 4070.7020 |
Jugendhilfe |
Amt 51 |
Jugendhilfeausschuss |
4701.7000 |
soziale Zwecke |
Amt 50 |
Senat für Finanzen, Wirtschaft, Stiftungen und städtische Beteiligungen |
5510.7000 |
Sportförderung |
Amt 40 |
Senat für Bildung, Kultur und Sport |
Zuständig für diese Mittelübertragungen ist der jeweils angegebene Fachsenat. Die Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt durch gesonderte Beschlussfassung des Stadtrates.
3. Mittelfreigabe
Zur haushaltsrechtlichen Sperre und terminlichen Freigabe der Haushaltsansätze ergehen gesonderte Beschlüsse.