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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0426-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Amtszeit des Oberbürgermeisters der Stadt Bamberg endet mit Ablauf des 30. April 2012.

 

Die Regierung von Oberfranken hat den Termin für die Neuwahl des Oberbürgermeisters gemäß Art. 44 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) in Verbindung mit Art. 110 Satz 2 der Gemeindeordnung auf Sonntag, den 11. März 2012, festgesetzt.

 

Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes beruft der Gemeinderat den Ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.

 

Die Regierung von Oberfranken hat in ihrem Schreiben vom 29.06.2011, in den  der Wahltermin festgesetzt wurde, auch darum ersucht, die Bestellung des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters der Regierung anzuzeigen.

 

Seitens der Verwaltung wird als Gemeindewahlleiter Herr Bürgermeister Hipelius, der sich dankenswerterweise hierfür zur Verfügung stellen wird und als der Stellvertretende Gemeindewahlleiter der berufsm. Stadtrat Ralf Haupt vorgeschlagen.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

 

 

II.              Beschlussvorschlag

 

Zum Gemeindewahlleiter wird Herr Bürgermeister Werner Hipelius bestellt.

Zu seinem Stellvertreter wird der Sozial- und Umweltreferent und berufsm. Stadtrat Ralf Haupt

bestellt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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